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Seite 6 Kitzbühel.erAnzeger Samstag, 20. September 1969 Einbahnregelung in Kitzuffliels Hauptstraße 1 Von Fritz Neumayr Ein „Ja" zur jetzt bestehenden Ein- bahnrichtung - jedoch nur von der Abzweigung vom Grandhotel bis zur Stadtmitte! Ein „Nein" zu dieser Einbahnrich- tung, wenn die Einbahn sich bis zum Dewinahaus erstrecken soll! Verkehrstechnische straßenbauliche Anlagen wurden vom Grund auf für den Verkehrsstrom aus der Nordrich- tung geschaffen, ebenso spricht ein starkes wirtschaftliches Interesse für eine Umkehrung der Einbahnrichtung! Es ist durchaus begrüßenswert die Initiative ergriffen zu haben, dem Ver- kehrsproblem in Kitzbühel auf den Leib zu rücken, gleichgültig, ob man eine neue Regelung nun richtig oder noch nicht ganz richtig getroffen hat. Hauptsache, man hat nicht nur da- von geredet, sondern auch etwas ge- tan und es ist allein damit schon et- was Positives geschaffen worden. Neh- me man an, daß mit einer Einbahn- regelung alle verkehrsmäßigen Hin- dernisse beseitigt werden können, so wäre dies derselbe Irrtum als man bisher glaubte, damit nichts erreichen zu können. Nun mit der Türe gleich ins Haus, aus welchen besonderen Gründen eine Einbahnregelung aus der Richtung Nord in Richtung Süd, d. h. vom Haus Dewina bis zur Abzweigung zum Grandhotel geeigneter erscheint. Zunächst aus rein verkehrsteclrni- sehen Gründen: Von wo ist der Verkehrszustrom nach Kitzbühel am stärksten? Ob aus Deutschland sowie aus allen westlichen Staaten und aus dem gan- zen Oesterreich wohl unzweifelhaft letztlich aus der Richtung von St. Jo- hann. Und zwar solange, bis uns eine Verbindungsstraße von Going über Reith zu der - hoffentlich bald in Aussicht stehenden Kitzbüheler West- umfahrungsstraße eine fühlbare Er- leichterung bringen wird. Dieser Verkehrsstrom aus dem Nor- den, welcher zeit des ganzen Winters fast ausschließlich nach Kitzbühel kommt, soll nicht erst durch die Hin- tertür nach Kitzbühel „hereindürfen", sondern vornehmlich dank der günsti- gen straßenbaulichen Anlage beim De- wina unbehindert und such den hin- ter ihm Nachfolgenden nicht behin- dernd, an dieser ersten Rechtshand- abzweigung durch diese offene Vor- dertüre ins Städtchen geradezu her- einrutschen können. Zweite Rechtshandabzweigung für den gesamten Brixentalverkehr sowie Streifalmlift und Kurmittelhaus in der Stadtmitte und dritte Rechtshandabzweigung nach dem Jochberger Tor in Richtung zur Hahnenkammbahn sowie in der Som- merzeit zum Großparkplatz „Kloster- feld". Dem aus Kitzbühel wieder abziehen- den Verkehr, sei es in Richtung über den Paß Thurn oder auch über die Ostumfahrungsstraße in Richtung St. Johann steht bereits nach der Kapser Achenbrücke die ausgezeichnete, vor allem nach beiden Seiten weit über- sichtliche Ausfahrt zur Verfügung. Daß der Hauptverkehrsstrom Nord— Süd oder umgekehrt an keiner Stelle berührt bzw. durchschnitten werden braucht, ist ausschließlich nur dann möglich, wenn eine Fahrbahn über- oder unter die andere Fahrbahn ver- legt werden kann. Zu den Nebenfahrbahnen. Die Obere Gänsbachgasse mit Ein- fahrt von der Kreuzung vor dem Reischhof kann bis vor das alte Stadt- spital zweibahnig verbleiben. Ab dem alten Stadtspital in Rich- tung zur Unteren Gänsbachgasse und im weiteren Verlaufe durch die ganze Wegscheidgasse in Richtung zur Ein- mündung in die Umft.hrungsstraße beim Haus Installateur Raaber. Das Verbindungsstück beim ehema- ligen Sennereigebäude müßte unter strengster Einhaltung eines beidersei- tigen