Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 22 KitzbüheLer Anzeiger Samstag, 15. November 1969 Die Versammlung hatte auch die Aufgabe, für die Generalversammlung den Bezirksvertreter zu nominieren. Hubert Bichler äußerte den Wunsch, ei- nen jüngeren, ja ledigen Vertreter namhaft zu machen, da es das ganze Jahr hindurch viel Arbeit zu bewäl- tigen gebe. Dies wurde aber nicht ak- zeptiert und auf Vorschlag von Ski- klubobmann GB Sebastian Perterer (St. Johann) wurde Hubert Bichler wie- der einstimmig zur Wahl als Bezirks- vertreter vorg es c h lagen. Die Wahl selbst wird bei der Generalversamm- lung am 29. November in Innsbruck vorgenommen. Landessekretär Pepeu- nig beglückwünschte die Versammlung zu diesem Vorschlag, da mit Hubert (Fortsetzung aus Nr. 45) Gemahnen uns zahlreiche Stellen des Gesetzes an eine längst verklun- gene Kampf- und Heldenzeit, an die Bereitschaft unserer Urahnen, Gut und Leben aufs Spiel zu setzen, um eine angetane Schmach zu tilgen, an die hohe Sittlichkeit und den Familien- sinn, den Mut, die Tapferkeit, die Wil- lenskraft und die Selbstüberwindung der damaligen, streng darauf erzoge- nen Menschen, ihren Zug zum Hohen und Heren, daher die kompromiß- lose Ablehnung alles Niedrigen und Schmutzigen, aber auch an die oft selbstzerstörerische Übertreibung der Tugenden, so erscheinen uns viele an- dere Stellen, meist wenn es um rein sachliche Dinge ging, so zeitnah, als ob von der Gesetzesaufzeichnung bis jetzt nicht über 1200, sondern höch- stens 50 oder 100 Jahre vergangen wä- ren. Es geht da um angetraute und weggeliehene Sachen, um Tausch, Pfänder, Verkäufe, um Obstgärten und Bienen, um Rechtsbestand verlei- hende Einfriedungen u a. in. Das Erb- recht und Tierschutzf ragen sind grundvernünftig geregelt und wir wis- sen aus dem Gesetz ganz genau, wie die Zäune damals ausschauten, näm- lich gar nicht anders, wie man sie jetzt noch da und dort sehen kann, also mit Weidenringen oder Garten zusammengehalten. Es ist von öffent- lichen Wegen (Heerstraßen), Gemein- dewegen, Viehtriften, Fußpfaden und Brunnen die Rede und es sind, wie könnte es in einem Bauernland an- ders sein, die Probleme um die Be- grenzung der Grundstücke ausführ- lich behandelt. An Grenzzeichen gab es den Erdrain, weiters genau wie heu- te, mit sichtbaren Zeichen behauene Grenzsteine, Dekurien genannt, und sonstige an Bergen, Felswänden und Fluß- und Bachufern angebrachte Zei- chen. Kurz und klar wird auch zum Flurschaden folgendes bestimmt: „Nie- Bichler eine wertvolle Kraft für den Bezirk im Präsidium des ASVOe sitze.. Der Einwand von Bichler, daß ihm für Frau und Familie zu weng Zeit bleibe, wurde mit der Entgegnung entkräftet,, daß er immer alles nachzuholen be- reitsein müsse, und falls erwünscht, würde auch seine Gattin zur Mitwahl vorgeschlagen, da bei der Versamm- lung auch in. dieser Hinsicht Einstim- migkeit zu erzielen wäre. Diesem machtvollen Druck beugte sich Hubert Bichl.er; er ersuchte jedoch alle Ver- einsobmänner und Sektionsleiter (im Bezirk Kitzbühel. gehören 41 Vereine und Sektionen dem ASVOe an) voll- zählig zur Generalversammlung in Innsbruck zu erscheinen. mand soll sich unterfangen, ein frem- des Tier zu töten, auch nicht einmal ein Schwein. Mag er immerhin es an- treffen, da es Schaden anrichtet, so sperre er es ein, bis er seinem Herrn den Schaden gezeigt und auch einer von ihren Nachbarn dies sieht und sie sollen den Platz, der beschädigt wurde, bis zur Ernte mit Zeichen versehen, und ebenso die Plätze, die unversehrt geblieben sind. Dann sammle der ' dem die Ernte gehört, die Frucht ein, und um wieviel weniger er in jenem be- schädigten Teil finden wird, als Er- satz dafür soll ihm derjenige den vol- len Wert erstatten, dem die schadens- stiftenden Tiere