Kitzbüheler Anzeiger

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Smsbeg, 17. Mi 1M9 Kitzb1heler ÄnzJger $.he 3$ Neben den Landesgrenzen bestehen innerhalb des Staates auch andere Glie- derungen und Grenzen, die ihre Be- rechtigung haben und nicht ignoriert werden sollen. So ist z. B. die Zugehö- rigkeit des Lungaues zu Salzburg und Osttirols zum Lande Tirol vor allem vom Volkstum und von der Geschichte her zu verstehen und zu begründen, während diese Gebiete wirtschaftlich und verkehrsmäßig einerseits zu Stei- ermark, andererseits zu Kärnten pas- sen würden. Der Nationalsozialismus hat daraus sogleich verwaltungsmäßig seine allzu vereinfachten Folgerungen gezogen, die aber vom Volk letztlich nie akzeptiert wurden. So kann nicht geleugnet werden, daß die Menschen des Tiroler Unterlandes eine eigene volkstumsmäßige Prägung haben. Sie sind natürlich als Volk ganz und gar Tiroler, dennoch fühlen sie sich auch dem Volkstum der Salzburger Gebirgsgaue eng verschwistert. Wenn hier Menschen durch Beruf oder Hei- rat sich vermischen, wird der Zuge- wanderte nicht als Fremder empfun- den, der wegen seiner anderen Art be- Das zweite Vatikanische Konzil be- faßt sich in seinem „Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe" sehr aus- führlich mit der Abgrenzung der Diö- zesen. Wir bringen diesen Abschnitt in ungekürztem Wortlaut, weil man dann die Intention des Konzils rich- tig ersehen kann. „II. Die Abgrenzung der Diözesen 22. Wenn die Diözese ihre eigent- lichen Ziele erreichen soll, muß im Gottesvolk, das zur Diözese gehört, das Wesen der Kirche deutlich sichtbar werden; ferner müssen die. Bischöfe ihre Hirtenaufgabe in ihnen wirksam erfüllen können; und schließlich muß dem Heil des Gottesvolkes so voll- kommen wie nur möglich gedient wer- den können. Das erfordert aber sowohl eine ent- sprechende Abgrenzung der Diözesan- gebiete als auch eine vernünftige und auf die Bedürfnisse der Seelsorge ab- gestimmte Verteilung des Klerus und der finanziellen Mittel. Das alles ge- reicht nicht nur den Klerikern und den Gläubigen, die unmittelbar davon sondere Schwierigkeiten der Aufnahme oder Angewöhnung überwinden müßte. Gerade das Bauerntum dieser Täler hat sehr viel Gemeinsames in der Arbeits-, Lebens- und Wohnweise. Wenn das Pinzgauer Rind und das Pinzgauer Pferd auch in Tirol daheim sind, so hat die- ser Umstand zu vielen fruchtbaren wirt- schaftlichen Wechselbeziehungen ge- führt bis herauf zur gemeinsamen ge- nossenschaftlichen Organisation unserer Tage. Alles in allem ist es Ausdruck eines sehr gleichartig denkenden, leben- den und arbeitenden Volktums. Das kann jeder Kenner der Lage bestätigen, daß die Bewohner des Tiroler Anteiles und der Salzburger Gaue eng verwandt sind und viel weniger Gegensätze und gegenseitige Ressentiments kennen als es oft zwischen Bevölkerungsgruppen verschiedener Tallandschaften in ein und demselben Bundesland der Fafl ist. Am Paß Thurn, am Paß Grießen und am Paß Strub verläuft zwar eine Lan- desgrenze, gewiß, aber eine Grenze des Volkstums ist dort in spürbarer Weise nicht gegeben. betroffen sind, sondern auch der gan- zen katholischen Kirche zum Nutzen. Was nun die Abgrenzung der Diö- zesen angeht, so bestimmt die Heilige Synode, soweit das Heil der Seelen es verlangt, möglichst bald mit Umsicht eine entsprechende tlberprüfimg vor- zunehmen. Dabei sollen Diözesen ge- teilt, abgetrennt oder zusammengelegt, ihre Grenzen geändert oder ein gün- stigerer Ort für die Bischofssitze be- stimmt werden; schließlich sollen sie, besonders wenn es sich um Diözesen handelt, die aus größeren Städten be- stehen, eine neue Organisation erhalten. 