Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 14 KUzbüheler Anze4ger Samstag, 10. Jänner 1970 erkrankung eine Spätfolge einer über- standenen Infektionskrankheit. Oder es ist die Niere durch eine systematische Falschernährung geschädigt worden. In der Tierheilkunde kommen fast alle Nierenerkrankungen bereits im chronischen Zustand zum behandeln- den Tierarzt. Weil die Tiere nicht re- den können, so vermögen sie auch nicht die ersten Reizempfindungen mitzutei- len. Manchmal wird das Leiden nicht erkannt. Es wird mit Antibiotika her- umgepfuscht und die wertvolle Zeit einer rechtzeitigen Therapie vergeht. Es werden dann Harnröhrenschnitte oder Blasenoperationen zur Entfernung von Steinen notwendig u. dgl. Wie vermeidet man solche Gefahren? Der Idealfall wäre natürlich eine min- dest jährliche tierärztliche Kontroll- untersuchung. Nie verabsäumen darf man so eine tierärztiiche Kontrollunter- suchung etwa ein Monat nach einer schweren überstandenen Krankheit! Et- wa der Staupe. Am wichtigsten er- scheint mir aber, sowohl Hund und Katze richtig zu ernähren. Gerade, in den Festtagen sind scharfe Soßen und stark gewürzte Speisereste richtige Dr. Herbert Sander, Innsbruck Fortsetzung aus Nr. 1 in Anbetracht dieser Situation wurde die Frauen- und Kinderarbeit nicht etwa als Uebei empfunden, sondern von den Bergknappen zur Verbesse- rung ihrer dürftigen Verhältnisse sogar heftig verfochten. Die Frauen verwen- dete man vorzugsweise auf den Hal- den und als Wäscherinnen an den Poch- werken, eine schwere Arbeit, die bei Männern beinahe am höchsten von al- len Beschäftigungsarten am Berg ent- lohnt wurde. Die Frauen bekamen da- gegen nur einen Teil des Männerlohns, wohl um das Angebot an Frauenarbeit zu verringern. Die Knaben wurdeni schon, je nach ihrer körperlichen Kon- stitution, mit zehn bis zwölf Jahren als Kläuber- und Säuberjungen ver- wendet und hatten meist ein erbar- mungswürdiges Los. Anders, aber in ihrer Auswirkung kaum besser, manchmal sogar schlech- ter, war die Abiöhnung der Geding- häuer. Ihr Lohn wurde nach der Streb- ke, in welcher das Gestein ausgehauen wurde, festgesetzt, oder aber nachdem Gewicht des ausgehauenen Erzes vom Bergrichter im Beisein der Geschwo.- renen bestimmt. Das Geding wurde für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, in der der Akkordarbeiter seiner Ver- tragsoflicht gemäß das Pensum ab- arbeiten mußte, ganz gleich, ob das Geding für ihn wohl oder übel ausfiel. Ein Vertragsbruch wurde überdies noch Giftschüssel--i für Hund und Katze. Man beobachte doch nur, wie die Tiere un- mittelbar darauf durstig werden! Der Mensch vergißt leider, daß die Tiere gegen alle Güte viel sensibler reagie- ren als er selbst. Wir Menschen leben ja bereits von vergifteter Nahrung, Merkwürdigerweise hat sich der Mensch auf sein tägliches Giftpensum konsti- tutioneil scheinbar noch ungefährdet eingestellt. Den Fraß, den der Mensch genießt, kann aber den stärksten Hund umbringen. Geschweige eine Katze. - Man verzeihe mir diese derbe Glosse. Aber es ist die Wahrheit. Sie tun also ihren Lieblingen nichts Gutes, wenn sie ihnen menschliche Pi- kanterien vorsetzen. Dasselbe gilt für den Zucker. Zucker ist für den Hund so Gift wie Salz und Pfeffer und alle anderen Delikatessen. Wenn Sie ihrem Hund etwas Gutes zu den Feiertagen schenken wollen, dann gehen Sie mit ihm in den frischen Schnee und lassen ihn darin balgen und herumtollen, bis ihm die Zunge heraushängt. Er ve- kühlt sich schon nicht! Sonst ernähren Sie ihn mit ungewürzter Kost. Dr. Oskar Ganster vorn Bergrichter bestraft. Konnte der Arbeiter aber trotz allen Fleißes dabei nicht bestehen, so durfte er dies dem Gewerken anzeigen und ihn bitten ihn vorn Gedinge ledig zu sagen. Sollte der Akkordnehmer aber, was später ausdrücklich verboten wurde, nicht persönlich die Arbeit ausgeführt, sondern für diesen Zweck Arbeiter auf- genommen haben, so hatten diese Ar- beiter gegen den Gewerken keine Lohn- ansprüche geltend zu machen, sondern mußten sich ihren Lohn beim Geding- hauer suchen. Die Entlohnung der sogenannten Le- henhäuer wurde mittels Ueberlassung eines Teiles an gehauenem Erz vor- genommen. Dieses Erz ließen sie sich dann vom Unternehmer zu einem fest- gesetzten Preis abkaufen. Als oberste Persönlichkeit im Berg- gericht fungierte der Bergrichter, des- sen Stellung hervorragendes techni- sches Können, peinlichste Gewissen- haftigkeit und hohe juridische Kennt- nisse erforderte. Sein Einkommen - er war gleich den Berg- und Schmelz-In- spektoren, Markscheidern, Hüttenver- waltern und Silberbrennerniandesfürst- Lelzer Beamter, wurde aber im Namen des Kaisers als dem obersten Berg- herrn im .‚Hl. römischen Reich deut- scher Nation" ernannt bestand nicht in einem fixen Lohn, sondern je nach dem Ertrag in seinem Bereich bald höher, bald niedriger. Uebrigens erleng- te der im Bergwesen fungierende Be- amtenapparat bald wegen seiner be- ruflichen Tüchtigkeit Weltruf, einzelne Experten wurden zu Begutachtungen in weit entfernte Reviere des Reichs herangezogen und im Verein mit den nicht minder gesuchten Knappen gin- gen Tiroler Bergleute nach Rußland, im Dienste der Weiser nach Venezuela. nach Prag, Ungarn, nach Idria und Neusohl. Häufig bekamen die Knappen durch die Nachlässigkeit oder durch bewußte Verzögerungstaktik der Hutleute, denen ja die Bezahlung oblag, nicht immer ihre Löhnung zum vertraglichen Ter- min, mußten oft wochenlang auf ihr Geld warten. In einer eigenen Berg- ordnung wurde daher bestimmt, daß jeder Hutmann, der den Lohn nicht binnen acht Tagen nach der Haltung ausbezahle oder ohne Wissen der Ar- beiter Abzüge vornehme, streng zu bestrafen sei. Als Ort der Lohnzahlung galt das Gericht, in dem das Bergwerk lag. Die Lohnsicherung für die Arbeiter wurde in energischer Weise geregelt und gehandhabt. Nach der Lohnzah- lungsperiode, also nach 14 Tagen oder vier Wochen, konnte der Arbeitersein Geld beanspruchen. Bekam er seinen Lohn nicht, so konnte er auf den Berg- werksanteil des Unternehmers klagen. Daraufhin erhielt der Gewerke durch das Berggericht den Befehl, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Unterließ er dies und wollte er seinen Anteil nicht verlieren, so konnte der Unternehmer ein Pfand in Erz oder anderen Werten bestellen, die von den Geschworenen geschätzt wurden. Fortsetzung folgt! [ KLEINE ANZEIGEN 1 Wort gebühr normal 2.— S, fettgedruckt 4.— S. 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