Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 6 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 26. Septmber 1970 möge in Zukunft, um tatsächlich den Ausbau der Brixentaler Straße zu er- reichen, gemeinsam vorgehen. Die noch bestehende und auch anerkann- te Arbeitsgemeinschaft zum Ausbau der Brixentaler Bundesstraße möge mehr gehört werden. Dir. Dr. Ziepl vom FVV Kitzbühel untermauerte mit Zahlen und statisti- schen Argumenten die Notwendigkeit des Ausbaues der Brixentaler Straße und der Westumfahrung Kitzbühels. Er überreichte dem Minister ein Weiß- heft der Brixentaler Straße. Bgm. Lar- cher bat den Minister, Jochberg nicht zu vergessen, denn durch die Verkehrs- lawine, die sich durch den Ort wälzt, hätte Jochberg innerhalb eines Jahres um 6000 Nächtigungen weniger. Dies Um in eine Diskussion einzugehen, soll vorerst der wesentlichste Punkt des gültigen Wasserrechtsgesetzes vom Jahre 1959, BGBl. Nr. 54/1959 voraus- gestellt werden. Im § 30, „Von der Reinhaltung und dem Schutz der Gewässer", ist aus- geführt: Alle Gewässer einschließlich des Grundwassers sind im Rahmen des öffentlichen Interesses und nach Maß- gabe der folgenden Bestimmungen so rein zu halten, daß die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet, Grund. und Quellwasser als Trink- wasser verwendet, Tagwässer zum Ge- meingebrauche sowie zu gewerblichen Zwecken benutzt, Fischwässer erhal- ten, Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden kön- nen. Unter Reinhaltung der Gewässer wird in diesem Bundesgesetz die Er- haltung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemi- scher und biologischer Hinsicht (Was- sergüte), unter Verunreinigung jede Beeinträchtigung dieser Beschaffen- heit und jede Minderung des Selbst- reinigungsvermögens verstanden. Im Motivenbericht des WRG 1959 wird hiezu u. a. ausgeführt: „Die Begriffe Reinhaltung und Ver- unreinigung beziehen sich nicht allein auf das sinnlich Wahrnehmbare, son- dern gelten im weitesten Sinne für alle physikalisch, chemisch, biologisch feststellbaren Einwirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit, also auch für die Beeinflussung durch Aenderung der Temperatur, durch radioaktive Strah- len, Abfälle aus Atommeilern usw.". Es ist jedermann verständlich, daß das Einbringen von Schmutzwässern in ein offenes Gewässer diesem nicht zum Vorteile gereicht, ebenso die Ab- zu einem Zeitpunkt, wo überall sonst steigende Nächtigungsziffern beobach- tet werden! Auch für Jochberg zeigte Minister Moser großes Verständnis und versprach Hilfe. Der Minister gab bekannt, daß Vor- bereitungen für ein neues Gesetz be- reits im Gange sind und darin wolle er folgende Bestimmung verankern: Gemeinden, deren Gebiete durch ei- nen Straßenbau berührt werden, müs- sen nicht nur informiert, sondern mit- angehört werden. Auch mit den weiteren Debatten- rednern sprach der Minister sehr sach- lich und ging auf alle Fragen, ob es sich dabei um die Einhebung von Maut auf der Autobahn oder um örtliche Probleme handelte, sehr freundlich ein. lagerung von Müll an den Uferböschun- gen oder das Einbringen desselben. Das gleiche gilt natürlich, wenn auch sinnlich nicht wahrnehmbar, wenn Ab- wasser nach einer mechanischen Klär- anlage zur Versickerung in den Unter- grund gebracht wird. Es ist im Wasserrechtsgesetz 1959 nicht ausgesprochen, in welchem Falle eine Verunreinigung der Gewässer ein- tritt. Diese hängt von verschiedenen Faktoren ab und die Wasserrechts- behörde hat alle diese Faktoren einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Denn der Verschmutzungsgrad hängt von den Ansprüchen des öffentlichen bzw. privaten Gewässers ab. Früher hat man das Verdünnungsverhältnis des Trockenwetterabflusses des Klär- werkes zur Grundlage genommen. Dieses