Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Seite 40 Kbüh«Äer Anzeigej- - Samstag, 22. November 169 14e Tee.suJci 3' in der Caf6- Konditorei -Bar TONI PRAAmAIR %x Kitzbühel ab 28. November TÄGLICH GEØFFNET Bis dahin jeden Freitag -Samstag-Sonntag TANZ in der Keller-Diskothek b 20 Uhr Zuschneiderinnen Schneiderinnen Strickerinnen Kettlerinnen Büglerinnen und junge Krüfle zum Anlernen werden von den Firmen KITEX - MICKHAUSEN, 6370 Kitzbühel, zu besten Bedingungen aufgenommen. TeL 2139 Kein Problem mit Mono DD um Herbol mattsleegel beide Lacke sind schon gebrauchsfertig gemischt! Und alles was sie sonst noch benötigen vom Pinsel bis zum Schleifpapier bei EINLADUNG Auf Grund des einstimmig gefaßten Beschlusses des Ausschusses des Fremdenverkehrsverbandes Kitzbühel vom 3. November 1969, wird die ordentliche Jahresvollversamm- lung des Fremdenverkehrsverban- des Kitzbühel für Mittwoch, 3. Dezember 1969 in das Hotel Klausner, Beginn 19.30 Uhr einberufen. Sie werden hiermit eingeladen, an der Jahresvollversammlung teilzunehmen. Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht des Obmannes; 2. a) Vorlage der Jahresrechnung 1968; Bericht der Rechnungsprüfer Genehmigung der Jahresrechnung 1968; Entlastung des Vorstandes; 3. a) Vorlage, Festsetzung und Genehmigung des Haushaitsplanes 1970; b) Festsetzung und Genehmigung der Höhe des Promillesatzes für den Haushaltsplan 1970; 4. Genehmigung des Kaufes eines kleinen Grund- stückes von Anna Oppacher geb. Kiechi (539 qm - 5 10.780) für Kampenskiabfahrtsausbau. 5. Beratung und Beschlußfassung über zusätz- liche, rechtzeitig eingebrachte Anträge. 6. Allfälliges. Die Vollversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder vertreten ist. Sollte zu der für den Beginn der Vollver- sammlung festgesetzten Zeit (19.30 Uhr) die zur Beschlußfähigkeit notwendige Anzahl an Pflicht- mitgliedern nicht anwesend sein, so Ist die Voll- versammlung nach einer Wartezeit von einer hal- ben Stunde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. (§ 8 Abs. 2 d. TFVG). Zur Abstimmung in der Vollversammlung dür- fen nur Angelegenheiten gebracht werden, die auf der Tagesordnung stehen. (§ 8 Abs. 3 d. TFVG). Allfällige, die Tagesordnung ergänzende Anträge müssen, um Berücksichtigung finden zu können, bis spätestens Montag, 1. Dezember 1969, 12 Uhr mittags im Büro des Fremdenverkehrsverbandes eingelangt sein. Die Stimmgruppenlisten liegen im Büro des Fremdenverkehrsverbandes auf. Die Jahresrech- nung 1968 und der Entwurf des Haushaltsplanes 1970 hängen im Büro des Fremdenverkehrsver- bandes und an der Amtstafel des Rathauses zur Einsicht auf. 1 1' .1 1 •‚ Kitzbühel Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Körperschaft öffentlichen Rechtes Der Schriftführer: Gerhard Resch eh. Der Obmann: Karl Koller eh.
< Page 44 | Page 46 >
< Page 44 | Page 46 >