Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 9. Mai 1970 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 Das Bergrecht Referat von Hofrat Dr. Paul Kirchmair, Vorsitzender der Kommission des Landes Tirol zum Studium der Bergbau- absichten im Bezirk Kitzbühel - Gehalten bei der Bürgermeisterkonferenz am 28. A p r i 1970 in Kitzbühel. „Das Bergwesen ist Bundessache, zu Entscheidungen in Bergbauangelegen- heiten ist in erster Instanz die Berg- hauptmannschaft als unmittelbare Bun- desbehörde zuständig. Ihr obliegt auch die volkswirtschaftliche Pflege des Bergbaues. Das Bergwesen ist geregelt durch das Berggesetz, BGBl. Nr. 73/1954 i. d. F. der Novellen BGBl. Nr. 162/ 1967 und BGBl. Nr. 67/1969; das Lagerstättengestz, BGBl. Nr. 246/1947 und die Allgemeine Bergpolizeiverord- nung, BGBl. Nr. 114/1959. Wer Bergbau betreiben will, bedarf mehrerer Genehmigungen und zwar: 1. Schurfberechtigungen zur Aufsu- chung und Aufschließung bergfreier Mineralien; diese unterteilt man in Schurfbewilligungen, die für den Be- reich einer Berghauptmannschaft ver- liehen werden, und Freischürfe, wobei hier ein kreis- förmiges Schurffeld mit einem Durch- messer von 850 Meter zu verstehen ist und mit dem jeder andere vom Schür- fen ausgeschlossen werden kann. Diese Berechtigungen gestatten noch nicht den Abbau von Mineralien, wohl aber das Vortreiben von Stollen oder die Durchführung von Tiefbohrungen. 2. Wer Mineralien gewinnen will, braucht Bergwerksberechtigungen. Diese unterteilt man in Grubenmaße bzw. Grubenfelder Ueberscharen, die aber an sich heu- te nicht mehr wichtig sind, und Tagmaße. Der Begriff der Mineralien sei kurz er- klärt: Man unterscheidet: bergfreie Mineralien, bundeseigene Mineralien, d. s. Salz und Bitumen, grundeigene Mineralien, z. B. Ma- gnesit, Quarz, Asbest. Warum diese Bezeichnung besteht: die bundeseigenen Mineralien sind be- reits Eigentum der Republik in den Lagerstätten, die grundeigenen gehö- ren grundsätzlich dem Grundeigentü- mer, der sie natürlich auch verkaufen kann, die bergfreien gehen nach deren Gewinnung in das Eigentum des zur Gewinnung Bergberechtigten über. An vielen Rohstoffen besteht heute großer Mangel, insbesondere an Boden- schätzen, die heute in immer mehr zu- nehmendem Maße benötigt werden. Ir- gendwann wird z. B. auch Mangel an Rohöl bestehen. Wie sollen dann Autos betrieben, wie Oelfeuerungen geheizt werden? Daß man überall Uranlager- stätten sucht, ist durchaus berechtigt. Man braucht auch immer mehr Kup- fer, wir brauchen Kupfer in der gesam- ten Elektroindustrie, in jedem Auto ist Kupfer; wir brauchen Silber für die Filmindustrie. Dort, wo Lagerstätten an wertvollen Mineralien sind, wird das große Geschäft gewittert. Die verschiedenen Mineralien kom- men nur in bestimmten geologischen Formationen und Schichten vor. In der Grauwackenzone, die sich etwa vom Semmering bis westlich Schwaz er- streckt, fand man Minerale schon in prähistorischer Zeit, wir wissen Be- scheid über die mittelalterlichen Berg- werke in den Bezirken Kitzbühel, Kuf- stein und Schwaz. Auf der Suche nach Mineralien nehmen internationale Mi- nengesellschaften an ‚daß in alten La- gerstätten, die früher mangels techni- scher Mittel entweder nicht richtig durchsucht oder auch nicht aufgeschlos- sen werden konnten, auch heute noch große Erzkörper vorkommen können. Es ist bekannt, daß Stollen in diesem Bezirk vor nicht allzulanger Zeit ge- schlossen wurden, daß von 1952 bis 1954 ein Schacht am Röhrerbühel vor- getrieben wurde. Daß am Röhrerbühel bis in etwa 800-900 Meter Tiefe Kup- fer und Silber abgebaut sind, dürfte wahrscheinlich sein. Wie ist es aber