Halteverbotes in beiden Rich- tungen befahrbar sein, sodaß die Ver- bindung zum Postamt von der Weg- scheidgasse und wieder zurück zur Wegscheidgasse für Fanrzeuge aller Art gewährleistet bleibt. Eine unbe- PAM HE I ZØ i] Tel. 2992, 2993j deutende straßenbauliche Verände- rung eröffnet dort diese Möglichkeit. Empfehlenswert wie geeignet er- scheint auch die Umkehrung des Ein- bahnstückes Malinggasse, sodaß der Verkehr nicht mehr in Richtung zur Ehrenbachgasse und in die unüber- sichtliche Einmündung der starkfre- quentierten Jochberger Straße „ge- schwemmt" wird. Es erscheint weit- aus ungefährlicher, wenn die Einfahrt v o n der Ehrenbachgasse hinter dem Hause der Drogerie Pöpperl in Rich- tung zur Malinggasse führt und der aus dem Brennerfeld---Beamtensied- lung—Marchfeldgasse etc. ankommen- de Verkehr in Richtung Grandhotel geleitet wird. Das Kreuzungsfeld vor dem Grand- hotel bedarf einer großzügigen Erwei- terung und ist hiefür auch noch alle Möglichkeit offenstehend. Dadurch und nur durch eine großzügige Lösung des Kreuzungsbereiches vor dem Grandhotel würde es verhindern, das Einbahnstück beim Restaurant Chiz- zo-Wienerwald umkehren zu müssen und damit der Bichlstraße die beste- hende Erleichterung wieder zu neh men. Mithin könnte bei einiger Ver- breiterung der Malinggasse, diese in zwei Fahrbahnen bzw. in zwei Fahrt- richtungen erschlossen werden. Eine besondere Belastung der Malinggasse ist insofern nicht mehr zu erwarten, als nunmehr der Verkehr aus dem Brixental sich vor dein Reischhof - einmal über die Gänsbachgasse in Richtung Hornbahn und St. Johann - und anders in Richtung Jochberg über die Einhahn Vorderstadt vertei- len kann. Der Kreuzungsbereich vor dem Reischhof bedarf noch deren Erwei- terung als diese Möglichkeit noch ide- al vorhanden ist. Es bedarf lediglich der Entfernung eines Baumes am Gänsbachbrückerl sowie die zusätz- liche Einverleibung des derzeitigen Gehsteiges über das Gänsbachl in die Fahrbahn. Den Gehsteig daher - von der Franz- Reisch-Straße aus gesehen in Richtung zum Kurmittelhaus auf die linke Sei- te des Gänsbaches zu verlegen, wäre im Hinblick auf die ieherheit des Fußgängers allein schon eine dankens- werte Sache. Durch diese Verbreitrung der be- sagten Kreuzung wäre man imstande, sowohl einen, von sich auseinander- strebenden Rechtshanciverkehr zu er- wirken, welcher den entgegenkom- menden Verkehr in keiner Weise be- hindert und zum zweiten einen sich zur Kreuzungsmitte treffenden Ver- kehr, welcher sich um einen Mittel- punkt in Form einer Verkehrsspirale abzuwickeln hat. Für immer aufzuheben ist notwen- dig, - sowohl im Sommer als auch im Winter - die Busstation für den Seebus und für die Winterbusse vom Spertental. Absolutes Verbot einer Aus- und Einsteigetätigkeit vor dem Reischhof, sowohl von sämtlichen Bus- sen und Kleinbussen, welche die Spor- 1er von Klausen, Kirchberg und dem Spertentale zurückbringen. Für diese Tätigkeit besteht die Möglichkeit, hin- ter dem Rathaus den jetzigen Kurz- parkzonenplatz ausschließlich hiezu zur Verfügung zu stellen. Damit wür- de die Stadtgemeinde der kostspieli- gen Obsorge entledigt, für diesen Zweck einen besonderen Platz zu si- chern. Das wirtschaftIihe Interesse: Gewiß ist man bei einer Einbahnrege- lung von Nord nach Süd nicht dar- an interessiert, daß sämtliche Schwer- fuhrwerke aus der Richtung von St. Johann ins Brixental durch die Innen- stadt donnern, doch läßt sich dies mit- tels eines Verbotes regeln, sodaß
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