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Samstag, 28. November 1970 Kitzbüheler Anzeiger Seite 9 Firstfeier der Baustellen Köglerbach und Kitzbu ""heler Ache Kitzbühel von wasserbaulichen Maßnahmen begünstigt Am 20. November 1970 hatte die Stadtgemeinde Kitzbühel die Arbeits- partie der Flußbauleitung des Bezirks- bauamtes Kufstein im Gasthaus Bad- haus zu einer Firstfeier geladen. Stadt- rat Peter S i e b e r e r, der die Stadt- gemeinde anstelle des unabkömmlichen Bürgermeisters zu vertreten hatte, be- grüßte dabei Dipl.-Ing. Max R i t z e r, Ing. H a s 1 a u e r, Polier Papp sowie die gesamte Belegschaft der beiden Baustellen. In einer kurzen Ansprache überbrachte er die Grüße von Bürger- meister Hermann Reisch und sprach der Arbeitspartie für die geleistete aus- gezeichnete Arbeit den Dank aus. Sie- berer erinnerte an die Wildwasser vom 28. Juli und vom 3. August 1967, bei welchen der Ehrenbach sowie der Kög- lerbach große Schäden anrichteten und die Bevölkerung in Angst und Schrek- ken versetzte. Der Köglerbach ist nun ausgebaut und damit die Sicherheit der Anrainer gewährleistet. Stadtrat Sieberer dankte auch dem Bezirksbau- amt Kufstein und stellte fest, daß die Stadtgemeinde Kitzbühel von dort aus, schon zur Zeit von Hofrat Dipl.-Ing. Krüse über Hofrat Dipl.-Ing. Graf En- zenberger bis herauf zum jetzigen Chef Oberbaurat Dipl.-Ing. Thaler immer großes Entgegenkommen erfahren ha- be. In den 27 Jahren, in welchen er im Kitzbüheler Gemeindrat tätig sei, konn- ten eine Reihe von Wasserbaumaßnah- men mit Erfolg durchgeführt werden. Dipl.-Ing. R i t z e r wies darauf hin, daß gerade bei der Verbauung des Un- terlaufes des Köglerbaches, welcher in die Zuständigkeit der Flußbauleitung fiel - den Obenauf verbaut bekannt- lich die Wildbachverbauung - ideale Maße zur Anwendung kamen. Der Wasserschutzbau ist eine echte Leistung für das Schutzbedürfnis der Anrainer und die Stadtgemeinde Kitz- bühel habe es stets gut verstanden, rechtzeitig ihre Wünsche anzumelden, mit den Anrainern die nötigen Ver- einbarungen zu treffen und auch den finanziellen Anteil zu garantieren. Der Erfolg ist, daß wohl keine Gemeinde im Bezirk im Wasserschutzbau so günstig bedient werden konnte, was schließlich auch auf das gute Zusam- menarbeiten zurückzuführen ist. Unterlauf regulierung des Köglerbaches Die Regulierung wurde 657 Meter oberhalb der Mündung im Anschluß an die von der Wildbachverbauung er- richtete Abschlußsperre begonnen. Bei der Abschlußsperre beträgt die Sohl- breite 5.50 m und verengt sich auf ei- ner Länge von 25 Metern bachabwärts auf die Regelsohibreite von 2 Meter. Das Gefälle in diesem Einlauftnichter beträgt 6,5 Prozent, auch dieses ver- ringert sich bis zur Mündung auf 3.6 Prozent. Ursprünglich sollte der Unterlauf ei- ne Sohibreite von 2 und eine Gerinne- tiefe von ebenfalls 2 Meter erhalten und das Verhältnis der Pflasterneigung 2:3 betragen. Bei der wasserrechtlichen Verhandlung vom 23. April 1969 wurde jedoch von der Wasserbauverwaltung des Bezirksbauamtes Kufstein eine Va- riante vorgelegt, die auch genehmigt wurde. Nach dieser Variante wurden steuere Wandungen ausgeführt und ein kleinerer Querschnitt empfohlen, wo- durch auf beiden Seiten und entlang der gesamten Strecke Uferstreifen in einer Breite von 50 Zentimeter zugun- sten der Ufergrundbesitzer eingespart wurden. Die Variante der „steileren Wandung" wurde aber hauptsächlich auf Grund von Erfahrungswerten aus- erwählt. Die Gerinnemauern aus Be- ton erhielten eine Kronenstärke von 40 Zentimeter und wurden mit Bruch- steinen verkleidet. Bei Hektometer 0.8 (= 80 lfm ober- halb der Mündung in die Kitzbüheler Ache) kreuzt der Köglerbach die Paß- Thurn-Bundesstraße. Um