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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 9. November 1968 Weltspartagsergebnis der 00 Sparkassen und der Sparkasse der Stadt Kitzbü hel mußte ein strenger Maßstab angelegt werden, weil jedem Wohnungssuchen- den klargemacht werden muß, daß auch er das ihm Mögliche zur Beschaf- fung einer Wohnung beitragen muß und dies nicht nur der öffentlichen Hand überlassen darf und weil die Darlehensgewährung anstelle der Ei- genmittel an sich eine Verringerung der für die Wohnbauförderung bereit- gestellten Mittel bewirkt. Wohnbeihilfen werden an Inhaber von nach dem Wohnbauförderungs- gesetz 1968 geförderten Wohnungen für die Leistung des Annuitätendienstes von zur Finanzierung der Gesamtbau- kosten der der Anzahl der im Haus- halt lebenden Familienmitglieder an- gemessenen Nutzfläche gewährt. Die Gewährung hat unter Berücksichtigung der durchschnittlich für Bevölkerungs- schichten mit geringem Einkommen zu- mutbaren Wohnungsaufwandbelasting nach dem Familieneinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Fa- milienmitglieder zu erfolgen. Unter der Wohnungsaufwandbelastung wird nach der Verordnung der Annuitätendienst für die zur Finanzierung des Bauvor- habens erforderlichen Hypothekardar- lehen verstanden, da nur diese Be- lastung alle Wohnungsinhaber, gleich- gültig, ob es sich um den Eigentümer eines Eigenheimes, einen Wohnungs- eigentümer, einen Nutzungsberechtig- ten einer Genossenschaftswohnung oder einen Mieter handelt, in gleicher Wei- se trifft. Das Familieneinkommen ist im Gesetz bestimmt. Dem Vernehmen nach ist mit einer Aenderung dieser gesetzlichen Bestimmung durch Her- ausnahme der Familienbeihilfen aus dem Einkommen in naher Zukunft zu rechnen. Die gegenüber anderen Bun- desländern großzügige Festlegung der angemessenen Nutzfläche und zwar für eine Person höchstens 50 m 2, für zwei Personen höchstens 70M2 und für je- des weitere Familienmitglied um 10 m2 mehr bis zur höchstzulässigen Nutz- fläche - ist aus familienpolitischen Erwägungen heraus und aus Rücksicht- nahme auf die bekannte Seßhaftigkeit der Tiroler erfolgt. In einer Drei-Zim- mer-Wohnung (rund 70 m2 Nutzfläche) hat im Falle des Familienzuwachses auch eine Familie mit 1, ja sogar mit 2 Kindern Platz. Eine Wohnung mit z. B. 100m1 Nutzfläche reicht jeden- falls für eine Familie mit 3 Kindern aus. Die festgesetzten Prozentsätze der zumutbaren Wohnungsaufwand- belastung ergeben im Schnitt eine Wohnbeihilfe von 600.— Schilling mo- natlich. Wohnbeihilfen in dieser Höhe können nach den durchgeführten Be- rechnungen aus den Darlehensrück- flüssen gedeckt werden. Die Deckung der gewahrten Wohnbeihilfen aus den Darlehensrückflüssen muß als Prinzip bestehen bleiben, da die Wohnbeihilfen keinesfalls die für die Gewährung von Direktdarlehen zur Verfügung stehen- stehen- Unter allen Anzeichen eines großen Ereignisses ist der heurige Weltspartag wiederum zu einem beachtlichen Er- folg gestaltet worden. Allein bei den österreichischen Sparkassen wurden einschließlich der Jugendsparwoche 1,303.110 Einzahlungen mit einem Ge- samtbetrag von 1,335 Milliarden Schil- ling geleistet. 94.944 neue Sparkassen- bücher wurden im gleichen Zeitraum eröffnet. Bundespräsident Jonas, Bundeskanz- ler Dr. Klaus und die meisten anderen Spitzenpersönlichkeiten des öffentlicheil Lebens haben sich durch persönliche Besuche von dieser eindrucksvollen De- monstration des Sparwillens überzeu- gen können, die nach Ansicht der Spar- kassen als ein Beweis des Selbstver- trauens in die Leistungskraft des den Mittel wesentlich verringern dür- fen. Als Beispiele seien angeführt, daß nach der Verordnung ein kinderloses Ehepaar mit einem monatlichen Fa- milieneinkommen von 3000.