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Samstag, 29. März 1969 Kitzbüheter Anzeiger Seite 13 Tennis Club Kitzbu *"hel will Saison zu Ostern beginnen Auf Grund der Witterung besteht) heuer für die Tennisspieler berechtig- te Hoffnung, früher als je zuvor in Kitzbühel mit dem Tennissport begin- nen zu können, Der Tennis Club Kitz- bühel beschloß jedenfalls in seiner letz- ten Ausschußsitzung, mit der Instand- setzung der Plätze sofort zu beginnen und hofft, bis Ostern die Anlage spiel- fähig zu haben. Voraussetzung ist je- doch, daß die milde Witterung weiter- hin anhält. Auf dieser Vorstandssitzung wurden auch die Preise für die Saison 1969 be- schlossen. Der Vorstand beließ diese dabei auch für 1939 wieder unverän- dert, obwohl alle Kosten weiter ange- s:iegen sind. Im Gegenteil, er beschloß sogar eine Ermäßigung: Ehepaare er- halten in dieser Saison eine Ermäßi- gung. Der Clubbeitrag, der normal pro Erwachsenen 800 Schilling kostet, soll bei Ehepaaren ermäßigt werden. Die zweite Person bezahlt nur 600 Schil- ling, ein Ehepaar also nichtmehr 1600, sondern 1400 Schilling. Hier die Preise: Club-Beitrag Erwachsene 800.— Club-Beitrag Jugendliche bis 18 400.— Club-Beitrag Kinder bis 14 300.— Clubaufnahmegebühr Erwachs. 250.-- Clubaufnahme Jugend/ Kinder 150.— Clubaufnahme ist bei Neueintritten ein- malig zu entrichten. Platzgebühr pro Platz und Std. 40.— Garderobekästchen pro Saison 100.— Der Vorstand beschloß in dieser Sit- zung auch Investitionen an der Platz- anlage. So soll heuer die Südseite und die Straßenseite zwischen Tribüne und Minigolfplatz mit neuem Gitter- rahmen versehen werden. Damit ist dann die gesamte Anlage mit Gitter- rahmen versehen. Beschlossen wurde auch der Ankauf einer Tenniswand, welche zweifelsohne nicht nur zum Training der Kampfmannschaften be- stens geeignet ist, sondern auch für die Nachwuchsspieler von großer Be- deutung sein wird. Nach den Plätzen 5 und 6 sollen heuer die Plätze 2 und 3 mit Plastiklinien versehen werden. Zur Zeit wird die Mauer der Terrasse vor dem Clubheim erneuert. Höhepunkt ist der Internat. Alpen- länderpokal, der heuer sein 25er-Jubi- läum feiert, verbunden mit den Inter- nat. Tennismeisterschaften von Oester- reich. Von dieser Veranstaltung wird der ORF zwei Direktübertragungen von jeweils zwei Stunden Länge bringen. SPRECHTAGE UND FUNKTIONÄRS- KONFERENZEN MIT LANDTAGS- ABGEORDNETEN KR CHRISTIAN HUBER IM BEZIRK KITZBüHEL Der Bezirksobmann des österr. Wirt- schaftsbundes Abgeordneter zum Tiro- ler Landtag Kammerrat Christian Hu- ber u- ber hält im Bezirk Kitzbühel in nachstehend angeführten Gemeinden Sprechtage und Funktionärsbespre- chungen ab. Donnerstag, 10. April 1969 8.30 Uhr H o p1 gar t e n, Gasthaus Traube, Nebenzimmer (für Hopfgar.- ten und Itter). 10 Uhr Westendorf, Gasthaus Seher- mer, Nebenzimmer. 11 Uhr Brixen, Gasthaus Mayrwirt. 12.30 Uhr Kirchberg, Gasthaus Bechlwirt, Nebenzimmer. 14.30 Uhr II ei t h, Gasthaus Reitherwirt. 15.30 Uhr Jochberg, Gasthaus Wag- stätt. 16.30 Uhr Aurach, Gasthaus Auwirt. 18 Uhr Fieberbrunn, Gasthaus Neue Post. 19.30 Uhr Hochfilzen, Gasthaus Reisch. Freitag, 11. April 13 Uhr K ös s e n, Gasthaus Sötz, Nebenzimmer (für Kössen und Schwendt). 