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Samstag, 21. Jänner 1967 -- - Kitzbüheler Anzeiger Seite l Zusammenschluß von Standesämtern und Bildung von Staatsbürgerschaftsverbinden Die Verordnung des Landeshaupt- manns vom 27. Juli 1966 hat auch in unserem Bezirk zum Zusammenschluß einer Reihe von Standesämtern ge- führt. Seit dem 1. Jänner 1967 sind fol- gende Standesämter vereinigt: Hochfilzen, St. Ulrich, St. Jakob i. H. mA Fieberbrunn zum Standesamts- bezirk Fieberbrunn; Etter mit Hopfgarten zum Standes- amtsbezirk Hopf garten; Aurach, Jochberg, Oberndorf, Reith mit Kitzbühel zum Standesamtsbezirk Kitzbühel; Brixen mit Kirchberg zum Standes- amtsbezirk Kirchberg; Schwendt mit Kössen zum Standes- amtsbezirk Kössen; Going und Kirchdorf mit St. Johann zum Standesamtsbezirk St. Johann. Diese vorgenannten Gemeinden bil- den gleichzeitig je einen Staatsbürger- schaftsverband. Als Einzelstandesämter und gleichzeitig als Staatsbürgerschafts- g meinden verbleiben Waidring und Westendorf. Die Auflösung von neun Standes- ämtern war bedingt durch das mit 1. Juli 1966 in Kraft getretene neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das den Ge- meinden neue Aufgaben übertragen hat. Die Gemeinden und nicht mehr die Bezirkshauptmannschaften sind nunmehr für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises zustän- dig und völlig neu dazugekommen sind die Einrichtung und Führung der Staatsbürgerschaf tsevidenzen, die sy- stematisch die Erfassung aller öster- reichischen Staatsbürger gewährleisten sollen. Nach dem neuen Staatsbürgerschafts- gesetz bilden Gemeinden, die zur Be- sorgung von Personenstandesangele- genheiten zusammengeschlossen sind (Standesamtsbezirke), kraft Gesetzes, al- so automatisch einen sogenannten Staatsbürgerschaftsverband zur Durch- führung der nach dem Staatsbürger- chaftsgesetz 1965 zukommenden Auf- gaben. Eine solche Fülle neuer Auf- gaben, die z. B. nicht allein die Kennt- nis des geltenden Staatsbürgerrechts. sondern auch aller bisherigen Rechts- normen auf diesem Gebiet erfordern, kann nur speziell darin geschulten Be- amten übertragen werden und setzt dies eine nur in größeren Gemeinden mögliche Aufteilung der Sachgebiete voraus. Die von einer Standesamtsauflösung betroffene Bevölkerung wird daher uni Verständnis für diese nicht mehr auf- schiebbar gewesene Maßnahme gebe- ten. Seit dem 1. Jänner 1967 sind daher für alle Personenstandesangelegenhei- ten (Geburt, Heirat, Tod) nur mehr die verbliebenen acht Standesämter des Bezirks zuständig. Die Staatsbürger- schaftsnachweise werden nur von Ge- meinden mit einem Standesamt aus- gestellt. Vor der Antragstellung beim zustän- digen Staatsbürgerschaftsverband bzw. bei der Staatsbürgerschaf tsgemeinde müssen weiterhin bei der Wohnort- Am 8. Jänner 1967 trafen mehrere so- wjetische Sportfunktionäre in Beglei- tung eines Dolmetschers in Kirchberg ein, um, einer Einladung des Skischul- leiters Pepi Schoderböck folgend, Tech- nik und Methodik des österreichischen Skilaufs kennenzulernen. Bereits im Vorjahr konnten die sowjetischen Sportler (es handelt sich um ehemalige Rennläuf er) in einem zehntägigen Schu- lungskurs in der Skischule Kirchberg die ersten Lehrphasen bis zur Beherr- schung des Stemmschwunges miterle- ben. Die hierbei erworbenen Kenntnisse konnten nach Aussage der Funktionäre im Rahmen ihrer Aufbauarbeit, die sie in der sowjetischen Sportgewerkschaft „TRUD" zu leisten haben, bei der Er- richtung von Wintersportzentren im Kaukasus bereits richtungsweisend ver- wertet werden. Nunmehr soll vorn Stemmschwung über den Parallelschwung zum Wedeln die letzte Perfektion des österreichi- schen Stiles vorgzeigt und erlernt wer- den. Eine eindrucksvolle We deldemon- stration der Kirchberger Skischule lei- tete den Unterricht ein und in der Folge werden die Sowjets vom Ski- schulleiter in theoretischen und von Skilehrer Norbert Ii e in z 1 e in prak- tischen Belangen betreut werden. Daß es der Skischule Kirchberg als erster und bisher einziger gelungen ist, sowjetrussische Sportverantwortliche gemeinde die Meldebestätigung und al- lenfalls der Heimatrollenauszug be- schafft werden. Wohnt man in einer Gemeinde ohne Standesamt, muß man sich daher auch hinkünftig zuerst an das eigene Gemeindeamt wenden, um einen Staatsbürgerschaftsnachweis zu erhalten. In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, daß alle seit dem 13. März 1938 verheirateten Frauen, die schon vor ihrer Ehe- schließung Oesterreicherinnen gewe- sen sind, nicht nur den Heimatrollen- auszug oder den Staatsbürgerschafts- nachweis ihres Ehemanns vorlegen müssen, sondern auch ihren eigenen. Das ist in diesem Fall der Heimatrol- lenauszug jener Gemeinde, in der die Ehefrau oder deren Eltern am 13. März 1938 das Heimatrecht besessen haben. So wie bisher sind außerdem eine vor- schriftsmäßige Geburtsurkunde und al- lenfalls eine Heiratsurkunde vorzu- legen. für die österreichische Skitechnik zu begeistern und diesen als Vorbild und Lehrmeister zu dienen, kann die Ini- tiatoren mit berechtigtem Stolz erfüllen. Jagdhu ndefüh rer-Treffen in St. Johann Die Rassevertretungen für Jagdhun- de (Berg-Gebrauchshunde) Klub Tiro- ler Bracke, Klub Dachsbracke, österr. Schweißhundeverein und der Referats- stelle für Jagdhunde im Tiroler Jäger- verband treffen sich am Samstag, 21. Jänner 1967, 9 Uhr vormittags, im Gast- hof „Bären" in St. Johann. Um die Jägerschaft über den Stand und die Zucht der speziellen Berg-Ge- brauchshunde aufzuklären bzw. zu un- terrichten, wird mit dem Treffen eine Formschau für die Bracken, Dachs- bracken und Schweißhunde (hannover- scher und bayer. Geb.-Schweißh.) ver- bunden. Immer wieder werden Klagen laut, daß wertvolle Gebrauchshunde bei Erfüllung ihrer jagdlichen Aufgaben von unkundigen Jagdausübenden als wildernde oder rasselose Mischlinge er- schossen werden. Es ergeht hiemit an die Führer obgenannter Rassen, gleich welchen Wohnortes, die freundliche Einladung, an der Tagung teilzuneh- men und ihre Hunde unter Vorlage des Abstammungsnachweises zur Form- bewertung vorzuführen. Sowjetunion errichtet Wintersportzentren nach dem Vorbild österreichischer Skischulen!
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