— Schilling in einer Wohnung mit 70M2 Nutz- fläche eine monatliche Wohnbeihilfe von 407.— Schilling; eine Familie mit 2 Kindern und einem monatlichen Fa- milieneinkommen von 3500.— Schilling in einer Wohnung mit 90 m2 Nutz- fläche eine monatliche Wohnbeihilfe von 620.— Schilling; und eine Familie mit 3 Kindern, einem monatlichen Fa- milieneinkommen von 4500.— Schilling in einer Wohnung mit 100M2 Nutz- fläche eine monatliche Familienbeihilfe von 493.— Schilling erhalten werden. Wohnbeihilfen werden frühestens in 2 Jahren gewahrt werden. Sollten die bis dahin vorliegenden statistischen Unterlagen über Familieneinkommen und Familiengröße unter Beachtung des Prinzips der Deckung der Wohnbeihil- fen durch die Darlehensrückflüsse ei- ne Verbesserung zulassen, so wird die Regierung selbstverständlich die Ver- ordnung sofort ändern. Eine Verbesse- rung kann jederzeit vorgenommen werden. Eine Verschlechterung wäre keinesfalls zu verantworten. Ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß auch nach dem Wohnbauförd'erungsgesetz 1968 mit dem Bau vor Zusicherung der Förderung grundsätzlich nicht begon- nen werden darf und daß der Grund- aushub als Baubeginn gilt. Lediglich Feuernotruf Tele nur für Kftzbühel Kommandant Tel. 2553 (Wohnung) 2161 (Büro) Stellvertreter TeL 41232 (Wohnung) 2993 (Büro) österreichischen Volkes zu werten ist. Die Sparkasse der Stadt Kitzbühel hatte am Weltspartag und in der vor- angegangenen Jugendsparwoche 2951 Einleger mit einer Gesamtsumme von 5,086.867 Schilling. 194 neue Sparkassen- bücher wurden während dieses Zeit- raumes eröffnet. Dieses Ergebnis über- stieg neuerlich die Erfolgsziffern vom Jahre 1967. Gerade der Erfolg, der in der Ent- wicklung des Schul- und Jugendsparens zu verzeichnen ist, veranlaßt die Spar- kasse der Stadt Kitzbühel, an dieser Stelle dem gesamten Lehrkörper und vor allem auch den Eltern den gebüh- renden Dank für die stete Unterstüt- zung und Mithilfe in ihrer Spar- erziehungsarbeit auszusprechen. bei der Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen kann die Landesregierung die schriftliche Zu- stimmung zum vorzeitigen Baubeginn geben. Voraussetzung hiefür ist jedoch, daß das Förderungsbegehren einer auf- rechten Erledigung zugeführt werden könnte und daß sich der Förderungs- werber schriftlich mit der Bauüber- wachung durch das Land einverstan- den erklärt. Im Interesse der Einhal- tung des Finanzplanes und nach den bisher gemachten Erfahrungen wird das Land von dieser Möglichkeit nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen. Abschließend möchte ich noch be- merken, daß das Land Tirol in den Jahren 1968-69 Darlehen von rund 50 Millionen Schilling aus dem Tiroler HEIZÖL Tel. 2992, 2993J Landeswohnbaufonds zur Fertigstellung von Eigenheimen (sogenannte Bau- stümpfierdarlehen) und zur Restfinan- zierung von aus Mitteln des Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds geförder- ten Wohnungen gewähren wird. Da weitere Darlehensaufnahmen durch den Landeswohnbaufonds nicht mehr in Frage kommen, und da sich die Förderungsrichtlinien für Siedler im Rahmen der Wohnbauförderung gebes- sert haben, werden in Hinkunft die Einzelsiedler hauptsächlich aus der Wohnbauförderung bedient und Fertig- stellungsdarlehen aus dem Landes- wohnbaufonds nur mehr in Ausnahme- fällen gewährt werden. Vor einem vor- zeitigen Baubeginn ohne Zusicherung oder Zustimmung muß daher in Zu- kunft ausgesprochen gewarnt werden.
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