Kitzbüheler Anzeiger

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P. b. b. Erscheinungsort und Verlagspostamt 6370 1< i t z b ü h e 1 Samstag, 31. Mai 1969 Preis 1.50 Shiiling, Jaliresbezzigsgebühr 70.— Schilling 20. Jahrgang, Nr. Sa., 31. Angela So., 1. Regina Mo., 2. Eugen I. P. Di., 3. Klothilde Mi., 4. Christa Do., 5. Fronleichn., Winfried Fr., 6. Norbert Städtische Musikschule Kitzbühel Zwei weitere Vortragsabende Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften in Kitzbühel Neuer Hochbehälter am Sonnberg. öffentliche Anerkennung für die Schützenkompanie Am Fronleichnamstag, Donnerstag, 5. Juni 1969 findet in der Aula der Mäd- chenvolksschule der zweite Schüler- vortrag der städtischen Musikschule statt. Es musizieren die Schüler der Klasse Josefine Mai er. Beginn 19 Uhr. Voranzeige. Klasse Simon G a s t e i-. g er, Sonntag, 8. Juni! Jungbürgerfeier in Waidring Pfarrer GeisiL Rat Schiefer Ehrenbürger Am Sonntag, 1. Juni 1969 finden in Waidring zwei Feiern statt. Dem Hochw. Pfarrherrn Geistl. Rat Franz Schiefer wird die Urkunde über seine Ernen- nung zum Ehrenbürger übergeben und anschLießend findet eine Jungbürger- feier statt. DAS PROGRAMM: 9 Uhr gemeinsamer Gottesdienst; an- schließend Abmarsch vom Schulhaus- platz zum Waidringer Hof 1) Uhr Fanfare „Auftakt" von Dieter Herborg, intoniert von der Bundes- musikkapelle Waidring unter Kapell- meister Martin Schreder Begrüßung durch Bürgermeister Josef Winkler FestLche Intrade von Sepp Thaler Uebergabe der Ehrenbürgerurunde an den Pfarrherrn Festansprache von LA Christian H u b er Ueberreichung der Jungbürgerbücher Worte der Jungbürger Land eshyrnne Mittagessen x o r.. z e r t Feuernotruf Tel.12 2 nur für Kitzbühel Rettung (Rotes Kreuz) Tel. 144 Zu Beginn der 18. Sitawng des Kitz-. bü1iler'Gemeinderates am 22. Mai 1969 erwähnte Bügermeister Hermann R ei s ct h das Auf tretzn und die Füh- rung der kitbüheler Sciützen beim Empfang der Königin von Großbritan- nien in Innsbruck. Kitzbühel ist stolz auf diese Männer und er spreche allen Schützen und ihrem Kommandanten Adolf NagUler im Namen der Stadt Kitzbühel den Dank aus. Weiters dankte der iBürgermeister al- len Personen und Stellen, insbesondere der Stadtmusik, die am Empfang der Körperbehinderten des Sonnenzuges teLgenmomen bzw. mitgewirkt hatten. Zur Ausstattung der Physik- und Chemieräume der neuen Hauptschule wurde ein Betrag vcn 120.000 Schilling bewilligt. Diesem Bschluß lagen die Vcrschläge von Haptschuilehrer Ro bert Schwanninger zugrunde. Für die Ausstattung der Küchenräume ist mit Schwester Hedwig des Marienheimes als Fachkraft das Einvernehmen zu pflegen. Das Ansuchen der Kur- und Moor- bad Kitzbühel AG auf Ermäßigung der Wasser- und Kanalgebühren wurde nach dem bereits im Vorjahr gefaßten Beschluß erledigt. Demnach bleibt es hei einer fünfzigprozentigen Ermäßi- gung. Eine weitere Ermäßigung ver- traten nur die Gemeinderäte Gerhard Resch und Fritz Tschurtschen- thaler, letzterer wenigstens für die nächsten Jahre. Gegen eine solche aber war insbesondere Stadtrat Walter H i r n s b e r g e r im Hinblick auf die hohen Einstellungsosten, welche der Gemeinde beim Bau des neuen Hoch- behälters erwachsen. Hirnsberger wies in diesem Zusammenhang aber auch darauf Im, daß die Stadtgemeinde bei der Finanzierung der Baulichkeiten bisher sehr günstig weggekommen sei. Die Stadtgemeinde Zell am See dage- gen mußte für ihr Moorbad acht Mil- lionen Schilling in bar und weiterei zehn Millionen als Darlehen einbringen. Ein Vorschlag der Finanzverwaltung auf Erhöhung der Eintrittspreise beim städtischen Schwarzseebad für Kinder wurde einstimmig abgelehnt. Einstimmig genehmigt wurde auch eine Ergänzung, der örtlichen Bauvor- schriften. Es handelt sich um Ausnah- megenehmigungen, welche vorn Ge- meinderat genehmigt werden können. Der § 1 in 'der alten Fassung vom 3. August 1935 lautet: „Die Baugründe müssen ein Mindestausmaß von 700 m2 und - inwieweit'sie in offener Bauweise zu verbauen tsind - Ver- hältnisse haben, welche 'die Errich- tung eines Gebäudes in einem Ab- stand von mindestens m von der Straße und von rnindestens 4m von allen Nachbargrenzen ermöglichen." Dieser Paragraph wurde mit folgendem Absatz ergänzt: „Der Gemeinderat kann Ausnahmegenehmigungen von diesen Bestimmungen erteilen: a) wenn es sich um einen Neu-, Um-, An- oder Aufbau in einem Altbestand handelt oder b) wenn zur Vermeidung un- billiger Härten, insbesondere durch' Maßnahme der öffentlichen Hand, eine Ausnahme gerechtfertigt er- scheint." a) betrifft vor allem Baulichkeiten in offenen Baugebieten, welche abge- rissen und neu aufgebaut werden soll- ten, und b) solche Bauparzellen, wel- che durch Wegverbreiterungen im Min- destausmaß von 700 m 2 verkleinert wurden. Der § 3, Abs. 3 wurde abgeändert und lautet nun: „Der Ausbau des Dach- geschosses kann dann erfolgen, wenn das Dachgeschoß bei einer flachen, ortsüblichen Dachneigung keinen Kniestoc'k aufweist."
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