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Samstag,: . November 1969 KtebüheLer Anzeiger Seite 27 Einheimischenausweise von 18.30 Uhr bis 20 Uhr. Pfarre und zu samt dem Weibe umgebracht wird, Kirchenrat ersuchen um rege Teil- so liege er, statt der Buße selbst, die Die Ausgabe bzw. Verlängerung der nahme. er dem Ehemann hätte zahlen sollen, Einheimischenausweise für Einheimi- Im Wahlvorschlag, der jedem Wahl.- tot in seiner Schandtat ohne Rache. sehe der Gemeinden Kitzbühel, Kirch- berechtigten zugegangen ist, sind fol- Und wenn er mit dem Fuß in das Bett berg, Aurach, Jochberg und Mittersill gende Vorschläge enthalten: gestiegen ist, von dem Weibe aber ge- erfolgt ab sofort bis 30. November 1969 hindert, nichts weiter tat, der soll mit in den zuständigen Gemeindeämter Alois J ö c h 1, Schösser 15 Schillingen büßen, weil er zu Un- (Meldemtern). Bei Neuausgabe ist ein Josef Hölzl, Beamter recht ein fremdes Ehebett betreten Lichtbild mitzubringen, Hans Ii ö c k, Tlschlermeister hat." Oder, wenn ein Freier, nachdem Res., cher, Lehrerin Kleinler er sich die freie Tochter eines anderen Josef Achorner, Elektriker rechtmäßig, wie es das Gesetz ver- Pfarrgemeinderatswahlen Anni Hauser, Bauerntochter langt, verlobt hatte, die Verlobte ver- in Roith Michael Aufschnaiter, Giering läßt und dem Gesetz zuwider eine an- 'Josef Reiter, Milchabnehmer dere heimführt, der büße mit 24 Schil- Am Sonntag. 9. November finden in Georg H au s e r, Landarbeiter lingen den Verwandten und beschwö- der Pfarre Reith die Pfarrgemeinde- Annemarie Kr , im b a eh er, Sekretärin re mit 12 Eidhelfern aus seinem Ge- ratswahien statt. Gewählt wird im Ju- Josef R eh b i c h 1 e r. War--hing schlecht, daß er nicht aus Haß gegen gendheim des Pfarrhofes und zwar Alois J ö c h 1. Bauer und Arbeiter ihre Verwandten, noch um irgend ei- vormittags von 9.30 bis 11 und abends Philomena Jöchl, Bauerntochter nes Verbrechens willen, sondern aus Liebe zur anderen diese geehelicht ha- Große Bibelausstellung . ‚. n ritz 1 u h ei be". Wer die Braut eines anderen raubte und durch Ueberredung zum vom 13. bis 16. November 1969 Weibe nahm, der hatte sie zurückzu- geben und für die Tat 80 Schillinge Was kann man denn von der Bibel die evangelische Pfarrgemeinde. Inder zu leisten. Die „Truglüge", also die ausstellen? Diese Frage hört man auch Bibelausstellung werden Ausgaben aus Verführung eines Mädchens ohne Ehe- von Interessierten im Zusammenhang Vergangenheit und Gegenwart beider lichung kostete 12 Schillinge. Ebenso- mit der Bibelausstellung, die in Kitz- Kirchen gezeigt. Die Bedeutung des viel war an Schadenersatz zu leisten, bühel gezeigt wird. Nun ist die Bibel Buches für die Weit demonstrieren die wenn sich jemand erkühnte, einem nicht nur das am meisten verbreitete in der Ausstellung aufliegenden Aus- Mädchen die Kopfbedeckung vom Buch auf der Welt, sondern auch das gaben in 160 Sprachen. Kopfe zu reißen oder ihr die Kleider meist-übersetzte, ohne Zweifel das für Die Bibelausstellung im Kolpingsaal über die Knie aufzuheben. Der An- die Entwicklung der Menschheit und ist an folgenden Tagen zu besuchen blick der weißen Knie einer Brixen- ihre Aufgabe auch wesentlichste Buch. und ist frei zugänglich: Donnerstag bis taler Jungfrau kam also damals dop- Im Geist der verständnisvollen Zusarn- Sonntag, 13. bis 16. November, jeweils pelt so teuer zu stehen wie ein durch- menarbeit der christlichen Kirchen ha- von 7.30 bis 20.30 Uhr. Zum Besuch stochener Oberarm, vorausgesetzt, daß ben die katholische und die