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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 19. April 1969 Schützenkompanie, dem Kaiserjäger- bund, der Heimkehrerkameradschaft. dem Trachtenverein, der Heimatbühne, dem Alpenverein mit all seinen Glie- derungen und der Edelweißgilde. Der große Gemeinschaftsraum ist vor al- lem der Erste-Hilfe-Ausbildung unter der Leitung von Frau Käthe Nagiller der Jugend vorbehalten. Es war er- staunlich, was die Vereine in der kur- zen Zeit schafften. Die Räume der Schützen besitzen be- reits ein komplettes Mobilar, das Be- zirkshauptmann Hofrat Dr. Hans v. Trentinaglia am Tage der Einweihung mit einem Bild von Andreas Hofer verschönte und als Mittelpunkt eine automatische Zimmergewehranlage mit vier Ständen. Der Trachtenverein und die Heimatbühne haben ebenfalls be- reits in Eigenregie schönes Mobilar ein- gebracht, und im Gemeinschaftsraum herrschte bereits eine hausfrauliche Note. Bei der Besichtigung des Raumes Das Katholische Bildungswerk Kitz- bühel veranstaltete am 11. April 1969 im Kolpingsaal eine Forumdiskussion mit dem Thema: „Unsere Kirche nach der Synode". Der Leiter des Bildungs- werkes Regierungsrat Franz K a 1 e r be- grüßte dabei Weihbischof Dr. Eduard Mache i ne r und die Synodalen der Stadtpfarre Geistl. Rat Johann Dan- n i n g e r, an- finger, Frau flse Kahrer, KitzbüheL und Dipl.-Ing. Direktor Ludwig P a r t 1, St. Johann, den Generalsekretär Dr Peter Krön und den hochw. Guardian des Kapuzinerkiosters. Der Herr Weihbischof, der schon am 1. Dezember des Vorjahres einen Vortrag halten sollte, sich damals aber wegen Krankheit von Gen.-Sekr. Dr. Krön vertreten lassen mußte, zitierte ein- gangs den großen geistlichen Sohn un- serer Stadt, den am 13. Juli 1962 ver-, storbenen Weihbischof DDr. Johannes F ii z e r, indem er sagte: „Die Salzbur- ger Synode hat ‚ins Schwarze getrof- fen" und streifte somit den schützen- freudigen Charakter von Bischof Fil- zer. Im besonderen befaßte sich der Vortragende mit dem neu geschaffenen Pastoralrat. Der Erzbischof von Salzburg, Dr. An- dreas R o h r a c h e r, hat nunmehr ge- mäß den Anregungen des Zweiten Va- tikanums und den Bestimmungen der jüngsten Salzburger Diözesansynode das Statut für den Pastoralrat bestä- tigt und in Kraft gesetzt. Das Statut des Pastoralrates der Erz- diözese Salzburg gliedert sich in die vier Abschnitte: Grundsätzliches Aufgaben Zusammensetzung Arbeitsweise des Alpenvereins wurden alle Gäste überrascht. Plötzlich verwandelte sich der Raum in einen Klettergarten, junge Bergsteiger kletterten über die Wände, schlugen Haken ein, und andere wie- der entfernten diese im Nachstieg. Ein Feuer im offenen Kamin beleuchtete gespenstisch diese Vorführungen. Man hatte den Eindruck, daß hier in allen pielw Briketts Telephon 2992 Räumen das bestmögliche geschaffen wurde und daß alle Vereine unverzüg- lich von dem Heim in bestmöglicher Weise Besitz ergriffen haben. Es war auch erfreulich festzustellen, daß fast der gesamte Gemeinderat an der Ein- weihung teilgenommen hat und sich überzeugen konnte, daß sein seinerzei- tiger Beschluß auf Übergabe der Räume auf fruchtbaren Boden gefallen ist. In 26 Punkten werden Funktionswei- se und Wirkungsbereich des Salzburger Pastoralrates genau festgelegt. Aufgabe des Pastoralrates ist es, „alles was die Seelsorgearbeit betrifft, zu untersuchen, zu beraten und daraus praktische Fol- gerungen abzuleiten". Der Pastoralrat selbst ist ein Gremium, in dem auf Grund seiner Bestellung die verschie- denen Schichten des Diözesanvolkes, deren Interessen und Anliegen deut- lich repräsentiert und wirksam vertre- ten werden können. Der Pastoralrat