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Seite 18 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 27. Jänner 1968 Bürgermeister Hermann Reisch, Bür- germeister Georg Oberleitner, den Obmann des FVV Kitzbühel Alt-Na- tionalrat Max Werner, den Obmann des FVV St. Johann Felix M a dl, Ho- teller Dr. Ekkehard Ko fi er, Stadt- rat Walter Hirnsberger, Dr. Josef Salzmann und Rudolf R o t t e r der Sektion Fremdenverkehr der Tiroler Handelskammer. Der Bärensaal war bis zum letzten Platz besetzt; ein deut- licher Beweis, daß die Gastgewerbe- treibenden 'einerseits mit Interesse den Referaten zu folgen wünschten und andererseits ihre Kollegen „enterm Tauern" kennenlernen wollten. Bezirks- obmann Witzmann stellte einige Pro- bleme in den Vordergrund und zwar die Mehrwertsteuer, das Veranstaltungs- gesetz, die Sonntagssperre zu Weih- nachten und die Personalfrage. Bezirksobmann Vergeiner aus Lienz drückte aus, daß Osttirol mit Freude die Felbertau'ernstraße benützt, denn auf ihr ist die Reise nach Kitzbühiel keine Weltreise mehr, wie früher. Die heutige 'erste Begegnung soll für die Zukunft große Früchte tragen, Kitz- bühel und Lienz sollen eine einige In- teressengemeinschaft werden. Abschlie- ßend bedankte er sich beim Kitzbühe- 1er Bezirksobmann für die Einladung und für die gastliche Aufnahme und drückte die Hoffnung auf ein frohes Wiedersehen beim Bezirkstag in Lienz im Herbst 1968 aus. Fachgruppenvorsteher Kommerzial- rat Fritz Wi 1 berger, Hotel Karwen- delhof, Seefeld, stellte in seinem Re- ferat die Freude voran, in der Tiroler Hochburg des Fremdenverkehrs, dem Bezirk Kitzbühel, mit den Kollegen und Freunden von Osttirol und des Tiroler Unterlandes zusammenkommen zu kön- nen und gratulierte Bezirksobmann KB Witzmann zu seiner Idee, die Bezirks- versammlung gemeinsam mit den Ost- tirolern abzuwickeln. In der Folge machte der Referent auf die schwer- wiegenden Auswirkungen der Pfund- abwertung aufmerksam. Die Auswir- kungen auf den britischen Reisever- kehr sind insbesondere bei den Som- merbuchungen spürbar. Die Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland bringt für das Gastgewerbe eine grö- ßere Kostenbelastung. Ihre Einführung in Oesterreich wurde vorläufig zurück- gestellt und wir sind in dieser Hin- sicht Sektionsobmann Präsident Dr. Josef Fink für seine erfolgreichen In- terventionen zu Dank verpflichtet. Wei- ters führte der Referent die Tiroler Maßnahmen für eine verstärkte Wer- bung mit erhöhten Mitteln .an. Die er- höhten Mittel werden zum Teil auch durch Erhöhung der Kammerumlage hereingebracht sowie durch einen Zu- schuß vom Land Tirol von 500.000 Schilling. An der gemeinsamen Wer- bung sollen sich auch die örtlichen Fremdenverkehrsverbände finanziell be- teiligen. Der Fremdenverkehrsverband Seefeld mit einem Jahresbudget von 3,5 bis 4 Mio Schilling hat z. B. im neuen Haushaltsplan auf die Inseraten- werbung verzichtet. Unsere Wettbe- werbstätigkeit kann nicht mit Preis- unterbietungen, sondern mit einer Qua- Ein altes Sprichwort verlangt, man höre auch den anderen Teil. Und es war auch schon immer so, daß man ei- nen Schuldigen sucht, den man nun im Falle „Killy" in meiner Person gefun- den zu haben glaubt. So schonungslos wie man gegen mich vorgeht, ebenso schonungslos werde ich nun diese Sa- che aufdecken. Ich wurde Mitte Dezember 1967 von der Kindesmutter und am 11. Jänner dieses Jahres vom Jugendamt Liezien als Amtsvormund der minderjährigen Tochter des Herrn Killy mit der Va- terschafts- und Alimentationsklage ge- gen Herrn Killy beauftragt. Ein Man- dat verpflichtet. So beantragte ich in der Alimenta- tiionsfrage, wobei ich nach dem Gleich- heitsgrundsatz keinen Unterschied ma- che, ob der Betroffene Killy oder sonst wie heißt, gegen Herrn Killy beim Be- zirksgericht Kitzbühel die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Verwahrung und Verwaltung beweg- licher körperlicher Sachen und Hinter- legung von Geld. Bevor jedoch