Verdünnungsverhältnis sagt nichts über den Schmutzgehalt, noch über die Vorbelastungen des Vorflu- tors aus, welche durch die oberliegen- den Entwässerunggebiete bedingt sind. Einzig richtig ist, den Sauerstoffman- gel des Gewässers heranzuziehen, um beurteilen zu können, ob noch eine zusätzliche Belastung der Vorflut vor- genommen werden kann, wobei in Be- tracht zu ziehen ist, daß dieses be- lastete Gewässer zu keiner Wasserver- sorgung herangezogen wird. Es ist richtig, daß sich das Wasser in der Natur selbst reinigt. Aber es gibt zwei Wege. Der eine über die Fäulnis bei Sauerstoffmangel, der an- dere Weg verlangt jedoch sauerstoff- hältiges Wasser. Für die Gewässer ist nur der zweite Weg richtig, da der er- ste das Pflanzen- und Tierleben ver- nichtet. Diese zweite Art wird durch richtige Anlage von Klärwerken ein- gehalten. Kennzeichen für eine richtige Anlage ist und bleibt das Fischleben. Wenn also dauernd genügend Sauer- stoff im Wasser vorhanden ist, be- sorgt die Natur die Reinigung ganz allein. Diese wird von den kleinsten Pflanzen und Tieren aller Art, insbe- sondere aber durch Bakterien voll- zogen. Die Summe aller im natürlichen Wasser schwebenden Lebewesen nennt man biologisch „Plankton". Diese Plankton befähigt auch die Ge- wässer mit bakterienfeindlichen Stof- fen wie Säuren und Giften fertig zu werden. Aber diese gesteigerten Lebens- vorgänge verbrauchen wiederum Sauer- stoff aus dem Wasser. Sinkt dabei der Sauerstoffgehalt des Gewässers auf unter 3 bis A. mg/1, so tritt Fischster- ben ein. Um eine Basis für die Einheit der Verschmutzung zu haben, wird der Sauerstoffbedarf des Abwassers pro Einwohner in Milligramm pro Li- ter (mg/l) verwendet. Man bezeichnet diesen Sauerstoffbedarf mit BSB (d. i. der biochemische Sauerstoffbedarf), der gleich dem Sauerstoffbedarf in mg/1 ist. Dieser Sauerstoffbedarf baut die organischen Stoffe des Abwassers mit Hilfe von Bakterien ab. Die Ab- bauzeit beträgt ungefährt 3 Wochen. Bei künstlichen Verfahren kann diese Abbauzeit bis auf 1 Stunde herabge- setzt werden. Daraus ersieht man den Vorteil der künstlichen Reinigung, wel- che allerdings gegenüber der Natur mit Kosten verbunden ist. Ein bis in die jüngste Zeit nicht be- achteter Umstand der Verschmutzung wird aber sehr bemerkenswert. Das ist die ganz bedeutende Zunahme an Verbrauch von Waschmitteln. Bis jetzt ist kein Waschmittel bekannt, welches unschädlich abgebaut werden kann. Nachdem in Bereichen von Fremden- verkehrsorten ein wesentlich größerer Wechsel an Wäsche notwendig ist, steigt auch der Waschmittelverbrauch bedeutend mehr als in anderen Orten an. Inwieweit sich diese Waschmittel auf die Vorflutverhältnisse auswirken, ist bis jetzt noch nicht genau bekannt. Nach Rücksprache mit den bedeu- tendsten Chem. Werken in der BRD hat sich ergeben, daß von den Chemi- kern fieberhaft an abbauf ähigen Wasch- mitteln gearbeitet wird, da sich in den Vorflutern der Städte Westdeutsch- lands die steigende Verschmutzung durch Waschmittel äußerst bedenklich bemerkbar macht. Diese kurz gefaßten Ausführungen zeigen, daß im weitesten Maße Vor- beugen besser ist, als die Abwasser- reinigung leichtfertig der Natur zu überlassen. Denn diese Sünden wider die Natur können derartige Schäden hervorrufen, die, wenn überhaupt spä- ter schwierig zu beseitigen sind und außerdem noch bedeutend größere Ko- sten und auch Schadenshaftungen ver- ursachen. Diese Schäden und Vergif- tungen an den Vorflutern können aber auch eintreten, wenn ein Reihe von Einzelkläranlagen durch unsachgemä- ße oder auch absichtliche Vernachlässi- gung funktionsunfähig wird, so daß Ist die Reinhaltung der Gewässer nur ein Anliegen der Gemeinden? Von Ziv.-Ing. Pistorius, LIONS CLUB Kitzbühel
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