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Samstag, 23. März 1968 Kitzbühel.r Anzeiger Seite l Land die Weiterführung der Gemeinde im gleichen Maße wie bisher nicht mehr gegeben wäre. Sollte die Vereinigung der Ge- meinde Kitzbühel-Land mit der Stadt- gemeinde Kitzbühel von Seite der Lan- deshauptmannschaft für Tirol be.chlos- sen werden, ist der Gemeindetag nur bei genauer Einhaltung der nachstehend vorn Gemeindetag aufgestellten Bedin- gungen einverstanden: Die Grundsteuerzuschläge dürfen innerhalb von 30 Jahren vom Tage der Vereinigung an den Satz von 4C0 Pro- zent nicht übersteigen. Die Gebäudesteuerzuschläge ein- schließlich des Beleuchtungsbeitrages dürfen innerhalb von 30 Jahren den Satz von 600 Prozent nicht übersteigen. Der Wasserzins der Landgemeinde muß dem Wasserzins der Stadtgemein- de angeglichen werden. Die Angestellten der Landgemeinde Kitzbühel Sekretär Hans Maikl, Wach- mann Klaus Ehn und Kanzleiangestell- te Julie K op r ov s k y müssen mit ih- ren vollen Rechten, welche ihnen von der Landgemeinde zuerkannt sind, in die Stadtgemeinde übernommen wer- den. In den Gemeindetag Kitzbühel- Stadt müssen mindestens fünf Ge- meindetagsmitglieder vom Bauernstand auf eine Dauer von 20 Jahren berufen werden. Den Gemeindetagsmitgliedern des Bauernstandes muß es freigestellt wer- den, daß sie aus den Gemeindetags- mitgliedern des Bauernstandes den er- sten Vizebürgermeister und einen Ge- meinderat (Stadtrat) wählen dürfen. Alle diese Punkte müssen durch ein Landesgesetz festgesetzt werden. Sollten die aufgestellten Bedingungen nicht vollinhaltlich von der Landes- hauptmannschaft für Tirol anerkannt werden, wird das Recht zu neuen Ver- handlungen begehrt. Das Gesetz über den Zusammen- schluß, veröffentlicht im Landesgesetz- blatt 1937, XIX. Stück, herausgegeben und versendet am 30. Dezember 1937. hat folgenden Wortlaut: 63. Gesetz vom 6. Dezember 1937 über die Vereinigung der Ortsgemeinde Kitz- bühel-Land mit der Ortsgemeinde Kitzbühel - Stadt. Der Landtag hat beschlossen: § 1 Die Ortsgemeinde Kitzbühl-Land hört auf, eine selbständige Ortsgemein- de zu sein und wird mit der Stadt- gemeinde Kitzbühel zu einer Ortsge- meinde mit dem Namen ‚.Stadtgemein- de Kitzbühel" vereinigt. §2 Die neue Stadtgemeinde Kitzbü- hel tritt in die Rechte und Pflichten der bisherigen Ortsgemeinden Kitzbü- hel-Stadt und Kitzbühel-Land ein. § 3 In der neuen Stadtgemeinde Kitz- bühel werden für ihr ganzes Gebiet die Gerneindeabgaben mit demselben Ausmaß und nach gleichen Grundsät- zen ausgeschrieben. Doch darf im Ge- biet der bisherigen Ortsgemeinde Kitz- bühel-Land in den Jahren 1938 bis einschließlich 1957 der Gemeinde- zuschlag zur Landesgrundsteuer nicht höher als 500 Prozent, zur landwirt- schaftlichen Gebäudesteuer nicht hö- her als 400 Prozent sein. Am 15. März 1968 veranstaltete die Österr. Jugendbewegung in der Aula dsr Hauptschule einen literarischen Abend, bei welchem Dr. Erich Schenk von Radio Wien aus Werken von Al- fons Petzold las. Alfons Petzold ist am 25. Jänner 1923 in Kitzbühel im Alter von 40 Jahren gestorben. Seine Werke ‚insbesondere seine Dichtungen, gehören zu den besten Österreichs im gegenwärtigen Jahrhundert. Die Aula war mit der von Professor Gustinus Ambrosi im Jahre 1916 ge- schaffenen Bronzebüste, darstellend Al- fons Petzold als 35jährigen, geschmückt. Ein herrliches Blumenarrangement vom Blumenhaus Gerhard Koppelmann erhöhte die Wirkung. Die zahlreich an- weenden Hörer wurden von Haupt- schullehrer Hans Wirtenberger be- grüßt, darunter insbesondere die Fami- lie Dipl.-Ing. Günther und Verena H op- fesberger geb. Petzold, die Eh- renringträgerin Maria L a n e r (die erst kü:zlich die Vollendung Ihres 90. Le- bensjahres feierte) und welche mit Al- fons Petzold, als dieser zu Beginn der zwanziger Jahre im Schulausschuß des Gemeinderates wirkte, zusammenarbei- § 4 Das Gesetz tritt am 1. Jänner 1938 in Kraft. Dieses Gesetz wurde in der vorste- henden Fassung vom Tiroler Landtag in der Sitzung am 6. Dezember 1937 an- genommen. - Der Landeshauptmann: Schumacher, der Landtagspräsident: Bader, der Regierungsdirektor: Fabri- tius. Fortsetzung folgt! te, den Vortragenden Dr. Erich Schenk sowie den Kolpingchor unter der Lei- tung von Hugo Bonatti. Der Kolpingchor führte drei Chöre auf, zu Beginn das deutsche Volkslied aus dem 30jährigen Krieg „Es geht eine dunkle Wolke", bearbeitet von Jo- hann Nepomuk Dawid, nach dem er- sten Teil des Vortragsabends ein slo- wakisches Volkslied „Klage des Leib- eigenen", bearbeitet von Robert Schol- lum und nach dem zweiten Teil „Ich brach drei dürre Reislein" von Hugo Diestler. Dem Chor wurde reicher Eei- fall zuteil. Dr. Erich Schenk las aus dem Buch Petzolds „Das rauhe Leben" und aus anderen Werken. Nach dem zweiten Teil, der mit dem Gedicht „Meine Mut- ter" schloß, waren die Anwesenden so gerührt, daß sich niemand für einen Beifall entschließen konnte, um die er- greifenden Nachwirkungen der Stro- phen nicht zu verletzen. Die Gewalt von Petzolds Worten und die sym- pathische und kenntnisreiche Interpre- tation von Dr. Schenk machten den Abend zu einem schönen Erlebnis. Dr. Schenk las folgende Gedichte: „Der Volksdichter", „Der Arbeitslose", „Der Korbflechter", „Sehnsucht nach Stille", „Wunsch", „Liebesgedicht", „Mei- ner Mutter", „Meine Mutter", „Merk- tafel", „Schlußakt", „Die Gräber der Feinde", „Ich werde fortgehen", „Verse des Pilgrims" und „Lied". Dr. Schenk hielt weiters einen Vortrag über den Lebensweg Petzolds, über dessen Er- innerungen an Franz Karl Ginzkey und eine Skizze von Felix Braun. Weiters las er aus dem Prosawerk „Das rauhe Leben". Dieser Roman ist derzeitver- griffen, jedoch ist eine Neuauflage zu erwarten. Alfons Petzold übersiedelte 1917 mit seiner Gattin, Hedwig geb. Gamill- scheg, von Wien nach Kitzbühel. Er wohnte zuerst in der Villa Raß am Schattberg (heute Johann Graswander) und dann im Sonnwinkel, dem Haus von Maurermeister Michael Zengerer, das im letzten Krieg zu einem Flieger- heim und nach dem Krieg von der Stadtgemeinde zu einem Altersheim umgebaut wurde. Kurze Zeit wohnte AlfonsuPetzold Literarischer Abend mit Dr. Erich Schenk
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