Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 29. April 1968 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 Wasserschutzbauten - friedliche Landesverteidigung Hochwasserschutzproekt an der Kitzbiiheler Ache Nach dreieinhalbjähriger Bauzeit am Projekt des Umbaues des Kapser Weh- res und der Vollregulierung der Kitz-/ büheler Ache von der Kapser Brücke( bis zur Einmündung des Langaubaches' erreichte der Bautrupp des Bezirks- bauamtes Kufstein in der vergangenen Karwoche die Högirainbrücke an der äußeren Ehrenbachgasse. An dieser Stelle werden gegenwärtig die An- schlußstücke an die Widerlager der al- ten Brücke betoniert; in der Folge wird das Bachbett vom überschüssigen Ge- schiebe gereinigt, die landseitigen Kro- nenkanten der Ufermauern hinterfüllt, die von cen Bauarbeiten berührten Grundstücke sorgfältig aufgeräumt, die Baustelleneinrichtungen entfernt und der frühere Kulturzustand wieder her- gestellt. Die Partie unter der Baufüh- rung von Ing. Hans H a s 1 au e r und Polier Stefan Seisl wird den Som- mer über an anderen Schutzbauten ein- gesetzt. Im Herbst, so hofft man, sol- len wieder Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, um dieses von Ober- baurat Dipl.-Ing. Thaler verfaßte Pro- jekt fertigstellen zu können. Das Projekt, das in drei Bauabschnit- te eingeteJt wurde, ist bis über die Hälfte des zweiten Abschnittes voll- endet. Von der Höglrainbrücke, deren Neubau im Projekt vorgesehen ist, je- doch zur Gänze von der Stadtgemeinde zu finanzieren sein wird, wird die Voll- regulierung der beidseitigen Uferdeck- werke in Form von Stampfbeton mit Steinverkleidung der Sichtflächen im besiedelten Gebiet der Stadt Kitzbühel weitergeführt. Der dritte Bauabschnitt reicht vom Ende des besiedelten Stadt- gebietes b:s zur rechtsufrigen Einmün- dung des Langaubaches in Flußkilome- ter 34.947 und hat eine Länge von 323 Meter. Dieser Bauabschnitt umfaßt die Herstellung beidseitiger TJierdeckwerke in Form von Pflasterböschungen mit naturbelassener Flußsohle auf die gan- ze Länge. Die bisherigen Flufibauwerlce Zur Baugeschichte: Vom 30. Septem- ber bis 3. Oktober 1964 arbeitete in Kitzbühel die Österreichische Flußbau- tagung unter der Leitung von Sektions- chef Dipl -Ing. Ernst G ü n t s c h 1. Bei dieser Tagung konnten die Verantwort- lichen der Stadtgemeinde, insbesondere Vizebürgermeister Peter 5 i e b e r e r, die maßgebenzlen Herren der Sektion IV im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft von der eminenten Wichtigkeit des Projekts überzeugen. Für den Neubau des Kapser Wehres lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Modell vor, das von der Technischen Versuchsanstalt beim Bundesministe- rium für Land- und Forstwirtschaft konstruiert und betrieben wurde. Nach diesem Modell erfolgte die Gesamt- planung. Am 25. November 1964 wurde die erste Baustelle eingerichtet und am 15. Dezember des gleichen Jahres wur- de mit dem Bau begonnen. Am 4. Mai 1965 fand in Anwesenheit von Hofrat Dipl.-Ing. S c h 10 r hauer der Landes- baudirektion die offizielle Einlaßfeier und am 4. Juni 1965 die Firstfeier für das neue Kapser Wehr statt. Bei der Firstfeier, die im Hotel „Zum Jäger- wirt" abgehalten wurde, wies Sektions- chef Dipl.