unserer Diözese soll gemäß dem Statut nicht mehr als 35 Mitglieder haben, deren Ernennung mit einem bischöflichen Dekret bestätigt wird. Vorsitzender des Pastoralrates ist der Erzbischof, der seinerseits einen geschäftsführenden Vorsitzenden er- nennt. Die Funktionsdauer des Pasto- ralrates beträgt vier Jahre. Seine Funk- tion erlischt mit der Konstituierung ei- nes neuen Pastoralrates. Dem Pastoral- rat gehören an: Alle wirklichen Konsistorialräte von Amts wegen; Ein Mitglied der Theologischen Fa- kultät der Universität Salzburg; Der geistliche Assistent und Präsident der Katholischen Aktion; Fünf aktive Seelsorger, die vom Prie- sterrat entsandt werden; Neun Laien, davon vier von der Ka- tholischen Aktion; Zwei Vertreter der übrigen katholi- schen Verbände; Drei Vertreter aus dem Diözesanvolk; Ein Vertreter der männlichen Or- densgesellschaften; Eine Vertreterin der weiblichen Or- densgesellschaften; Und allenfalls vom Erzbischof er- nannte Mitglieder. Der Pastoralrat setzt seinen ständi- gen Ausschuß ein, der vom geschäfts- führenden Vorsitzenden des Pastoral- rates geleitet wird und dem vier wei- tere Mitglieder, davon mindestens zwei Laien angehören. Der Generalvikar ge- hört dem Ausschuß von Amts wegen an. Darüber hinaus tagt der Pastoralrat min- destens alle zwei Monate, ferner wenn der Erzbischof eine Einberufung 'er- langt oder wenn ein Drittel der Mit- glieder eine Sitzung beantragen un der Erzbischof zustimmt. Zur Bewältigung des umfangreichen Aufgabengebietes hat der Pastoralrat die Möglichkeit, Ausschüsse einzuset- zen und Fachleute, die dem Pastoral- rat nicht angehören, mit Zustimmung des Erzbischofs zu den einzelnen Sit- zungen beizuziehen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. Die Geschäftsordnung gibt sich der Pastoralrat selbst. Sie wird durch die Genehmigung des Erzbischofs ver- pflichtend und kann geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mit- glieder anwesend sind und eine Zwei- drittelmehrheit erzielt werden kann. Ein weiterer Abschnitt des Status be- schäftigt sich mit den konkreten Auf- gaben des Pastoralrates innerhalb der Diözese, der als „diözesanes Beratungs- und Leitungsgremium die Aufgaben der Kirche hinsichtlich Seelsorge, Gesell- schaft, Kultur, Wirtschaft und Politik" wahrnehmen und dem Bischof beratend zur Seite stehen soll. Beschlüsse und Richtlinien des Pa- storalrates erlangen durch die Bestäti- gung seitens des Erzbischofs Rechts- kraft. In die Kompetenz des Pastoral- rates in Salzburg fallen gemäß dem Statut im wesentlichen folgende Auf- gaben: Die Genehmigung eines Pasto- ralplanes, der von einem vom Pastoral- rat eingesetzten Fachausschuß in Zu- sammenarbeit mit den zuständigen Or- dinariatsämtern und der Katholischen Aktion erstellt wird, die Erstellung von Richtlinien für Seelsorge, Laienaposto- lat und Bildungsarbeit, die Durchfüh- rung einschlägiger Beschlüsse der Sy- node, die Errichtung bzw. Auflassung oder Zweckentfremdung kirchlicher Bauten, soziale Belange wie Fragendes Dienstrechts und Besoldung kirchlicher Angestellter und generelle Fragen des Einsatzes von Personen und Mitteln für die Seelsorge. Um diesen finanziellen Erwägungen und organisatorischen Aufgaben nach- kommen zu können, erhält der Pasto- ralrat jeweils einen Jahresbericht der Diözesanfinanzkammer über die finan- zielle Lage der Erzdiözese. Ueber die- sen Wirkungsbereich hinaus kann der Pastoralrat durch den Erzbischof mit weiteren Aufgaben betraut werden. In einer abschließenden Feststellung Erzdi 00 özese Salzburg erhalt Pastoralrat Forumdiskussion mit Weihbischof Dr. Macheiner im Kolpingsaal
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