Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 6. April 1988 Kitzbüheler Anzeiger Seite 25 Einladung zur außerordentlichen Pav4csu.4 grn des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel am Donnerstag, 18. April 1968, 19.30 Uhr, im Saale des Hotel Klausner Durca die schriftliche Benachrichtigung des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 29. Dezember 1967 über den definitiven Gesamtbetrag der Grundzahlen (Globalsumme) und auf Grund der schriftlichen Mitteilung der Österreichischen Hotel- und Fremd mverkehrs-Treuhand Ges. m. b. H. - Wien vom 31. Jänner 1968, in welcher das Ansuchen der Kur- und Moorbad Kitzbühel AG um Verlegung des Tilgungsbeginnes des ERP-Kredites vom 1. April 1968 auf den 1. April 1969 genehmigt wurde, ergibt sich die Notwendigkeit der Einberufung einer neuerlichen außerordentlichen Vollversammlung. Durch die Verschiebung des Tilgungsbeginnes um ein volles Jahr wird der Fremdenverkehrsverband in die Lage versetzt, die Budget-Position „Zinsen-Tilgung Darlehen Kur- und Moorbad As" zu vermindern und den Promillesatz herabzusetzen. Dazu ist die Genehmigung der Vollversammlung notwendig. Die Einladung zur außerordentlich n Vollversammlung des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel am Donners- tag, 18. April 1968 - :9.30 Uhr - im Saale des Hotels Klausner erfolgt auf Grund des in der Ausschuß-Sitzung vom Freitag, 1. März 1968 durch den Ausschuß einstimmig gefaßten Beschlusses. Fremdenverkehrsverband Kitzbühel - Entwurf Haushaltsvoranschlag 1968 Tagesordnung: Bericht des Obmannes. Festsetzung des geänderten Haushalts- voranschlages 1968 und Beschlußfassung über die Höhe des Promillesatzes. Alifälliges. Die a. o. Vollversammlung ist beschluß- fähig, wenn mindestens eins Drittel aller Mitglieder vertreten ist. Sollte zu Beginn der a. o. Vollversammlung die zur Be- schlußfähigkeit erforderliche Anzahl nicht anwesend sein, so ist die a. o. Voll- versammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder be- schlußfähig. (§ 8 Abs. 2 d. TFVG.) Zur Abstimmung in der Vollversammlung dürfen nur Angelegenheiten gebracht werden, die auf der lagesordnung stehen. (§ 8 Abs. 3 d. TFVG.) Ein Bevollmächtigter darf jeweils nur ein Mitglied vertreten. (§ 7 Abs. 4 d. TFVG.) Die Vollmacht ist auf den Namen des be- vollmächtigten trberb:ingers auszustellen. Die Stimmgruppenlista liegt im Büro des Fremdenverkehrsverbandes zur Einsicht auf. Bezeichnung Gehälter inkl. Abfertigung Gesetzliche Sozialversicherung Ausgleichsfonds Angestellte/Arbeiter Wohnbeihilfen Miete Bürolokal Reinigung, Beheizung, Beleuchtung Bürobedarf Fernsprechkosten, Telex Zeitungen, Zeitschriften Bankspesen Reisekosten für Tagungen Inventar-Neuanschaffung, Instandhaltung Wege. Markierungen, Bänke Skiabfahrten-Ausbau Skiabfahrten-Instandhaltung Skiabfahrten-Entschädigungen Golfplatz-Pacht Wertsicherung Golfplatz Platzkonzerte Ehrenpreise, Spenden Heimatmuseum Prcspekte, Preislisten Plakate Photos, Klischees, Filme, Repro. Porti, Versandkosten Werbemaßnahmen Zuschüsse an Vereine Bergrettung ZolLstation Verbandsbeiträge Steuern Versicherungen Rückzahlung Darlehen BMfH Zinsen-Tilgung Darlehen K & M AG Zinsen-Tilgung Darlehen Kunsteisbahri Einhebungskosten Kurtaxen Me:eorologische Station Fischerei Sachaufwand Sonstige Ausgaben Auf enthaltsabgaben Pflichtbeiträge Zuweisung FV-Fonds Fischerei a. o. Erträge Ausgaben, Einnahmen 520,000.- 120.000.- 50.000.- 5.000.- 24.000.- 40.000.- 20.000.- 45.000.- 8.000.- 1.000.- 7.000.- 20.000.- 350.000.- 300.000.- 200.000.- 60.000.- 50.000.- 15.000.- 50.000.- 10.000.- 4.000.- 190.000.- 65.000.- 100.000.- 70.000.- 500.000.- 200.000.- 245.000.- 5.000.- 8.000.- 8.000.-.-- 6.000.- 10.000.- 1,260.000.- 66.000.- 30.000.- 10.000.- 25.000.- 15.000.- 2,100.000.- 2,550.000.- 45.000.- 30.000.- 7.000.- Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Körperschaft öffentlichen Rechtes Der Schriftführer: Der Obmann: Carl Planer eh. Max Werner eh. 4,732.000.— 4,732.000.— Einnahmen aus Pflichtbeiträgen:1 /u000 der Globalzahl =Promillesatz Prcmillesatz für Haushaltsvoranschlag 1968 = 8,5 0/00 -- Fremdenverkehrsförderungsfoncls an das Land = + 0,8 0/ 93 0/
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