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Seite 14 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 28. September 1968 Kollegiale Leitungsgremien in der Erzdiözese Salzburg Vom Pfarrkirchenrat zum Pfarrgemeinderat - Nun wieder Pfarrversamnilungen Unter dem Vorsitz des Promotors der Salzburger Diözesansynode Weih- bischof Dr. Eduard Macheiner in- formierten am Mittwoch, 18. September Generalvikar Prälat Dr. Franz S im- m e r s t ä t t er und der Generalsekretär der Katholischen Aktion Dr. Peter Krön die Presse über zwei Leitungs- und Beratungsgremien, die mit der Synode in der Erzdiözese Salzburg ein- geführt werden sollen. Das 2. Vatikanische Konzil betont mit besonderem Nachdruck die kolle- giale Note der, Kirche als Gemeinde Christi und daher auch einen kolle- gialen Zug in den Leitungsgremien, ohne ihre hierarchische Verfassung ändern zu wollen. Kirche ist ihrem Wesen nach Gemeinde Christi, Volk Gottes. Jede Gemeinschaft bedarf, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, entspre- chender Organe. So hat die Kirche ihre Organisation seit je her den ge- gegebenen Umständen angepaßt. Seit Pius XI. ruft sie insbesondere die Laien in ihren Dienst in der Diözese und in der Pfre. Schon 1939 wurden in der Erzdiözese Salzburg Pfarr- kirchenräte zur Verwaltung der kirch- lichen Vermögenswerte errichtet. 1948 drängte die Diözesansynode zur Bil- dung von Pfarrausschüssen zur Mithilfe in der Seelsorge. Die diesjährige Synode will die Lei- tung der Pfarrgemeinde neu klären. Die Pfarrgemeinde ist Kirche für einen bestimmten, vom Bischof nach räumlichen oder personalen Gesichts- punkten festgelegten Bereich. Sie ist in die Diözese und durch diese der Gesamtkirche eingegliedert. Ihre Grund- funktionen sind: die Verkündigung der Heilsbotschaft Christi * die Feier der Liturgie $ das Zeugnis der Brüderlichkeit. Alle Gemeindemitglieder verbindet eine grundsätzliche Gleichheit durch die Taufe, sie alle tragen für ihre Gemeinde und die Weltkirche die Ver- antwortung. Ihre Dienste und Aufgaben sind jedoch nach Amt und Berufung verschieden. Die Sorge um die Entfaltung, den Einsatz und die Zusammenordnung aller vorhandenen Kräfte obliegt den Organen der Pfarrgemeinde: dem Pfarrer, dem Pfarrgemeinderat und der Pfarrversammlung. Der Pfarrer ist an Stelle und im Auftrag des Bischofs Vorsteher der Gemeinde, die er in kollegialer Zu- sammenarbeit mit dem Pfarrgemeinde- rat leitet. Dieser Pfarrgemeinderat ist unter dem Vdrsitz des Pfarrers für das Leben der Pfarrgemeinde verant- wortlich. Er ist für ein situationsgerechtes Seelsorgekonzept, für entsprechende Jahrespläne und für die Verwaltung des Kirchenvermögens verantwortlich. Entsprechend den diözesanen Richt- linien sorgt er für die notwendigen Strukturen, für die Bildung kirchlicher Organisationen und Gruppen und regt deren Arbeit und Zusammenarbeit an. Für diese Aufgaben beschließt er die erforderlichen Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus amtlichen, gewählten und berufe- nen Mitgliedern zusammen. Amtliche Mitglieder sind der Pfarrer mit den aktiven Seeisorgepriestern, ein Vertre- ter der Religionslehrer und der in der Pfarre wirkenden geistlichen Schwe- stern, der Obmannstellvertreter des derzeitigen Pfarrkirchenrates. Berufen können Mitglieder wegen ihrer Sachkenntnis für besondere Auf- gaben werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen jedoch gewählt werden. Für das aktive und passive