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Samstag, 18. April 1970 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 Li'ii m iT. w' Ritt iiiui'n iI: ['ii1NTi [lii Festrede, gehalten vorn Feuerwehr- kameraden und neuen Ehrenmitglied Oberlösehmeister Franz Stöckl, Schmied- meister in Ruhe, bei der Jubiläums- versammlung am 11. April 1979 im festlich geschmiickten Saal des Gast- hofs Traube: Sehr geschätzte Mitglieder der Jubi- läums-Festgemeinde! Der Nachweis des hundertjährigen Bestandes der Freiwilligen Feuer- wehr der Marktgemeinde Hopfgarten wird nicht nur durch Protokolle und mündliche Überlieferungen, sondern auch durch das Vorhandensein der er- sten Feuerwehrordnung 1870 dokumen- tiert. Diese Feuerwehrordnung ist ein wertvolles Dokument und wird durch das Kommando wie ein Juwel behütet, um es der Nachwelt zu erhalten. Am 13. Juni 1870 hat die Markt- gemeinde-Vertretung zufolge des Bür- gerschaftsbeschlusses vorn 7. Juni 1870 diese umfangreiche in 47 Absätzen und Paragraphen gegliederte Feuerwehr- ordnung für den Markt Hopfgarten er- lassen. Es würde zuviel Zeit beanspru- chen, wollte ich Sie, verehrte Fest- teilnehmer, mit allen Details vertraut machen. Nur drei dieser Absätze will ich anführen, um Ihnen zu beweisen. wie ernst und streng schon vor 100 Jahren die Aufgaben der Wehr und die Durchführung des Feuerschutzes gehandhabt wurden. § 4 Pflicht für den Feuerwehrdienst, § 10 Disziplinarstra- fen und § 45 Verwendung der Spritzen. Gezeichnet ist diese Feuerwehrordnung von Bürgermeister Rupert Ehrcnsber- ger und den Gemeinderäten Johann Bichler und Josef Thaler. Von den weitblickenden Bürgern unseres Mark- tes sind folgende Gründungsmitglieder Die Teilung des im Jahre 1321 erst- malig erwähnten Maierhofes in Hopf- garten in einen oberen und einen unte- ren Maierhof - die Grenze war der Siechen- oder Spitalbach - dürfte uni das Jahr 1604 erfolgt sein, als Ernst Anfang den Hopfgartner Maierhof in zwei Teilen - den oberen Maierhof mit der Schmiede und der Lederei an den Urbar-Verwalter des Gerichtes Itter, Wolf Höger und den unteren Maierhof mit der Mühle und der Waich an den bürgerlichen Gastgeber Peter Tragpich- ter - verkaufte. Der Obermaierhof, der ein Roß und zwölf Rinder futterte und wegen seiner Gilt- oder Zinseinnahmen aus den auf Maierhofgrund stehenden Häuser in der Maierhof- und in der Schmalzgasse auf 2380 Gulden beveret wurde, ist namentlich genannt, welche die For- derungen und Notwendigkeiten der Zeit erkannten und die Freiwillige Feuer- wehr Hopfgarten gründeten. Es waren dies Anton Farbmacher (Pinzgerbäck). Josef Bichler (Unterbräu), Hanns Staff- ner sen. (Postmeister) und Jakob Ober- hauser sen. (Zipfiwirt). Als erster Kom- mandant führte der damalige Arzt Jo- sef Kirchner durch mehrere Perioden hindurch die 50 Mann starke Wehr. Nach § 3 der Feuerwehrordnung ist zu entnehmen, was schon an Gerät- schaften und Ausrüstung vorhanden war und wie die Organisation aussah. Es muß also schon vor 1870 in unserem Markt ein zwar loser unorganisierter Feuerschutz zur Brandbekämpfung vor- handen gewesen sein. Die vorhandenen Gerätschaften lt. Feuerwehrordnung be- weisen es. Nach § 3 führt die techni- sche Oberleitung das Feuerwehrkom- rnando. Dieses besteht aus dem Feuer- wehrhauptmann, seinem Stellvertreter und den Abteilungsführern der Feuer- wehrmannschaft, Die Wehrmannschaft zergliedert sich in vier Abteilungen: Abteilung: Die Steiger und Retter. Abteilung: Die Spritzen- und Zubrin- germannschaft oder die Löscher, 3.Ab- teilung: Die Ordnungsmänner, 4. Abtei- lung: Die Werkleute (Einreißer, Auf- räumer und Leitertrager). § 10 Diszipii- narstrafen lauten folgend: Jeder