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Jochberger Tor bis zur '.ioiuenen uauw aaraui ningewiesen, aaii cier ue- Garns (gegenüber Geschäftshaus Sal- meinderat schon vor drei Jahren an venmoser) untersagt würde. Nur den die Schaffung einer Einbahnregelung Taxifahrzeugen soll das Parken er- dachte. Damals sprachen aber die laubt sein! Das Halten von Personen- Gehsteigprobleme noch gegen eine sol- autos und das Entladen von Last- ehe Regelung. Im Zuge der Straßen- autos soll weiterhin möglich sein. TJn- Sanierung wurden auch neue Gehstei- ter das Parkverbot müßte selbstver- ge errichtet, so daß dieser Einwand ständlich auch die Rathausstraße fal- nicht mehr zutrifft. len, nicht aber die Hinterstadt. Nicht gleicher Meinung waren die Diskussionsmitglieder über die Mög- lichkeit, in der Vorderstadt das Nacht- parken zu gestatten. Rev.-Insp. Wind- brechtinger vertrat die Ansicht, daß eine Ueberwachung der Einhaltung des Parkverbotes nur dann erfolgver- sprechend sei, wenn es nicht unter- brochen wird. Der geringe Personal- stand des Gendarmeriepostens gestat- te keine Sondereinsätze. Für das Ent- laden der Lastautos soll die bisherige zeitliche Beschränkung bestehen blei- ben. Nach der Berichterstattung durch den Bürgermeister wurde in der De- Novelle zum Fremdenverkehrsgesetz 1969 Von Landtags-Vizepräsident Christian Horngacher Die Einbahnregelung und das Ver- bot des Parkens in der Vorderstadt und auf dem Rathausplatz soll probe- weise auf die Dauer vom 25. August bis 31. Oktober 1969 erfolgen. Das Hupverbot im gesamten Ortsbereich auf Dauer. Das Parkverbot wurde mit Enthaltung der Stimme von Ge- meinderat Gerhard Resch ausge- sprochen; die beiden anderen Be- schlüsse erfolgten einstimmig. Resch vertrat die Ansicht, daß das Nacht- parken zu gestatten wäre. Der Bür- germeister wurde beauftragt, unver- züglich an die Bundesstraßenverwal- tung die entsprechenden Ansuchen zu stellen. Seite 6 Kitzb4iheler Anzeiger Samstag, 16. August 1969 Bei der letzten Sitzung des Tiroler Landtags wurde das Tiroler Fremden- verkehrsgesetz neuerlich abgeändert. Der Grund dafür war primär, daß der Verfassungsgerichtshof in den Bestim- mungen über die Beitragsvorschreibun- gen Verstöße gegen den Gleichheits- grundsatz erblickte. Der Verfassungs- gerichtshof vertrat die Auffassung, daß keine sachliche Begründung bestehe, den 30 Millionen Schilling übersteigen- den Umsatz anders zu behandeln, als den Umsatz unter 30 Millionen Schil- ling. Gleichzeitig hat der Tiroler Land- tag weitere Bestimmungen des Frem- denverkehrsgesetzes modifiziert und ab- geändert. So wurde das passive Wahl- recht der bevollmächtigten Vertreter von Personen- oder Kapitalgesellschaf- ten gesetzlich fundiert. Ebenso Klar- heit wurde bei der Durchführung der Vorstandswahl geschaffen. Zur Novelle des Fremdenverkehrs- gesetzes hat Vizepräsident Christian Horngacher in der Generaldebatte fol- gende Stellungnahme abgegeben. Die Frerndenverkehrswirts chaft nimmt in Oesterreich und insbesondere im Land Tirol eine dominierende Stellung ein. Allerdings dürfen wir uns von den steigenden Uebernachtungsziffern nicht über die außerordentlich rasche Krisen- anfälligkeit dieses Wirtschaftszweiges hinwegtäuschen lassen. Das Jahr 1967 hat uns mit aller Deutlichkeit gezeigt, wie sich wirtschaftliche Schwierigkei- ten, auch wenn sie im Ausland über die Bühne gehen, bei uns auf dem;Sek- tor der Fremdenverkehrswirtschaft aus- wirken. Die Uebernachtungsziffern der letz- ten drei Jahre geben davon bestens Auskunft: 1966 1967 1968 64,5 63,8 67,4 in Millionen Die