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Seite 18 Kitzbüheler Anzeiger -- Samstag, 2. Dezember 1967 Anfänge und Siedlung Im Jahre 1297 verfügte der Herzog von Bayern, daß im Landgericht Kitz- bühel außer in Kitzbühel selbst rechte Tafernen, d. h. befugte Wirtshäuser nur bei Sand Johanns Chirchen, zu C h e z z e n (d. 1. Kössen) und zu Chirch- dorf sein dürfen. Für das 14. Jahr- hundert haben wir für Kössen fol- gende Urkunden: „1354 verkauft Hein- rich Dürrenpacher, Pfleger zu Aschau. das Gut Niderin in dem Chezzental dem Gotteshaus zu 5 w e n t in dem Cholental (Schwendt). 1355 wird das Gut zu Cholenhoven im Kössental der Kirche zu Kössen verkauft und 1390 werden die Zehenten auf etlichen Gü- tern der Kössner Kreuztracht der Kir- che in Schwendt übergeben. Grundherrschaften und Urbare im 14. Jahrhundert Einen guten überblick über die bäu- erlichen Güter im Leukental geben die damals angelegten Urbare der Grund- herrschaften. Die meisten bäuerlichen Güter waren damals einem Grund- herren rund- herren unterworfen. Dieser galt als der eigentliche Eigentümer der Güter, die Bauern hatten nur den Nutzungs- besitz, wenn auch meist zu Erbrecht und hatten dafür den Grundherren jähr- lich bestimmte Abgaben in landwirt- schaftlichen Erzeugnissen oder in Geld, den Grundzins, zu leisten. Die Güter, die in freiem Eigentum der Bauern standen, waren zu jener Zeit gering an Zahl und Ausdehnung. Außer den Grundzinsen hatten alle Bauern noch den Kirchenzehent und die allgemei- nen Landessteuern zu entrichten. Die Grundherren waren entweder der Landesfürst oder ein Adeliger oder ein Stift, Kloster oder eine örtliche Kirche. Der Landesfürst und die Adeligen be- saßen ihre Grundherrschaften meist als Nachfolger der alten Herzoge und Grafen des bairischen Stammes, die Stifte und Kirchen meist durch Schen- kungen von diesen oder von freien Bauern. Diese Grundzinse und Zehen- ten haben bis zu ihrer allgemeinen Ablösung im Jahre 1848 auf den bäu- erlichen Gütern gelastet. Die Bildung der Gemeinden Laut der Steuervorschreibungen vom 15. bis zum 18. Jahrhundert gliederte sich das Landgericht Kitzbühel in sechs Viertel - Kirchdorf, Kössen, St. Jo- hann, Reith, Jochberg und Pillersee - und jedes derselben wieder in vier bis sieben Werchate. Diese Viertel waren eine Art Obergemeinde für die Steuer- und Gerichtsverwaltung. Sie wurden aber auch als Kreuztrach- ten reuztrach- ten bezeichnet, was auf ihre Stellung als Kirchengemeinde hinweist. Die Wer- chate entsprechen zum Teil den klei- nen Wirtschaftsgemeinden, Dörfern und Hofverbänden, zum Teil waren sie aber räumlich nicht ganz geschlossen und dienten lediglich der Steuerverwal- tung. Das Viertel K ö s s e n bestand aus den Werchaten Kössen, Moserberg, S e e und Schwendt. In Urkunden des 15. Jahrhunderts werden Kössen wie auch Schwendt als Kreuztracht be- zeichnet. In einer Übersicht von 1762 werden Kirchdorf, Kössen und Schwendt aber wieder als Dorfgemeinden be- zeichnet. Um das Jahr 1830 wurden die Viertel und Werchate als Gliederungen der Verwaltung außer Geltung gebracht und dafür Kirchdorf, Kössen und Schwendt als je eine eigene politi- sche Orts- und Steuergemeinde erklärt, die sie auch heute noch sind. Die Gemeinde Kössen liegt am Nord- rand des Landgerichtes Kitzbühel und damit des Landes Tirol gegen das bay- rische Landgericht Marquartstein. Als Grenzpunkt im Tal der Großen Ache wird ja schon in der Urkunde über die Errichtung des Bistums Chiemsee von 1216 sowie in jener über die Güter des Klosters Rott von 1073 der Berg Streichen als Landmark erwähnt, Stephan 5 c h w a i g e r, geboren am 26. August 1812 in K ö s s e n als Sohn des Dorfbäckers Johann Schwaiger und der Gattin, Maria geb. Bichler, wurde am 28. Oktober 1835 zum Priester ge- der sich laut der heutigen Spezial- karte mit dem Gehöfte Streicher, dem ersten jenseits der Landesgrenze, deckt. In den Beschreibungen der Grenze des Landgerichtes Kitzbühel von 1400 und später werden das Entenloch in der Schlucht der Großen Ache und die Kapelle Klobenstein nördlich von Kössen als Grenzpunkte bezeichnet. Doch ist auch hier sowie auf den be- nachbarten Almen und Bergen die Landesgrenze zwischen Tirol und Bay- ern erst im Jahre 1844 durch einen Staatsvertrag genauer bestimmt und vermarkt worden. (Der letzte gerichtliche Streit über die Grenzziehung fand zu Beginn der dreißiger Jahre statt. Hier wurde um den Besitz des Taubensees prozessiert.) In Kössen waren im Jahre 1775 fol- gende Gewerbe: 5 Wirte, 2 Bäcker, 1 Bräuer, 1 Krämer, 8 Mühlen, 4 Huf-, Nagel- und Pfannenschmieder, 1 Säge- mühle, 1 Tischler, 1 Glaser, 1 Färber, 1 Schuster, 1 Pulverstampfe, 1 Bader und 1 Wasemneister. Ein Berg- und Schmelzwerk auf Kupfer und Silber wurde in Kössen seit dem 16. Jahrhundert betrieben. Es gehörte dem sogenannten Kössentaler Gewerken. Das Erz zu diesem Schmelz- werk kam später zum großen Teil aus dem Bergwerk am Höhrerbühel bei Oberndorf, das Holz aus der näheren Umgebung von Kössen und Reit im Winkl. 1654 kaufte der Landesfürst von Tirol dieses Schmelzwerk und späte.- wurde päter wurde hier nur mehr Eisen aus dem Pillerseer Bergwerk verarbeitet, um das Jahr 1840 bei 7000 Zentner jähr- lich. Seit 1899 wurde bei Kössen auch auf Kohle geschürft, doch scheint der Ertrag nicht sehr erheblich gewesen zu sein. weiht, Er wirkte von 1835 bis 1845 als Kooperator in Aurach, Kirchberg, Mayrhofen, in Angath und in Walchsee und dann zwei Jahre in seiner Heimat- gemeinde Kössen. In diesen Jahren 1845 Stephan Schwaiger - GrOb ünder der MödchenschuleKössen Hauptschule Kössen Verlegung der gesamten Fliesen, Klinker- und Terrazzoplatten Fliesenlegermeister, Spezialunternehmen für Fliesenwandverkieidung, Mosaik- und Bodenpiattenbeläge Kössen, Waidcich 216, Tel. 339 (05375)
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