die Konstruk- tionshöhe der Brückenplatte möglichst gering zu halten und die Durchfluß- höhe auf 2.70 Mter über der Bachsohle zu erreichen, wurden die Widerlager senkrecht von der bachseitigen Mau- erkrone hochgezogen. Wegen der Un- holzführung wurden auch die Wirt- schaftbrücken mit dem gleichen Regu- lierungsquerschnitt wie die Bundes- straßenbrücke ausgeführt. Das alte Bachbett wurde nach der Fertigstel- lung zugeschüttet und humusiert. Die Kosten der Baumaßnahme wurden zu 50 Prozent vom Bund, zu 30 vom Land und zu 20 Prozent von den Interessen- ten (Stadtgemeinde 15 und Bundesstra- ßenverwaltung 5 Prozent) getragen. Der rechtsufrige Erhaltungsweg zwi- schen der Paß-Thurn-Bundesstraße und der Kitzbüheler Ache wurde berück- sichtigt. Die Bauzeit betrug 6 Monate. Zur Herstellung der Sohle wurden erst- mals großflächige Granitplatten ver- wendet. Diese Maßnahme hat bereits Schule gemacht. Zur Verwirklichung des Projektes mußten 17.000 Kubik- meter Erdmaterial befördert werden; es wurden 2500 Kubikmeter Beton ver- arbeitet, 2500 qm Gerinnemauern ver- kleidet und 1300 qm Sohipflaster her- gestellt. Die Baukosten, die nach dem Projekt mit 3,7 Millionen Schilling ver- anschlagt wurden, konnten auf 3,5 Mil- lionen herabgesetzt werden. Es wur- den 20.000 Arbeitsstunden aufgewendet. Vollregulierung der Kitzbüheler Ache Dieses Projekt wurde gemäß Wasser- rechtsbescheid in drei Abschnitte ge- teilt. Während die ersten beiden be- reits mit Erfolg fertiggestellt werden konnten, befindet sich der dritte noch im Bau. Er reicht vom Ende des be- siedelten Stadtgebietes bis zur rechts- ufrigen Einmündung des Köglerbachs und des Langaubachs und hat eine Länge von 323 Meter. Dieser dritte Bauabschnitt umfaßt die Herstellung beidseitiger Uferdeckwerke in Form von Plasterböschungen und naturbe- lassener Flußsohle. Die Einmündungen dieser beiden Bäche werden mit einem steingepflasterten Trapezgerinne ver- sehen, wobei das Gerinne des Kögler- baches bekanntlich schon 1968 herge- stellt wurde. Der Durchflußquerschnitt der Voll- regulierung ist in der Regulierung- strecke vom oberen Ende bei der Ein- mündung des Langaubaches bis zur Einmündung des Ehrenbaches für die Aufnahme einer Katastrophen-Hoch- wassermenge von 222 Kubikmeter pro Sekunde dimensioniert. Die Sohlenbrei- ten sind dementsprechend mit 11 Me- ter festgesetzt. Die Kronenhöhe wurde einheitlich mit 3 Meter über der Pro- jektsohle angeordnet. Der erste Abschnitt der Vollregulie- rung der Kitzbüheler Ache auf diesem Gebiet umfaßte bekanntlich die Er- richtung von beidseitigen Ufermauern aus Beton mit Steinverkleidung der Sichtflächen; weiters den Ausbau des Kapserwehres mit dem Wehrkörper aus Stampfbeton samt vorkragender und mit Lärchenbedielung abgedeckter Sperrenkrone, dem Tosbecken mit dem Boden aus Stahlbeton samt den Längs- und Quervouten, Gegenschwelle und Tosbeckenmauer aus Beton und endlich einen gedeckten Ueberieitungs- kanal aus Stampfbeton bzw. Stahl- beton mit einem Rechteckquerschnitt. In den Bereich des Bauabschnittes fiel auch die linksufrige Einmündung des Ehrenbaches. Der zweite Bauabschnitt erstreckte sich von der Eisenbahnbrücke bis zum Ende des besiedelten Stadtgebietes mit einer Länge von 302 Meter. Auch in die- sem Abschnitt erfolgte die Erstellung der beidseitigen Ufermauern aus Stampfbeton mit Steinverkleidung der Sichtflächen. Im Zuge der Durchfüh- rung der Arbeiten in diesem Bauab- schnitt wurde die EhrenbachbrUcke neu erstellt. Die Kosten dieser Brücke wurden von der Stadtgemeinde getra- gen, während für den Flußbau nur ein zehnprozentiger Anteil zu zahlen war. Dipl.-Ing. Ritzer gab die Kosten für
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