15 Uhr Kirchdorf, Gasthaus Further- wirt (für Kirchdorf und Erpfendor!). 17 Uhr St. Johann, Gasthaus Gratt (für St. Johann, Oberndorf und Going). Der Sprechtag in Kitzbühel findet jeden Dienstag von 11 bis 12 Uhr statt. Zu diesen Veranstaltungen sind alle Wirtschaftstreibenden, aber auch alle anderen Ratsuchenden herzlichst ein- geladen. - Die Funktionäre der Orts- gruppe werden ebenfalls höflichst ge- beten, an diesen Besprechungen teil- zunehmen. / AV - SEKTION KITZBuHEL. Am Dienstag, 1. April findet - um 20 Uhr im neuen Heim- lokal (altes Schulhaus) der Heimabend der Jungmannschaft, Jung- i-nädelschaft und H. G. statt. Die These, daß die Diözesangrenzen mit den innerstaatlichen Landesgren- zen übereinstimmen sollen, kann juri- disch nicht begründet und durch Tat- sachen aus Gegenwart und Geschichte nicht überzeugend belegt werden. Dazu einige Fakten und Hinweise: a) Die Kirchengeschichte zeigt, daß der Apostolische Stuhl bei der Ände- rung von Staatsgrenzen auch die Gren- zen von Diözesen und Kirchenprovin- zen zu korrigieren pflegt, wenn die Verhältnisse stabilisiert und ein Frie- densvertrag abgeschlossen ist. Die Frage um die tYbereinstirnmung von Diö-. zesangrenzen und innerstaatlichen Lau- desgrenzen liegt aber auf einer ganz anderen Ebene und hat mit dieser Praxis des Apostolischen Stuhles nichts zu tun. b) Österreich ist ein Bundesstaat. Nach der Kompetenzverteilung sind Kultur und Schulwesen in Gesetz- gebung und größtenteils auch in der Vollziehung ausgesprochen Bundes- sache. Dies will besagen, daß die Be- ziehungen zwischen Kirche und Staat in Österreich in allen wesentlichen Be- langen vom Bund geordnet und gere- gelt werden, nicht von den Ländern. Gewiß hat die Landesverwaltung viele Berührungspunkte mit den kirchlichen Stellen, maßgebend aber bleibt die Ge- setzgebung des Bundes und die ver- waltende Tätigkeit der Abteilung Kul- tus des Unterrichtsministeriums. c) Auch in den Bundesländern Wien und Niederösterreich stimmen die Lan- desgrenzen keineswegs mit den Gren- zen der Erzdiözese Wien und der Diö- zese St. Pölten überein. Die Erzdiözese Wien umfaßt über das Stadtgebiet von Wien hinaus den östlichen Teil Nieder- österreichs von der tschechischen Staatsgrenze im Norden bis zur stein- sehen Landesgrenze im Süden; die Erz- diözese hat eine weit größere Zahl von Pfarren auf niederösterreichischem Gebiet als in der Bundeshauptstadt, wenn auch über zwei Drittel der Ka- tholiken in Wien selber ansässig sind. Dies zeigt auf jeden Fall, daß die Angleichung der Diözesangrenzen dann nicht mit zwingender Notwendigkeit gefordert werden kann, wenn ernst- zunehmende Gründe für die Beibehal- tung der geschichtlich gewordenen Diö- zesanorganisation sprechen. Die Erfah- rung lehrt, daß sich die Aufgaben der Landesverwaltung und der kirchlichen Der Tiroler Anteil der Erzdiözese Salzburg Warum Salzburger Kirchengebiet im Land Tirol? Gewidmet dem Andenken Sr. Exzellenz Dr. Johannes Filzer, Weihbischof von Salzburg 1927-1962, Ehrenbürger der Bischofstadt Salzburg und der Heimat- stadt Kitzbühel Verfaßt von Domkapitular Dr. Sebastian Ritter (Reith bei Kitzbühel) und einer Arbeitsgemeinschaft Fortsetzung aus Nr. 10 Zur Rechtslage
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