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Seite 22 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 7. Dezember 1968 ten enge und infolge bürokratischer, Auslegung noch engere Beschränkung der Bauherreninteressen ins Blickfeld gerückt wurde, aber die Jugendbewe- gung bewies mit diesem Abend und seiner Abwicklung, daß sie nicht ein Ventil öffnen wollte, Eruptionen zu entladen, sondern daß sie einen Weg aufzuzeigen sucht, um aus den ent- standenen Schwierigkeiten, die von nie- mandem geleugnet werden können, herauszukommen. Vizebürgermeister Hans Brettauer wies in seinem Referat darauf hin, daß die örtlichen Bauvorschriften von 1935 auf der Tiroler Landesbauordnung aus dem Jahre 1901 und ihren Novellen beruhen; ihr Fehler liegt darin, daß keine Ausnahmebestimmung eingebaut wurde. Das Land projezierte 1960 eine derartige Bestimmung in die Bauvor- schriften ein, aber die Stadtgemeinde benützte diese „goldene Brücke" nicht. Brettauer erläuterte an Beispielen, daß die örtlichen Bauvorschriften die en- gen und veralteten Vorschriften der Landesbauordnung noch einschränken. Der Mindestabstand zur Straße sei durch das Land mit vier Metern, die Stadt aber mit sechs Metern vor- geschrieben. Die Gesamtfläche des Grundstücks, auf dem eine bauliche Veränderung (Umbau, Zubau, Garage usw.) vorgenommen werden soll, muß 700 Quadratmeter groß sein. Grund- stücke, die seit Jahrhunderten in Fa- milienbesitz sind, können nicht ein- mal durch eine Garage verbaut wer- den. Konkret wies Vizebürgermeister Brettauer nach, daß einer Frau trotz schriftlicher Zusage durch die Stadt- gemeinde, ihr Grundstück sei trotz der Bauvorschriften bebauungsfähig, weil es vor der Bestimmung der Mindest- grundfläche für Bauzwecke angekauft worden sei, zwar die Vorarbeiten bis zur Bauverhandlung unter Aufwand bedeutender Mittel ermöglicht worden injurieret (beleidigt), gar zu grob ge- schlagen hat. 3 fl. Weiters erlegt der alte Herr von Wal- tenhofen für seinen Sohn, dermaligen Posthaltern zu Waidring, Jacob von Waltenhofen, weil er im Winter einen Bauernknecht, wegen nicht „geschwind beschechner Ausstellung" mit einem Holzfuder, grob geschlagen, die ver- wirkte Strafe per 8 fl. 20 kr. 1760: Den 7. Juni ist Thoman Ober- moser zu Rerlä, weil er dem Wolfgang Hechenberger zu Paula durch seine Wiesen gefahren, gestraft worden um 1 fl. Und besagter Hechenberger, weil er dem andern derowegen eine Ohr- feige gegeben, auch 1 fl. 1763: Maria Rotharderin hatte sich zum zweitenmal mit einem Mann ein- gelassen. - Sie ist aber, weil man das Kind in der Haßlwand bei der Bäurin, alwo sie im Tagwerk gewesen, in dem „heimlichen Gemach" tot angetroffen, alhier criminaliter processiert, sohin seien, die Abwicklung der Verhand- lung aber unter Hinweis auf die vor- her tolerierte Schwierigkeit erst an Ort und Stelle abgesagt wurde. In einem anderen Fall verfalle ein Haus, in einem weiteren sei einer großen Fa- milie der geringste Umbau eines bau- fälligen Hauses verzögert worden. Ein grotesker Fall entsteht, wenn die Stadt- gemeinde für ein von ihr verkauftes Grundstück unter Hinweis auf die Vor- schrift über die Mindestgrundfläche die Baugenehmigung verweigern muß. Gegen diese und eine Reihe anderer Schwierigkeiten muß etwas geschehen, auch wenn die Landesbauordnung in Änderung und in absehbarer Zeit ihre Neuherausgabe zu erwarten ist. Ziel der örtlichen Bauvorschriften war es, Recht zu schaffen, gesetzt aber wurde nur Willkür. Brettauer legte den von ihm ausgearbeiteten Vorschlag vor, der keine generelle Änderung vorsieht und nur bis zum Inkrafttreten der neuen Landesbauc rdnung in Kraft bleiben soll. Der zusätzliche Paragraph der ört- lichen Bauvorschriften sollte lauten: „Der Gemeinderat kann zur Vermei- dung besonderer Härtefälle Ausnahme- genehmigungen von den örtlichen Bau- vorschriften erteilen, soweit