Feuer- wehrmann. welcher a) bei einem Brand, b) beim Wachtdienst, c) bei einer Übung nicht erscheint, ohne seine Verhinde- rung hinreichend zu entschuldigen, ver- fällt nach Entscheidung des Feuer- wehrkommandos in eine Geldstrafe. welche bei einem Brand 1 Gulden, sonst aber 30 Kreuzer beträgt, und sich in wiederholten Fällen immer um diesen Betrag steigert. Geringe Dienstesverge- das Gut beim Höger. Der Untermaier- hof, der acht Rinder futterte und mit 1700 Gulden bewertet wurde, ist im Gut der Maiermühle aufgegangen. Die Gerechtigkeit der Maierschmiede (später beim Bildhauerhaus Fuchs) wurde 1635 ins Weidenhaus (später beim Nagelschmied -haus Bichler) und 1709 zum sogenannten Bodnerschmied übertragen. Im Jahre 1812 besaß der Schützenhauptmann Thomas Mayr, Le- derermeister, die im Jahre 1615 vom oberen Maierhof abgetrennte Lederer- und Rotgerberwerchstatt (heute Ger- berei Ritsch) und der Schützenleutnant Johann Angerer, Sensenschmiedmeister die vorn unteren Maierhof abgetrennte Sag- und Waichmühle (heute Sägewerk Ager). Zum oberen Maierhof (beim Höfer) hen werden durch mündlichen oder schriftlichen Verweis, und zwar einzeln oder vor der Abteilung, gestraft. § 45 Verwendung der Spritzen sieht folgen- des vor: Die gesamte Marktfeuerwehr hat außer dem Markte noch bei Brän- den in der Haslau, den Bauernhöfen an der Straße und in der Glasfabrik Dienste zu leisten. Bei Bränden an al- len diesen Orten haben sämtliche Sprit- zen auszurücken. Bei Bränden in Kelchs- au darf nur die alte und wenn guter Weg auch die neue Fahrspritze, bei Bränden in den Nachbargemeinden aber nur ausschließlich die rothe alte Fahr- spritze in Verwendung kommen respek- tive bespannt werden, mit welch letz- terer der betreffende Spritzenmeister fahren muß, der für die verwendete Zeit vom Marktmagistrate eine Ent- schädigung beanspruchen kann. Diese drei Ihnen nun geschilderten Absätze mögen Ihnen Beweis sein, wie aus- führlich schon vor 100 Jahren diese Feuerwehrordnung erstellt wurde. Es folgten als Kommandanten Johann Knoll, Johann Bichler sen. und Jo- hann Glanterl. Dies bis zum Jahre 1888. Es scheint, daß damals das Verständ- nis für die Wehr sehr zu wünschen übrig ließ. Um den Brandschutz zu ge- währleisten, führte die Gemeinde die Pflichtfeuerwehr ein, unter dem Kom- mandanten Andreas Oberhauser. Die Pflichtfeuerwehr hatte jedoch nur kur- zen Bestand. Kaum drei Jahre. 1891 kehrte man wieder zur freiwilligen Feuerwehr zurück. Es folgten nun die Kommandanten Mathias Bichler, Josef Tiefenthaler, Franz Bichler, Jakob Ober- hauser, Peter Gasteiger und Sepp Bich- 1er. Eine Wandlung in der damaligen Löschtaktik vollzog sich im Jahre 1910. Unter Bürgermeister Johann Ager wur- gehörte im Jahre 1607 ein gemauertes Stäckl, das Mooshäusl genannt, 1668 aus dem Maierhof verkauft und 1924 abgebrochen, heute Neubau der Senne- rei und das im Unterstock gemauerte Maier- oder Weißenhaus, ferner das Maierhoffeld mit 6 Tagbau samt Baum- garten, die Hocheben mit 31/2 Tagbau, die Siechenpeunt mit 11,12 Tagbau und die Hauspeunt mit 1/2 Tagbau (Acker). Im Maier- oder Weißenhaus wohnten seinerzeit unter den „Herren"-Besitzern die Bau- und Bestands- oder Pächters- leute. Bis zur Ablösung der Grund- lasten im Jahre 1848 bezog der Maier- hofbesitzer beim Höfer auch die Grund- gilt von den Häusern der Maierhof- und der Schmalzgasse und den Zehent von 19 Gütern am inneren Grafenweg (Pe- sendorfer Zehent). Zum Hopfgartner Maierhof gehörten zwei Viertel der Alpen Ahornau und Knieau, Narnpach und Felder im Lan- gen (Kelchsauer) Grund mit je 20 Rin- Der Maierhof Hopfgarten Von Anton Flecksberger, Kirchberg
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