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Samstag, 30. Mai 1970 Kitzbüheler Anzeiger Seite 21 Drucksorten Buchdruckerei Grobstimm & Heininger Kitzbühel, Wehrgasse 8 Tel. 2515 Plazierungswönsche bei Inseraten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wir übernehmen hefür aber keine Gewöhn Telephonisdi auf- gegebene Inserate nur unter Tel. 2236 Redaktionssdiluß Mittwoch, 10 Uhr Kipptore für Garagen jede Größe; Zustellung und Einbau kostenlos bei Max Aberger St. Johann i. T., Telephon 428 Büro 204 (Spedition Huber) Wir suchen eine Verkäuferin mit Fremdsprachenkenntnissen Lehrmddchen oder Lehrling WEIN QUELLE Kitzbühel, Vorderstadt 2 und dann ins Tel. 2555 Werner & Schuster K. G., Kitzbühel, FranzRasch-Straße 7 Säuglingsausstattungen, Kinderbekleidung bis 14 Jahre Sensationelle Neuheit! Sie können Ihre Fauteuils und Bettbänke per- sönlich und mühelos neu gestalten. Waschbare Dekostretch-Bezüge für Fauteuils ab 248.— S für Bettbänke ab 525.— S vom e Kitzbüheler Möbelhaus FRITZ HUBER MöbelTeppiche Bodenbelag Im Gries, Ecke Franz-Erler-Gasse, Tel. 2630(05356) Raiffeisen»Bezirkskasse Kitzbühel reg. Gen. EIN LADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen-Bezirkskasse Kitzbühel, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, am Sonntag, 7. Juni 1970 um 9.30 Uhr beim „Eggerwirt" in Kitzbühel. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden. Feststellung der Beschlußfähigkeit. Ernennung des Schriftführers, des Protokollmitfertigers und der Stimmenzähler. 2. Vorlage der Rechnungsabschlüsse für die Jahre 1968 und 1969. 3. Bericht des Aufsichtsrates. 4. Beschlußfassung über: a) Genehmigung der Rechnungsabschlüsse für 1968 und 1969; Verwendung der Reingewinne der Jahre 1968 und 1969; Entlastung der Funktionäre. 5. Anderung der Satzungen nach dem Muster des Osterreichischen Raiffeisenverbandes. 6. Antrag auf Fusionierung mit der Raiffeisenkasse Reith bei Kitzbühel, reg. Gen. m. unb. H. 7. Beschlußfassung über Punkt 6 der Tagesordnung. 8. Wahlen in den Vorstand. 9. Wahlen in den Aufsichtsrat. 10. Allfälliges. Der geänderte Satzungstext liegt bis zur Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die Mitglieder im Kassen- lokal auf. Gemäß § 84 der Statuten ist im Falle der Beschlußunfähigkeit eine zweite Hauptversammlung zur Erledi- gung derselben Tagesordnung eine halbe Stunde später abzuhalten, welche dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlußfähig ist. Für den Vorstand: Paul H e c h e n b e r g e r e. h. (Obmann)
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