hiedurch nicht die landes- oder bundes- gesetzlichen Bestimmungen oder die Vorschriften über den Schutz des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes gegen Verunstaltung berührt werden. Beson- dere Härtefälle liegen insbesondere dann vor, wenn es sich um Um-, An- oder Aufbau eines Altbestandes han- delt, oder wenn das Bauwerk den Richtlinien des Wohnbauförderungs- gesetzes 1968 entspricht, oder wenn aus sozialen Gründen des Bauwerbers eine Ausnahme gerechtfertigt erscheint. Die- ser Paragraph bleibt nur bis zum In- krafttreten einer neuen Landesbauord- nung in Kraft." auf den Pranger gestellt, durch den Scharfrichter (Bartlrnee Putzer aus Hall) ausgehauet und nach abgeschworener Urfehde auf ewig des Landes verwie- sen worden. - Das Aushauen scheint ihr nicht gut bekommen zu sein, da der Bader deswegen für sie Medizin ver- rechnet. Außerdem mußte er mit ei- nem Kollegen das tote Kind obduzieren. 1763: Einige Burschen werden ab- gestraft, weil sie sich zur Adventzeit mit dem „sogenannten Anklöpflen" in Reit und zu Münichau zu laut auf- geführt. 1766: Den 10. (Februar) wurde Chri- stian Obermoser, Bauer zu Hasiach, weil er dem Beistand seiner Mutter, welcher er den jährlichen Austrag „nicht zuehalten wollen", in gemeinem Verhör den Kastenschlüssei auf den Tisch geworfen, mit dem Vermelden, sie sollen anstatt seiner hausen, gestraft per 12 fl. 36 kr., und weil dieses vor der Obrigkeit geschehen, ist er auch ei- KITZBÜHEL Großausstellung der Bausparkasse Wüstenrot in Kitzbühel, Kolpinghaus, bis 10. De- zember. Geöffnet täglich von 10 bis 20 Uhr. Es werden eine Reihe schöner, maßstabgetreuer Hausmodelle von Wü- stenrot-Eigenheimen mit Plänen und Photos gezeigt. Der von Vizebürgermeister Brettauer erarbeitete Vorschlag wurde ausgiebig diskutiert und von den Teilnehmern gutgeheißen. Er wird in Kürze im Ge- meinderat behandelt werden und soll dazu dienen, in den aufgezeigten Fäl- len - und nur in solchen - gleiches Recht und gleiche Chancen zu ermög- lichen. Wenn dies gelingt, hat die Ju- gendbewegung - Junge Generation in der OeVP - mit ihrer aktuellen Ver- anstaltungsreihe wieder einen Teil- erfolg zu verzeichnen. Obmann Mitte- rer dankte Vizebürgermeister Brett- auer und den Diskussionsteilnehmern, unter denen sich Oberregierungsrat Dr. Spinn, Vizebürgermeister H ä r- t in g und mehrere Gemeinderäte be- fanden, für die rege Anteilnahme und die erbrachten Vorschläge. Videant consules! HOPFGARTEN - Meine Betrachtung „D' Fuirwehr" hat eine von mir nicht beabsichtigte und gewollte Reaktion ausgelöst. Ein Teil der von mir vorgebrachten Äuße- rungen die Feuerwehr persönlich be- treffend, sind eine Übertreibung, die sich eben nur auf dem Papier gereimt hat. - Ich möchte mich hiemit öffent- lich bei der Freiw. Feuerwehr Hopf- garten insbesondere, aber auch bei den Feuerwehren des Bezirks, die sich mit unserer Wehr solidarisch erklärten, entschuldigen." Peter Fuchs nen Tag lang mit dem Arnthaus (Ge- fängnis) abgestraft worden. 1766: Den 1. April hat Peter Hinter- berger, Mesner zu Schwendt, weil er dem Bader zu Kössen mit „Curierung zerschidener Persohnen beeinträchtiget", Strafe bezahlen müsse, 10 fl. Dein Ba- der sind für einen Schaden Geld 6 fl. zugeschossen worden. Damit sei die kleine Auslese beendet. Bei gewissen Fällen wundert man sich, wie sie dem Pfleger zu Ohren kommen konnten. Doch geht in den Pflegamts- rechnungen manchmal die Rede von den „heimlichen Kundschaften" (1594) und Denunzianten, denen - wenigstens späterhin - meist ein Drittel des Straf- betrages in Händen blieb. Dieser war relativ hoch, wenn man hört, dail der Jahreslohn der ‚.Kuchiin" zu Kapsburg 8 fl. 20 kr. betrug (1718). Von den schweren Krininaifäl1en, die sich in der Herrschaft Kitzbühei zutru- gen, vielleicht ein anderes Mal.
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