evangeli- laden das katholische und das evange- sich in solchen Angelegenheiten über- sehe Kirche eine gemeinsam gestaltete lische Pfarramt herzlichst ein. Korn- haupt Klägerinnen fanden, was sehr Ausstellung zusammengestellt, die mit men auch Sie und sehen Sie das „Buch bezweifelt werden muß. Mit strengen größtem Erfolg in zahlreichen Städten der Welt" in einer einmaligen Ausstel- Strafen wurden Abtreibungen ver- gezeigt wurde. Die Ausstellung inKitz- lung, die im Bezirk nur in Kitzbühel folgt. Wer eine solche verursachte, bühel veranstalten die katholische und gezeigt werden kann. mußte fürs erste 12 Schillinge sühnen. „Alsdann, so lautete die Vorschrift, sollen er (der Schuldige) und seine Dr. Herbert Sandner, Innsbruck Nachkommen alljährlich und zwar im Aus altem Volksrecht'im Brixental und im Leukental Herbste 1 Schilling entrichten bis ins siebte Geschlecht, vom Vatr auf die Söhne. Und wenn sie es in einem Jahr (Fortsetzung von Nr. 36) fast halbheidnischen Zeit vor Angrif- unterlassen, sollen sie wiederum 12 fen schützen wollte. Schillinge zahlen müssen und so fort Wenn einer einen freien Mann er- Wurde ein Dieb zur Nachtzeit auf, in der vorgenannten Grdnung, bis die schlug, so hatte er dessen Verwandten frischer Tat ergriffen und trug er die, Reihe der Rechnung erfüllt ist." oder mangels solcher dem Herzog 160 gestohlenen Sachen bei sich, so konnte Für alle diese Delikte war die Be- Schillinge zu zahlen. „lnbetreff ihrer er ohne Rechtsfolgen getötet werden; strafung der Knechte und Mägde viel Frauen aber", so fährt das Gesetz rit- Wer auf Befehl des Königs oder Her- härter (auch das Abhacken von Hän- terlich fort, „wenn solchen eine von zogs einen Mann ins Jenseits beförder- den kam hier ausnahmsweise vor), diesen Missetaten widerfährt, so wer- te, gegen den durfte weder Klage er- die Buße für Verstöße Freier jenen den sie in jedem Falle doppelt gebüßt, hoben noch das Fehderecht ausgeübt gegenüber aber wesentlich milder. Die da eine Frau weil sie sich mit Waffen. werden. Vielmehr stand' dieser Mann, Stellung des Dienstpersonals war nicht verteidigen kann, doppelte Bulle' weil er sich seinem Auftrag nicht wi- nach dem Gesetze also schlecht, nach empfangen soll. Wenn s:e aber so herz- dersetzen konnte, unter dem besonde- der Sitte aber sehr viel besser. Wie haft ist, daß sie kämpfen will wie ein ren Schutz des Herzogs und aller sei- unsere Bauernknechte und Mägde heu- Mann, so soll auch ihre Buße nicht ge- ner Nachfolger. Auch die hohe Stei- te, so saßen die Dienstboten schon da. doppelt sein." Streitbare Weiberleut lung der Frau und die strenge Sitt- mals mit der Herrschaft an einem hatten also auch damals schon gerin- lichkeit im frühdeutschen Lebens- Tische, gaben sich mit den Kindern geren Kurswert. raum schlug sich auf das Gesetz nie- ab, schlossen Freundschaft mit ihnen Mit doppelten und dreifachen Stra- der. Es heißt hier: „Wenn einer beim und halfen nicht zuletzt auch bei der fen wurde die Belästigung, Verwun- Weibe eines anderen liegt, die eine Erziehung unauffällig aber kräftig dung oder Tötung eines Fremdlings Freie ist, wird er darüber ertappt, so mit. Umgekehrt unterlagen Rechts- geahndet. Man dachte da neben sonsti- hat er mit dem Wergeld jenes Weibes verletzungen gegenüber den 5 höch- gen Reisenden vor allem auch an die (fast 30 Ochsen) gegenüber dem Ehe- sten bajuwarischen Adelsgeschlech- \Vanderpriester, die man in dieser noch mann zu büßen. Und wenn er im Bett tern, denen doppelte Ehre zu gewäh-
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