Wahlrecht sind die Gliedschaft in der Gemeinde und das vollendete 18. Lebensjahr vor- geschrieben. Mindestens einmal im Jahr ist eine Pfarrversammlung abzuhalten, zu der die ganze Gemeinde eingeladen wird. Die Pfarrgemeinde soll dabei über alle wichtigen Angelegenheiten informiert werden, den jährlichen Tä- tigkeitsbericht und Finanzberecht ent- gegennehmen und zum Jahresplan des Pfarrgemeinderates Stellung beziehen. Dabei werden auch Themen diskutiert, die von Gemeindemitgliedern eine Wo- che vorher für die Tagesordnung ein- gebracht werden. Das Konzilsdekret „Über die Hirten- aufgabe der Bischöfe" empfiehlt, in den Diözesen einen „Pastoralrat" einzufüh- ren. Dieses Gremium soll - teils bera- tend, teils beschließend - die Auf- gaben der Kirche hinsichtlich Seel- sorge, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik auf Diözesanebene wahr- nehmen. Ein Beschlußrecht hat es auf folgen- den Gebieten: die Genehmigung des ein- und mehrjährigen Personalplanes; die Aufstellung von verbindlichen Richtlinien für die Seelsorge, für das Laienpostolat, die Bildungsarbeit und diözesaner Veranstaltungen und Samm- lungen; für die Durchführung der von der Synode erstellten Beschlüsse, Richt- linien und Empfehlungen; für die Er- richtung, Änderung und Aufhebung von Pfarreien und Dekanaten; für die Fest- stellung der Notwendigkeit von Kirchen- neubauten und -Erweiterungen, für die Errichtung, Auflassung oder Zweck- veränderung kirchlicher Institute und Einrichtungen, die der Seelsorge, der Bildungsarbeit oder der Caritas dienen; für die Bestellung von Referenten und Kommissionen zur Erarbeitung ein- schlägiger Unterlagen. Eine mitberatende Funktion hat der Pastoralrat in grundsätzlichen Fragen des Einsatzes von Personen und Mit- teln für die Seelsorge in der Diözese. Dem Pastoralrat gehören an: alle wirklichen Konsistorialräte, der Geistliche Assistent und ein weiteres Präsidiumsmitglied der Katholischen Aktion, fünf vom Priesterrat gewählte Seelsorger, je ein Vertreter der männ- lichen und weiblichen Orden, neun Laien, davon vier von der Katholischen Aktion, zwei von den katholischen Ver- bänden und drei Vertreter aus dem übrigen Diözesanvolk. Den Vorsitz des Pastoralrates führt der Erzbischof oder der von ihm bestellte Vertreter. Die Vorschläge für die beiden Lei- tungsgremien wurden in den letzten Monaten in zahlreichen Priester- und Laienkreisen diskutiert. Es ist deshalb anzunehmen, daß sie von der Synode, die Mitte Oktober stattfinden wird, mit entsprechender Mehrheit beschlossen werden. Wüstenrot-BugedwteIungcn erreich9n bereits die Milliardengrenze Wüstenrot stellt 345 Millionen Schilling Baugelder bereit. Die Bausparkasse Wüstenrot hat bei ihrer dritten Zuteilung mit Wirkung zum 30. September 1968 345,102.000 Schil- ling an 2732 Bausparer vergeben. Da- mit erhielten bei den ersten Zuteilun- gen des heurigen Jahres 7341 Bausparer ihr Baugeld, wobei die Bausparkasse Wüstenrot fast eine Milliarde, nämlich 968.998.000 Schilling, zugeteilt hat. Mit Wirkung zum 31. Dezember 1968 wird die Bausparkasse Wüstenrot im heurigen Jahr noch eine vierte Zu- teilung vornehmen. Die Bausparkasse Wüstenrot finan- zierte im Verlauf ihrer 43jährigen Tä- tigkeit in Österreich bis zum 30. Juni 1968 insgesamt 37.546 Eigenheime. Feuernotruf Tele nter für Kitz h& Kommandant Tel.: 2553 (Wohnung) 2161 (Büro) Stellvertreter Tel..- 41232 (Wohnung) 2993 (Büro)
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