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Samstag, 11. Juli 1970 Kitzbüheler Anzeiger Seite 13 fest, das von der Union Corporation bereits beantragte Enteignungsverfah- ren gemäß § 59 BG einzuleiten. tJber das Ansuchen auf zwangsweise Grundüberlassung entscheidet nunmehr die Bergbehörde (Berghauptmannschaft Innsbruck) im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann. Der Bescheid hat eine vorläufige, mit Berufung nicht anfechtbare Bestim- mung der Entschädigung, zu enthalten. Diese wird endgültig, wenn nicht bin- nen 3 Monaten nach Rechtskraft des Reschei.ds die Feststellung der Ent- TAU" Kitzbühel bringt: Sonntag, 12. Juli, 21 Uhr die Wiltener Sängerknaben schädigung im ordentlichen Rechtsweg (durch das Gericht) begehrt wird. Dies- bezüglich besagt jedoch § 59 (4) BG. daß die Bergbehörde in dringenden Fällen dem Bergbauberechtigten auf Antrag gestatten kann, mit seinen Ar bellen chon zu beginnen, wenn der Antragsteller die vorläufig bestimmte Entschädigung geleistet oder sicherge- stellt hat. Es ist also nicht so, wie es sich viele vorstellen, daß es nicht sch,wer sein dürfte, den Aufbruch und die Ausbeu- tung unserer Landschaft durch einen in Aussicht gestellten Begbau zu ver- hindern. Vor allem aber, was man der- zeit versucht und was man lange Zeit sozusagen im stillen Kämmerchen von der Oeffentlichkeit unbeachtet vorbe- reitete, ist nur ein Anfang. Der Begriff „Bergbaubetrieb" um- faßt nämlich alle Arbeiten und Maß- nahmen, zu denen der Bergbauberech- tigte auf Grund seiner Berechtigung nicht nur befugt., sondern zu denen e hei Vorliegen der Bewilligung nach bergrechtlichen, Vorschriften auch ver- pflichtet ist. Diese Rechte und Pflich- ten sind nicht wenige. Eine Bergwerks- bewilligung berechtigt nämlich nicht; nur Stollen zu treiben, Schächte abzu- teufen und Bohrungen durchzufüh- ren, sondern auch Anlagen aller Art in der Grube und obertags, einschließ-1 lich der biefür erforderlichen Gebäude, insbesondere zur Gewinnung, Förde- rung, vor allem aber auch zur Aufbe- reitung und Zugutebringung der Mine- ralien, zur Wetterführung und Wasser- haltung, und Hilfseinrichtungen aufzu- stellen sowie die hiezu benötigte Ener- gie zu erzeugen, zum Betriebe der An- lagen Teiche, Wasserwehre und Was- serleitungen herzustellen, Haldenplätze anzulegen sowie zur Güterbeförderung und zur Beförderung der Dienstneth- mer von und zur Arbeitsstätte Ver- kehrswege und Transporteinrichtungen aller Art zu schaffen und zu betreiben die zur Unterkunft der Dienstnehmer erforderlichen Gebäude (Baracken) auf- zuführen, die zur Herstellung und In- standhaltung der Werkseinrichtungen. und Betriebsmittel notwendigen Tätig- keiten gewerblicher Natur durch eige- ne Arbeitskräfte auszuüben und an die Dienstnehmer nach Bedarf Lebensmit- tel abzugeben. Diese Aufzählung ist1 keineswegs erschöpfend. Die Beschrän- kung auf den Werksbereich gilt im üb- rigen nur für Energieleitungen und für Gebäude, die der Unterbringung von Di enstne hniern dienen. Die Errichtung von sonstigen Anlagen und der hiefiir erforderlichen Gebäude ist weder an den Werksbereich noch an den Be- reich der Bergwerksmaße gbunden Im Falle Reith geht es allerdings vorerst „nur" um die zwangsweise Ueberlassung eines Grundes für eine von mehreren beabsichtigten Unter- suchungsbohrungen. Ob und wann das dicke Ende kommt, wissen wir noch nicht. Aber eines wissen wir, daß man aus geschäftstüchtigen Gründen dabei ist, ohne Rücksicht auf Landschaft und heimische Wirtschaft einheitlich ge- wachsenen Tiroler Boden, auf dem sich Weitere Kitzbüheler Lokalnachrichten - Anglikanische Gottesdienste in der Katharinenkirche. 