Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Samstag, 13. Juni 1970 Kitzbtiheler Anzeiger Seite 21 Errichtung der Dekanatsräte, längstens jedoch bis Ende 1972. Das spätere Sta- tut wird die bis dahin gemachten Er- fahrungen und die Mitverantwortung der Laien berücksichtigen. Die Dekane, üben als engere Mitarbeiter des Bi- schofs ein Seelsorgeamt überpfarrlicher Art aus. Ihr Amt ist künftig nicht mehr mit einem bestimmten Amtssitz verbunden. Für das Amt eines Dekans sollen Priester bestellt werden, die sich durch Wissen und apostolischen Amts- eifer auszeichnen, die die seelsiorgliche Lage des Dekanats kennen, für diese große Aufgabe die nötige Zeit aufbrin- gen und gute Kontaktfähigkeiten zu Priestern und Laien besitzen. Bestellung durch Wahl Die Bestellung der Dekane erfolgt durch den Bischof auf Grund von Wah- len. Zum Dekan kann jeder Pfarrer des Dekanats gewählt werden, außer- dem jene See1sorgsvorständ, die nach wenigstens acht Priesterjahren den an Zahlreiche Staaten Europas haben in den letzten Jahren ihre Einreisebestim- mungen vereinfacht. O'esterreichische Urlauber kommen jetzt vielfach in den Genuß 'dieser Vereinfachungen. So zum Beispiel verzichten einige Länder so- gar auf die Vorlage eines Reisepasses und begnügen sich mit dem amtlichen Personalausweis der Republik Oester- reich (nicht zu verwechseln mit ande- ren Personalausweisen wie zum Bei- spiel Führerschein, Postausweis, Wehr- dienstbuch etc). Andere Staaten wie- der sind zufrieden, wenn man ihnen einen abgelaufenen Reisepaß präsen- tiert. Er darf aber nicht länger als 5 Jahre lang abgelaufen sein. Grundsätzlich: Der österreichische Füh- rerschein rosa Fassung gilt in allen Staaten Europas, ausgenommen inGrie- chenland. Hier braucht man den so- genannten Zwischenstaatlichen Führer- schein. Der OeAMTC hat für Sie die Be- stimmungen zusammengestellt: Deutschland, die Schweiz, Liech- tenstein, Italien und Griechenland ver- langen einen Reisepaß (er kann auch abgelaufen sein, aber nicht länger als fünf Jahre) oder den amtlichen Per- sonalausweis der Republik Oesterreich. Die Grüne Karte für das Kraftfahr- zeug ist nicht erforderlich, für Grie- chenland aber empfehlenswert. Frankreich und die Benelux-Staa- ten: Reisepaß (auch abgelaufen) oder Personalausweis der Republik Oester- reich, zusätzlich aber die Grüne Karte. (9 Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien und Portugal: Gültiger Reisepaß, aber kein Visum und keine Grüne Karte. Jugosiawien gewährt hier eine weitere Erleichterung: Für Aufenthalte bis zu das Amt zu stellenden Anforderungen entsprechen. Die Wahl findet bei einer Dekanatskonferenz statt, die vom Ge- neraldekan einberufen und geleitet wird. Das Wahlrecht haben alle Prie- ster des Dekanats, die in der Pfarr- oder sonstigen Seelsorge oder als Re- ligionslehrer tätig sind. Der Dekan wird' auf sechs Jahre gewählt. Eine Wieder- wahl ist möglich. Das Amt des De- kans erlischt mit Ablauf der Amts- periode, durch Resignation, durch Ent- ziehung, durch Uebernahme einer Stel- le außerhalb des Dekanats oder durch Erreichung des 75. Lebensjahres. Die Amtseinführung des Dekans nimmt der Generaldekan oder dessen Vertreter vor. - Für die Stadt Salzburg ergehen eini- ge Bestimmungen. Dekane, die vor dem 1. Juni bestellt wurden, sind hinsicht- lich ihrer Amtsdauer nicht an dias Sta- tut gebunden, können sich diesem aber unterwerfen. sieben Tagen wird in der Praxis auch der amtliche Personalausweis der Re- publik Oesterreich anerkannt. Spanien, Großbritannien, Irland, die Skandinavischen Länder und die Türkei: Gültiger Reisepaß, kein Visum, aber Grüne Karte. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Dänemark, Norwegen und Schweden sind auch mit dem amtli- chen Personalausweis zufrieden, nicht aber mit einem abgelaufenen Paß. In Großbritannien und Irland kann man auch mit dem amtlichen Personalaus- weis einreisen, doch braucht man da- zu eine sogenannte „Visitors Card", die beim OeAMTC erhältlich ist. Die Tschechoslowakei, Ungarn, Ost- deutschland und die Sowjetunion ver- langen Reisepaß und Visum, die Grüne Karte ist jedoch nicht erforderlich. Kurzvisa für die CSSR gibt es an der Grenze nicht mehr. Polen: Reisepaß, Visum und Grü- ne Karte. Das Visum ist an der Grenze ci hältlich. Albanien: Reisepaß und Visum. Führerschein und Grüne Karte wären nutz'.)se Dokumente, da es für Urlau- ber keine Einreise per Auto gibt. Einige Beispele für den Autoreisenden: Ein Oesterreicher kann mit einem Im Rahmen einer Versammlung von Obmännern und Geschäftsführern der Raff feisenkassen des Oberpinizgaues wurde vom Verbandsdirektor des Ralf f- eisenverbandes Salzburg Dr. Leobacher am 22. Mai dem Fremdenverkehrs-Ge- bietsverband Oberpinzgau ein Bar- scheck mit namhaftem Gegenwert über- abgelaufenen Paß quer durch Europa bis zum Aermelkanal fahren, nicht aber nach Marburg an der Drau. Denn die Jugoslawen bestehen auf einem gül- t&gen Reisepaß. Hat er aber statt des abgelaufenen Reisepasses den amtlichen Personalausweis der Republik Oester- reich in der Tasche, so darf er nicht nur nach Marburg an der Drau fah- ren, sondern durch Jugoslawien wei- ter nach Griechenland, von dort etwa mit dem Fährschiff nach Italien, zu- rück nach Oesterreich, quer durch Deutschland nach Frankreich oder in die Benelux-Staaten und schließlich mit einer zusätzlichen „Visitor's Card" auch nach Großbritannien und Irland. Will sich ein Oesterreicher in Grie- chenland einen Mietwagen nehmen, so wird man ihn nach dem Zwischen- staatlichen Führerschein fragen. Und diesen hat er garantiert nicht mit. Denn daran, daß Griechenland als ein- ziges Land Europas von Oesterreichern derzeit noch diesen Zwischenstaatli- chen Führerschein verlangt, hat er be- stimmt nicht gedacht. An der Grenze wird man kaum danach gefragt. Aber ist man im Land selbst etwa in einen Unfall verwickelt, steht man plötzlich ohne gültigen Führerschein und da- mit auch ohne Versicherung da. Ein österreichischer Urlauber braucht kein Visum für Rumänien oder Bulga- rien, wenn er ans Schwarze Meer fah- ren will. Für die Durchreise über un- garisches Gebiet benötigt er jedoch das sogenannte Transitvisum. Und da er sicherlich wieder nach Oesterreich zu- rück will, sogar das doppelte Transit- visum. Jede zweite Frage in der Informa- tionszentrale des OeAMTC lautet, ob man für Deutschland oder Italien die Grüne Versicherungskarte braucht. - Antwort: Die Grüne Versicherungskar- te ist für Reisen in die Nachbarländer Oesterreichs generell nicht mehr er- forderlich, seitdem auch die CSSR und Ungarn auf dieses Dokument verzich- tet haben. Schwirrt Ihnen jetzt der Kopf?Wenn Sie nicht aufgeben, wenn Sie in Ihrem speziellen Fall genaue Auskunft haben wollen, dann rufen Sie bitte die In- formationszentrale des OeAMTC auf der Wiener Telephonnummer 722101, Weiterwahl Klappe 7, an. Hier sind die Unterlagen griffbereit. reicht. Dieser von den Raiffeisenkassen des Oberpinzgaues mit Unterstützung des Raiffeisenverbandes anteilmäßig aufgebrachte Betrag ist der Werbe- tätigkeit des Gebietsverbandes zuge- widmet. Der Obmann des Fremdenverkehrs- Gebietsverbandes Oberpinzgau Hans Nichtf 00 ürcille Grenzen braucht man einen Paß Mittersill: RaiffelsenOrganisation unterst 00 ützt Fremdenverkehrs-Arbeit im Oberpinzgau
< Page 21 | Page 23 >
< Page 21 | Page 23 >