-Ing. Güntschl darauf hin, daß Wasserschutzbauten als „friedliche Landesverteidigung" anzusehen sind. In Österreich wurden in den letzten Jahrzehnten (bis 1964) an die zehn Milliarden Schilling für Wasserschutz- bauten aufgewendet. Der Nachholbedarf beträgt jedoch nach einer 50jährigen Unterdotierung fast vier Milliarden Schilling. Bauabschnitt: 265 Meter lang. Von der Kapser Straßenbrücke bis zur Ei- senbahnbrücke der Giselabahn. Bauabschnitt: 302 Meter lang. Von der Eisenbahnbrücke bis zum Ende des besiedelten Gebietes. Bauabschnitt: 323 Meter lang. Bis zur rechtsufrigen Einmündung des Lang- aubaches. Spurtreu wie eine Schiene - M 30 1 K~mmisim II7 der Gürtelreifen mit dem Garantie-Siegel 4 -5 1 W' , --. ~ -- - -~- 4 b S]Fml%«IPIEIRIT Der 1. Bauabschnitt umfaßte die Er- richtung beidseitiger Ufermauern aus Beton mit Steinverkleidung (Ötztaler Granit) der Sichtflächen, den Neubau des Kapser Wehres mit dem Wehrkör- per aus Stampfbeton samt vorkragen- der und mit Sicker-Hartbelag abgedeck- ter Sperrenkrone, dem Tosbecken mit dem Boden aus Stahlbeton samt den Längs- und Quervouten und der Ge- genschwelle. Die tiefste Fundamentierung im Wehr- körper betrug 4,20 Meter; damit sind auch hydraulische Grundbrüche, wie sie in der alten Wehranlage festgestellt werden mußten, praktisch auch bei Ele- mentarhochwasser ausgeschlossen. Die freie Ueberfallhöhe der vorkragenden Sperrkrone beträgt 3,50 Meter. Die großen Mängel des alten Müller- wuhrs konnten erst beim Abbruch fest- gestellt werden. Die Sturzböden waren unterhöhlt, der Wehrüberfall unterspült und die Holzwand bis zu 60 Grad ge- neigt; außerdem wurde ein Hohlraum im Ausmaß von 150 Kubikmetern fest- gestellt. - Der größte Mangel war jedoch die geringe Fundamentierung. Die alte Anlage wäre beim ersten Ele- mentarhochwasser hinweggeschwemmt worden. In dem oben beschriebenen Hohlraum hatten sich mehrere hun- dert Forellen aufgehalten. Dieses Fo- relleneldorado mußte natürlich ver- schwinden. In diesen Bauabschnitten fiel auch die linksufrige Einmündung des Ehren- baches, der im Mündungsbereich mit einem steingepflasterten Trapezgerinne verbaut wurde. Der 2. Bauabschnitt begann mit der schwierigen Arbeit bei der Eisenbahn- brücke. Auch diese Brücke wies gegen- über den Flußbauwerken eine zu ge- ringe Fundamentierung auf. Die Ver- festigung der Widerlager der Eisenbahn- brücke erfolgte in mehreren Etappen Herz-Garage Ferdinand Herz Reparaturwerkstätte, Taxi Kitzbühel, Tel. 053 56/24 28 Auto-Schwaiger Inh. Josef Schwaiger St. Johann, Tel. 053 52/250 Auto-Müller Steyr-Fiat - Puch St. Johann, Salzburger Straße Tel. 053 5 2 / 4 55 von nur je zwei Metern Länge, zuerst an den Rändern und in der Folge in den Mittelabschnitten. Auch in diesem Abschnitt erfolgte die Erstellung der beidseitigen Ufermauern aus Stampf- beton mit Steinverkleidung der Sicht- flächen aus Ötztaler bzw. Schärdinger Granit. Der Neubau der Högirain- brücke ist, wie bereits gesagt, im Pro- jekt vorgesehen, jedoch fällt die Fi- nanzierung zur Gänze der Stadtgemein- de zur Last. Die Stadtgemeinde ist irr- Sinne m Sinne des Wasserrechtsbeschejdes wohl
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