8 Uhr heilige Kommunion, 18 Uhr Evensong. Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Wieder Glockenspiel- konzerte im August Frau Prof. Maria Hofer wird im Ver- ein mit Bläsern im Monat August Kon- zerte durchführen. Die Aufführungen enthalten Stücke aus dem Kitzbüheler Stundenbuch und werden an den je- weiligen Wochenenden stattfinden. Das genaue Datum wird noch rechtzeitig bestimmt und öffentlich angeschlagen. Die Initiatorin dieser Konzerte Frau Prof. Hofer setzt mit diesen Glocken- spielkonzerten einen weiteren Stein im Schaffen ihres großen künstlerischen Mosaiks. Die Stadt bzw. Bevölkerung Kitzbühels und die Gäste dürfen sich schon heute darauf freuen. Eigentümer, Herausgeber :nd Verleger: Kitzbüheler Anzeiger Gesellschaft mbH. Kitzbühel, Vorderstadt 16: Verwaltung: Kitzbühel, Schwarzseestraße 2, Tal. 2576; verr,ritwortl icher Schriftleiter: Martin Wttrgötter, Kitz- bühel, Hinterstadt 17 Tel. 2236; Druck: Druckerei Ru- dolf Grobstimm & Leo Helninger, Kitzbühel, Wehrgasse Tal. 25 15. fleißige Menschen nicht nur für sich eine blühende Existenz, sondern auch für hunderttausende Freunde und Gä- ste aus aller Welt ein Erholungszen- trum ersten Ranges aufgebaut haben, für eigene Zwecke auszubeuten und umzukrempeln. In diesem Punkt müssen wir Kitz- büheler (nicht nur im engeren Sinn) uns alle einig sein: Freiwillig lassen wir dies nicht zu! Daß es brennt, brau- che ich unter den gegebenen Umstän- den nicht extra hervorzuheben. Der Grundeigentümer kann aber momen- tan nichts anderes tun, als abzuwar- ten, was die bereits in wenigen Wo- chen anberaumte Enteignungsverhand- lung, allerdings nunmehr im Einverneh- men mit dem Landeshauptmann und im Einvernehmen mit den sonst beteilig- ten Verwaltungsbehörden, ergeben wird. Der Verein zum Schutze der Land- schaft und der heimischen Wirtschaft, der nach wie vor die Interessen des durch Enteignung bedrohten Grund- eigentümers wahrnehmen und was ver- hindert werden kann zu verhindern versuchen wird, wird Sie meine ver- ehrten Leser auf dein laufenden halten. TADTMU$I ITZBUI1EL Hauptprogramm für den Jahrmarkt der Stadtmusik Kitzbühel am Samstag, 1. August 1970 Konzerte am Hauptplatz: 17.30---19 Uhr Bundesmusikkapelle Kös- sen 19-20.30 Uhr Bundesmusikkapelle Waidring 20.30-22 Uhr Bundesmusikkapelle Fulpmes 22-23 Uhr Bundesmusikkapelle Wald- ring 23-24 Uhr Bundesmusikkapelle Fuip- mes. Konzert vor dem Hotel Tiefenbrunner: Der Einmarsch der Musikkapellen er- folgt ab Hotel Tiefenbrunner; der Ab- marsch jeweils in umgekehrter Rich- tung. Die Betreuung der Stände und Bu- den wurde bereits bei der Hauptsit- Die Generalversammlung des Fuß- 20.30-22 Uhr Bundesmusikkapelle Kös- baliklubs findet am Sonntag, 19. Juli sen. um 10 Uhr im Sportcafö Rob statt.
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