eine solche einstweilige Verfügung, vorausgesetzt, daß sie auch genehmigt ist, vollzogen werden kann. muß die Person, gegen die sich diese Verfügung richtet, erst einmal im In- land eingetroffen und überdies der Ort bekannt sein, wo der Vollzug vorge- nommen werden kann. Da Herr Killy bekanntlich erst am Dienstag, 16. Jän- ner d. J. abends in Kitzbühel eingetrof- fen und in der Pension Resch abgestie- gen ist, war für mich der früheste Ter- min zum Einschreiten gegen Herrn Killy Mittwoch, 17. Jänner. Bereits am Vormittag dieses Tages lag mein An- trag auf einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht Kitzbühel vor. Dem Vollzug stand also nichts mehr im We- ge, vorausgesetzt, daß der Antrag vom Gericht genehmigt wurde. Dies geschah jedoch erst am Donnerstag, 18. Jänner vormittags. Ich muß bezüglich dieser Verzögerung dem damit befaßten Rich- te zugute halten, daß er wahrscheinlich infolge anderer Arbeit die schriftliche Erledigung nicht früher durchführen konnte. Ich erlegte unverzüglich die mir für den Vollzug auferlegte Kau- tion worauf das Gericht den Exeku- tionsvollzug auf Sonntag, 21. Jänner. 13 Uhr (!) anberaumte. Ich verwahrte mich gegen diesen Termin aus verschie- denen Gründen, insbesondere auch des- halb, weil ich einen Vollzug während litätssteigerung bei stabilen Preisen ge- hoben werden. Zusammenarbeit ist das wichtigste. Wenn z. B. Kitzbühel gut ar- beitet, dann profitieren auch die Nach- barorte davon. Ein Haus soll versuchen das andere an Qualität zu überbieten. Fortsetzung in nächster Nummer des noch im Gang befindlichen Ren- nens als unmöglich und skandalös emp- fand. Herr Killy sollte nämlich sofort nach Passieren des Zieles im zweiten Slalomdurchgang sozusagen im Ziel- gelände hoppgenommen werden. Ich brachte daher noch am gleichen Tag einen Antrag auf Sofortvollzug ein. Dieser wurde jedoch vom Gericht zu- rückgewiesen. Den diesbezüglichen Be- schluß erhielt ich erst am Freitag mor- gen. Ich erhob dagegen sofort die Be- schwerde an den Vorsteher des Be- zirksgerichtes Kitzbühel wegen Verzö- gerung des Exekutionsvollzuges, welche schließlich zumindest den Erfolg zeitig- te, den Vollzugstermin von Sonntag mittags 13 Uhr auf Freitag, 16.30 Uhr, vorzuverlegen. Von diesem Termin er- hielt ich während einer Gerichtsver- handlung am Freitag um 15 Uhr Kennt- nis. Inzwischen waren durch das Ver- fahren bedingt leider drei Tage verstri- chen, aber immerhin durch mein Ein- schreiten der beabsichtigte Termin während des Rennens, und nicht etwa wie nun versucht wird zu behaupten, nach dem Rennen, verhindert worden. Der Vollzug, an dem ich persönlich nicht teilnahm, verlief laut Information ohne Aufregung. Herr Killy war auch inzwischen bereits gewarnt und seine Effekten waren verräumt. Lediglich ei- ne Tasche, deren Inhalt Herrn Killy belassen wurde, wurde in Verwahrung genommen und begründet für die nun- mehr gegen Herrn Killy in Oesterreich einzubringende Klage den sogenannten Vermögensgerichtsstand. Damit war für mich der Fall Killy vorerst erledigt. Der Wirbel begann erst, als am Sams- tag die Presse davon erfuhr. Ich habe mir die Presse so weit als möglich vom Leib gehalten und habe auch am Sonntag eine Einladung des Fernsehens, im Zuge des Hahnenkammrennens eine Erklärung abzugeben, abgelehnt, weil der Rechtsfall Killy mit diesem Sport- ereignis nichts zu tun hatte. Der Vor- wurf, ich wollte mit der Causa Killy für mich eine Show machen, ist daher eine böswillige Verleumdung. Daß ich schließlich in den Wirbel hineingezogen wurde, ist das Verdienst einiger weni- ger unverantwortlicher Elemente. Daß ich mich jetzt wehren muß, ist selbst- verständlich. Ich sah mich daher zur Widerlegung der gegen mich gemach- ten Vorwürfe genötigt, für heute, Frei- tag, 28. Jänner, im Presseclub Concor- dia in Wien sowohl die inländische als Stellungnahme des Rechtsanwaltes Dr. Wendling zum Fall Jean Claude Killy
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