23. Bei der tYberprüfung der Diö- zesariabgrenzungen soll vor allem die organische Einheit einer jeden Diözese hinsichtlich des Personals, der Ämter und der Einrichtungen sichergestellt werden, damit ein lebensfähiger Or- ganismus entsteht. In den einzelnen Fällen wäge man alle Umstände ge- nau ab und halte sich dabei folgende allgemeine Richtlinien vor Augen. 1. Bei der Abgrenzung des Diözesan- gebietes nehme man, soweit möglich, au die verschiedenartige Zusammen- setzung des Gottesvolkes Rücksicht, die viel dazu beitragen kann, die Seel- sorge besser auszuüben. Gleichzeitig trage man dafür Sorge, daß demogra- phische Zusammenfassungen der Be- völkerung mit den staatlichen Behör- den und sozialen Einrichtungen, die ihre organische Struktur ausmachen, möglichst in ihrer Einheit gewahrt bleiben. Daher soll jede Diözese aus einem zusammenhängenden Gebiet be- stehen. Fortsetzung folgt! Zum Brixenlaler Antlaßritt am 5. Juni 1969 Das Aufgebot des zehnten Mannes Zu Beginn des Dreißigjährigen Krie- ges (1618-1648) ließ Erzbischof Paris Lodron, der von 1619-1653 als Reichs- und Landesfürst das salzburgisehe Erz- stift regierte, die Landfahne, das Auf- gebot des zehnten Mannes, acht Fähn- lein im Gebirge und fünf Fähnlein. vor dem Gebirge neu organisieren und in den Landgerichten Musterungsregi- ster anlegen. Die nach Zechen und Rotten, den Unterteilungen der alten Leutpfarren und Landgerichte. gegliederten Mu- sterungsregister enthalten erstens die Namen der Güter, zweitens die Na- men der Grundherrschaften, drittens die Namen der Besitzer und viertens die Namen der Herberger (aber nicht die Namen der Dienstboten). Ueber das damals salzburgische Bri- xental hat sich leider kein Muster- register erhalten, wohl aber über den salzburgischen Pongau, die im Zusam- menhang mit der Bearbeitung einer Chronik der Familie Flecksberger- Fletsehberger und des Bischoferhofes und Goldegger Mühlbachtales durch- gesehen wurden. So scheint im Musterungsregister des Landgerichtes Bischof shofen Ruep Flecksberger, Bauer zu Flecksperg (Mit- terrott im Mülpach), und seine Söhne Paul, Bauer zu Flecksperg, Lorenz, Bauer zu Flachenberg (Laidreittrott), Ruep und Hannisen, beide Herberger zu Flecksberg und im Musterungs- register des Landgerichtes Goldegg (Goldeggerhof) Lorenz Flecksberger. Flecksbergsohn, Bauer zu Truffenpach (Pichlerrott) und seine Söhne Paul. Bauer zu Teuffenbach und Gastegg (Schattaurott) und Matthias, Bauer zu Teuffenbach, auf. Als 1632 die Schweden in das tiroli- sche Lechtal einfielen, ließ Paris Lo- dron fünf Fahnen Landmiliz sowohl innerhalb als auch außerhalb dem Ge- birge aufbieten und bewaffnen. Die Fahnen von Mittersill im Pinzgau und von St. Johann im Pongau wurdrjj nach Mühldorf am um zu dessen Be- Der Tiroler Anteil der Erzdi 90 özese Salzburg Warum Salzburger Kirchengebiet im Land Tirol? Gewidmet dem Andenken Sr. Exzellenz Dr. Johannes Filzer, Weihbischof von Salzburg 1927-1962, Ehrenbürger der Bischofstadt Salzburg und der Heimat- stadt Kitzbühel Verfaßt von Domkapitular Dr. Sebastian Ritter (Relth bei Kitzbithel) und einer Arbeitsgemeinschaft (Fortsetzung aus Nr. 17) Verwandtes Volkstum Die Stimme des II. Vatikanischen Konzils
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