in größeren Tiefen? Soll dieser Erzkörper keine Fortsetzung haben? Heute ist bekannt, daß die staatliche „Mitterberger Kupferbergbau GesmbH" Freischürfe am westlichen Teil des Kitzbüheler Hornes bis Hopfgarten be- sitzt und daß sie diese Freischürfe nach langen Verhandlungen auf bestimmte Zeit zur Aufschließung an die „Union Corporation Ltd" übertragen hat. Die Union hat im letzten Jahr geo- physikalische Untersuchungen durch- geführt. Sie hat ihren besten Geologen in diesen Raum geschickt. Sie betreibt derzeit zwei Ziel-Tiefbohrungen und zwar beim Sauereck oder Wiesen- schwang und am Astberg, die erstere in Richtung Osten bis 750 Meter Tiefe, die zweite in Richtung Norden bis 450 Meter Tiefe. All das kostet sehr viel Geld und man kann annehmen, daß eine der bedeutungsvollsten Minen- gesellschaften der Welt Geld nur dort investiert, wo sie annimmt, es auch wieder herausholen zu können. Wie es weitergehen soll, hängt von dem Ergebnis dieser oder noch meh- rerer Bohrungen ab. Ich glaube in die- sem Kreis sagen zu können, daß, nach- dem die Sache weit fortgeschritten ist, die Bohrungen fortgesetzt werden sol- len, um Klarheit zu bekommen. Findet man abbauwürdige Erzvorkommen, dann wird man auch in diesem Bezirk nur schwer einen Abbau verhindern können. Die heute in diesem Bezirk in weiten Bevölkerungskreisen, insbesondere in jenen, die mit dem Fremdenverkehr mittelbar oder unmittelbar zusammen- hängen, bestehende Unruhe ist durch die Bestrebungen, die alten Halden am Röhrerbühel abzubauen, entstanden. Es sind die verschiedenartigsten Ge- rüchte im Umlauf; man hat Vergleiche mit anderen Bergbauen gezogen, ins- besondere mit Hochfilzen. Der eine oder andere hat auch Kenntnis von den Kupferbergwerken in Bor in Jugosla- wien und vom Kupferbergbau in Mon- tana/USA. Ob diese Befürchtungen be- gründet sind, möchte ich nicht allge- mein abstreiten, aber auch nicht be- stätigen. Man muß von folgenden Tat- sachen ausgehen. Die Union Corpora- tion Ltd. ist eine internationale und auch seriöse Minengesellschaft mit sehr großen Erfahrungen im Bergbau. Sie hat eine GesmbH mit dem Sitz in Wien gegründet, ist also nunmehr rechtlich als österreichische Firma an- zusehen. Vertreter dieser Firma haben mehrmals erklärt, sie würden alles tun, damit der Fremdenverkehr keinen Schaden erleide. So wurde gesagt, daß die Rösterei, die vielleicht durch üb- len Geruch am meisten belästigt, aber auch die Verhüttung nicht im Bezirk betrieben würden. Von technischer Seite wurde angegeben, daß es heute Brechwerksanlagen gäbe, die weder Staub noch Lärm verursachen. Ebenso wurde angegeben, daß moderne Flo- tationsanlagen so angelegt werden kön- nen, daß das verunreinigte Wasser wie- der voll geklärt werden kann. In dieser Richtung werden vom Land Gutachten eingeholt werden. Was aber bleibt: Bei Schächten oder Stollen braucht es ent- sprechende Anlagen, also Zufahrten, Stromleitungen, Anlagen zur Ableitung von Grubenwässern, Förderanlagen, nicht vermeiden lassen sich Halden für das taube Gestein beim Vortrieb bis zum Erzkörper, die man aber bei Auf- schüttung von Humus nach einiger Zeit begrünen könnte. Wie weit Eingriffe in die Natur erfolgen, wird sich erst bei den entsprechenden Genehmigungs- verfahren ergeben. Die Aufbereitungs- anlagen sind sicher keine kleinen An- lagen. Bei der Flotation wird Wasser benötigt, man wird voraussichtlich Klärteiche errichten und den Schlamm ablagern. Aber auch die Schlamm- berge könnten begrünt werden. Schließlich wird es Verladeanlagen für das Erz brauchen und Raum zur An- siedlung der Bergknappen. Man rech-
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