zugehörten. Also soll es auch mit einer Wiese gehalten wer- den; wie die Schätzer entschieden ha- ben, soll die Buße geleistet werden." Das bajuwarische Gesetzbuch, eine der wertvollsten deutschen Geschichts- quellen, gleichbedeutend für Rechts- und Kirchengeschichte, Sprach- und Kulturgeschichte, gibt uns auch einen ausgezeichneten Aufschluß über die Konstruktion der damaligen Bauern- häuser, über deren Bestandteile und über die verschiedenen kleineren Ne- bengebäude eines bäuerlichen Anwe- sens. Dabei wird auch ausdrücklich das Badhaus, oder wie es im Volks- mund heißt, die Badstube erwähnt, jenes eigenartige Gebäude, dessen früherer Verwendungszweck lange Zeit umstritten war. Schon Tacitus be- zeugte, daß das Baden zu den löbli- chen Eigenschaften unserer Urahnen gehörte. Daß die späteren deutschen und damit auch die .Nro] er Bauern ein- mal fleißig, ja sogar mit einer gewis- Feuernotruf T e l. 122 nur für Kitzbuhel Komm. Tel. 2553 (Wohnung) 2161 (Büro) Stellv. Tel. 41232 (Wohnung) 2993 (Büro) Reifung (Rotes Kreuz) Tel. 144 Notruf Gendcrmerie Tel. 133 sen Leidenschaft gebadet haben, ist eine unbestrittene Tatsache. Der Rein- lichkeitssinn stand also viele Jahrhun- derte lang auf einem für unser Zei- alter, die letzten 20 oder 25 Jahre aus- genommen, beinahe beschämenden Hö- hepunkt. Wenn auch seit Menschen- gedenken die Badstuben - man kann sie heute noch in der Umgebung Kitz- bühels, in Aurach, im Bichlach, in Schwendt usw. gar nicht so selten an- treffen - nur mehr als Brechelstu- ben, Gerätekammern, Waschküchen, Holzschuppen oder Bienenstände ver- wendet werden, früher dienten sie zweifelsohne dem Zwecke des Badens, genau genommen dem Heißluft- oder Dampfbad, und haben davon ihren Namen erhalten. In alter Zeit gab es kaum einen größeren Weiler, kaum ein deutsches Dorf ohne mehrere, wie es später hieß „ehehafte", also öffent- liche Bäder, auf unsere Verhältnisse angewandt, kaum einen stattlichen Einzelhof ohne Badstube. Wie kam es nun, daß eine so tief eingewurzelte Volkssitte so völlig in Vergessenheit geraten konnte? Ein Hauptgrund war wohl die sittliche Verwilderung, die im Spätmittelalter durch die Gemein- samkeit der Geschlechter in das Bade- wesen einril3. Das Badhaus wurde all- mählich zum „Schandhaus" gestem- pelt und als schließlich durch den Drei- ßigjährigen Krieg die „französische Krankheit" halb Deutschland ver- seuchte, machten Obrigkeit, Aerzte- schaft und Geistlichkeit dem mißlie- big gewordenen Badewesen vollends den Garaus, damit aber auch der Rein- lichkeit in der breiten Volksrnasse. Die städtischen Badestuben als ver- meintliche Hauptansteckungsherde verödeten, die ländlichen wurden ih- rer ursprünglichen Bestimmung ent- fremdet. Zwei ganze Kapitel des Gesetzes sind den Hunden und den Vögeln ge- widmet. Sie künden uns, dbß die Falk- nerei, eine besondere Spezialität der asiatischen Nomadenvölker, bei uns nicht etwa erst eine Errungenschaft des Hochmittelalters ist, sondern be- reits von unseren Vorfahren im frü- hen Mittelalter eifrig betrieben wur- de. Ebenso übte man schon vor 1200 Jahren und lange zuvor das edle Waid- werk mit für spezielle Aufgaben dres- sierten wertvollen Jagdhunden aus, meist großen und starken Bracken. Wer einen „Laitihunt" also einen Leit- hund stahl oder totschlug, der hatte einen gleichwertigen oder den gestoh- lenen zurückzugeben und zudem mit 6 Schillingen zu büßen. Wollte er die Tat leugnen, so war er nach dem Ge- setze mit 6 Eidhelfern zum Schwure verpflichtet. Die gleiche Buße war bei einem „Spurihunt" (Spürhund) zu entrichten, also einem Jagdhund, der an der Leine die Spur verfolgte (Fortsetzung folgt!) Dr. Herbert Sandner, Innsbruck Aus altem Volksrecht im Brixental und im Leukental
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