Nettodeviseneinnahmen aus dieser Zeit geben ein noch besseres Bild: 1966 1967 1968 11,01 10,29 11,1 in Milliarden 5 Die Österreicher haben in diesen Jah- ren im Ausland an Devisen ausgegeben: 1966 1967 1968 4.4 5,6 6,6 in Milliarden S In diesem Zusammenhang werden sich die dafür Verantwortlichen in Oesterreich einmal darüber Gedanken machen müssen, ähnlich wie in ver- schiedenen anderen Ländern, den Li- ländern einen gewissen Anreiz zu ge- ben, damit sie ihren Urlaub in Oester- reich verbringen. Der Massentourismus hat in Oester- reich und ganz besonders im Land Ti- rol einen Aufschwung genommen, den man als hocherfreulich bezeichnen kann. Eine der Hauptursachen liegt darin, daß es den Gewerkschaften der freien Welt gelungen ist, für die unselbständig Erwerbstätigen die sozialpolitischen Vor- aussetzungen dafür zu schaffen. Das Land Tirol hat als Fremdenver- kehrsland in der ganzen Welt einen Bekanntheitsgrad erreicht, der nur zu begrüßen ist. Allerdings kam dies nicht von selbst, sondern hat großer Anstren- gungen und großer Opfer bedurft und mußte hart erkämpft werden. Dabei haben nicht nur die Gemeinden des Landes., sondern auch die Fremden- verkehrsverbände maßgeblich mitgehol- fen. Eine große Werbewirkung hatte auch die Durchführung der Olympischen Winterspiele in Tirol und nicht zuletzt haben auch unsere Wintersportler zum guten Ruf Tirols als klassisches Win- tersportland beigetragen. Für uns als Landesgesetzgeber ist es eine selbstverständliche Verpflichtung, jene Bestimmungen zu schaffen, die den Fremdenverkehrsverbänden als Grund- lage für ihre Arbeit dienen sollen. Wir sind uns dabei vollauf bewußt, daß auch die vorliegende Novelle zum Fremden- verkehrsgesetz keine Idealzustände zu schaffen vermag. Erst die Praxis wird zeigen, welche Mängel auch dieser No- velle noch anhaften. Es wird immer wieder Leute geben, die der Ansicht huldigen werden, daß die einen zuviel und die anderen zu- wenig an Pflichtbeiträgen zu zahlen haben. Diese Rufe auf ihre Berechti- gung zu überprüfen, ist aber nicht Auf- gabe der Legislative, sondern Aufgabe der Exekutive. Die Einteilung der ver- schiedenen Berufsgruppen in die je- weiligen Beitragsgruppen wird nämlich durch Verordnung der Landesregierung vorgenommen. Nach meiner Ansicht finden sich vie- le Mitglieder der Fremdenverkehrsver- bände im Gestrüpp der Paragraphen nicht zurecht. So erfreulich es wäre, ein Gesetz zu schaffen, wo sich nichb nur der Rechtskundige auskennen wür- 1 PAM Briketts Telephon 2992 de, so muß ich leider zugeben, daß es auch bei der vorliegenden Novel- le nicht gelungen ist, eine auch,' für Laien verständliche Form zu finden. Besonders die Errechnungs- bestimmungen der Pflichtbeiträge ist eine Materie, die allgemein Verwirrung hervorruft. Vor allem wird es unsere Aufgabe sein, unseren Mitgliedern bei den Jah- resversammlungen zu sagen, daß sie selbst es sind, welche die Höhe ihrer Beiträge bei der Beschlußfassung über den Jahresvoranschlag selbst bestim- men. Als einen Mangel im Fremdenver- kehrsgesetz muß ich die Bestimmungen der §§ 40 bis 44 bezeichnen, welche die Einräumung der Benützungsrechte be- handeln. Die derzeitigen Bestimmun- gen sind vollkommen wirkungslos und stellen für die Fremdenverkehrsverbän- de keine wirksame Hilfe dar. Man muß endlich den Mut haben, ein eigenes Gesetz zu beschließen, wo die Art der Benützungsrechte sowie die Form der Entschädigungen klar zum Ausdruck kommt. In diesem Zusammenhang ver- weise ich auf meinen diesbezüglichen Antrag vom Dezember 1968, der die
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