Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 20 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 23. November 1968 Gelernte Schneiderinnen Zuschneiderinnen Kettlerinnen Hilfskräfte zum Anlernen Lehrlinge sowie geübte HEIMARBEITS-HANDNÄHE RINNEN werden zu besten Bedingungen von der Firma KITEX, Jochberger Straße, 6370 Kitzbühel, aufgenommen. Kleiner beheizbarer Büroraum in St. Johann mit Möglichkeit zum Telefonanschluß von Firma ohne Parteienverkehr baldmöglichst gesucht. Adresse unter Nr. 552 an die Verwaltung des »Kitzbüheler Anzeiger«. Der 9. Jahresgottesdienst für Herrn Richard Schatz ist am Sonntag, 24, November 1968 um 11 Uhr in der Kapuzinerkirche. Danksagung. Für die vielen Beweise aufrichtiger Anteil- nahme am Ableben unseres lieben Gatten und Vaters Herrn Gottfried Arnold Sehuhniacher in Ruhe in Kitzbiihei sagen wir auf diesem Wege allen unseren herzlichen Dank. Unser besonderer Dank gilt den Familien Rieser und Über. all für die Nachbarhilfe, Herrn Dr. Oswald Benischek und Herrn Univ.-Dozent Dr. Anton Dyk für die ärztliche Betreu. ung und der Schwesternschaft und dem Krankenwärter des städtischen Krankenhauses, dem Bürgermeister und dem Ge- meinderat, der Freiw. Feuerwehr, der Heimkehrerkamerad- schaft und dem Kaiserjägerbund, der Lokalorganisation der SPÖ und den Naturfreunden sowie allen Bekannten und Ver- wandten für die ehrenvolle Teilnahme am Begräbnis und für die Kranz. und Blumenspenden. Weiters gilt unser inniger Dank Herrn Stadtpfarrer Geist- licher Rat Johann Danninger für die Einsegnung, dem Feuer- wehrkommandanten Stefan Brunner für die Abschiedsworte am offenen Grabe, dem Glockenspiel der Katharinenkirche für das Kameradenlied, der Familie Jakob Lackner und allen ehemali- gen Mitarbeitern unseres lieben Verstorbenen. Kitzbühel, 20. November 1968 In tiefer Trauer Julie Arnold geb. Sehoosleitner, Gattin Martin, Sohn, Antonia, Schwiegertochter, im Namen der Enkelkinder und aller Verwandten. Auf Grund des einstimmig gefaßten Beschlusses des Ausschusses des Fremdenverkehrsverbandes vom 30. September 1968 wird die ordentliche Jahres- vollversam1ung des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel, die mit der Neuwahl des'Ausschusses, und Vorstandes verbunden ist, für Freitag, den 29. November 1968 in das Hotel Klausner, Beginn 19.30 Uhr einberufen. Die Pflichtmitglieder des FVV Kitz- bühel werden hiermit eingeladen, an der Jahres- vollversammlung teilzunehmen. Tagesordnung: Tätigkeitsbericht des Obmannes; Vorlage und Behandlung der Jahresrechnung 1967, Bericht der Rechnungsprüfer, Entlastung des Obmannes, Kassiers und Vorstandes; Wahl des Ausschusses und des Vorstandes des Fremdenverkehrsverbandes; Wahl der Rechnungsprüfer; Beratung und Beschlußfassung über den Haus- haltsplan 1969 und Festsetzung der Einnahmen aus den Pflichtbeiträgen sowie des entsprechen- den Promillesatzes; Ernennung des Herrn ANRt. Max Werner sen. zum Ehrenmitglied und Ehrenobmann des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel auf Lebenszeit. Die Vollversammlung ist beschlußfähig, wenn min- destens ein Drittel aller Mitglieder vertreten ist. Sollte zu der für den Beginn der Vollversammlung festgesetzten Zeit (19.30 Uhr) die zur Beschlußfähig-. keit notwendige Anzahl an Pflichtmitgliedern nicht anwesend sein, so ist die Vollversammlung nach einer Wartezeit von einer halben Stunde, ohne Rück- sicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig (§ 8 Abs., 2 d. TFVG) Zur Abstimmung in der Vollversammlung dürfen nur Angelegenheiten gebracht werden, die auf der Tagesordnung stehen. (§ 8 Abs. 3 d. TFVG) Die Wahl des Ausschusses bzw. Vorstandes wird in den drei Stimmgruppen 1, II. III jede für sich. durch- geführt. Die Pflichtmitglieder haben das Stimmrecht in ihrer Stimmgruppe persönlich oder durch schrift- lich Bevollmächtigte auszuüben. Ein Bevollmäch- tigter darf jeweils nur ein Mitglied vertreten. Die Vollmacht ist auf den Namen des bevollmächtigten tlberbringers auszustellen. (§ 7 Abs. 1-4 d. TFVG) Wahlberechtigt und in den Ausschuß wählbar sind in den einzelnen Stimmgruppen nur die Mitglieder der betreffenden Stimmgruppe. Von der Wählbar- keit ausgeschlossen sind Personen, die nicht in den Gemeinderat wählbar sind. (§ 11 Abs. 2 d. TFVG) Die Wahl des Ausschusses wird gern. TFVG und Beschluß der Ausschuß-Sitzung vom 30. September 1968 vom FVV-Obmann Herrn Max Werner sen. geleitet. Um die Wahlvorschläge entsprechend der Stimmgruppe, Wählbarkeit, Anzahl der Ausschuß - und Ersatzmitglieder überprüfen zu können, wurde vom Wahlleiter die Einbringungsfrist der Wahl- vorschläge für Dienstag, 26. November, 12 Uhr Mittag, festgesetzt. Die Wahlvorschläge der Stimm- gruppen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt im Büro des Fremdenverkehrsverbandes in schriftlicher Form zu hinterlegen. Jeder Wahlvorschlag muß, bei sonstiger Ungültigkeit, die vollen Namen von 4 Mit- gliedern und 4 Ersatzmitgliedern und die Kenn- zeichnung der Stimmgruppe beinhalten. (§ 11 Abs. 1-3 d. TFVG); Die Stimrngruppenliste liegt ab Montag, den 11. No- vember 1968 im Büro des Fremdenverkehrsverban- des auf. Die Jahresrechnung 1967 und der Entwurf des Haushaltsplanes 1969 hängen im Büro des Frem- denverkehrsverbandes und an der Amtstafel des Rathauses zur Einsicht aus. Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Körperschaft öffentlichen Rechtes Der Schriftführer: Der Obmann: Carl Planer eh. Max Werner sen. eh.
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