Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 6 KitzbüheLer Anzeiger Samstag, 14. Februar 1970 Als sie 1968 von der Renovierung des Museums hörte, war sie begeistert. Neben der neuen Gestaltung und den Funden vom Lebenberg hätte sie be- sonders die Walde-Ausstellung interes- siert, denn sie schätzte ihren Nach- barn Professor Alfons Walde sehr. Lei- der war es ihr nicht mehr vergönnt, das Museum zu sehen. Tonis besonderes Augenmerk galt kirchlichen und karitativen Anliegen. Toni war von einer einfachen, tiefen Gläubigkeit. Sie war überzeugt, daß sie im Rahmen der Kirche das ihre tun müsse. Deshalb war sie öfter Pa- tin. Sie meinte, daß fehlendes Geld kein Hindernis sein dürfe, wenn ein Bub Priester werden will. Daher un- terstützte sie die Seminarien und half einer Reihe von Kitzbüheler Buben durch ihre Beiträge nach Kräften. Nach dem ersten Einsiedelei-Brand ging Toni für die Renovierung der Ka- pelle sammeln; so war sie eine wich- tige Mitarbeiterin von Mena Pirchl und trug wesentlich zur gelungenen Er- neuerung 1925 bei. Bei der jüngsten Erneuerung des Turmdaches der Pfarr- kirche wollte Toni mit ihrem Beitrag nicht fehlen. Mission und soziale Ein- richtungen förderte sie, weil sie von deren Notwendigkeit überzeugt war. Ihre Wohltätigkeit war aber nur möglich, weil sie gut wirtschaftete und weil sie Gutes tun wollte und. sich da- für einschränkte. Toni gab im Verbor- genen, und sie gab nicht von ihrem Ueberfluß, sondern von ihrer Armut. Von klein auf war Toni gewöhnt, sich in bescheidenen Verhältnissen zu- rechtzufinden und sich an einfachen Dingen zu erfreuen. Ein feiner Humor war bis zuletzt ihre besondere Stär- ke. Lesen war ihre ganze Glückselig- keit. Der Garten brachte ihr mit den schönen Blumen viel Freude. Viele Jahre hatte sie in ihren Katzen, vor allem in dem legendären Kater Fritzl, nette Hausgenossen. Besonders glück- lich war Toni, wenn sie an Sonntagen mit Freundinnen beim Kaffee zusam- mensein und Karten, Domino oder „Mensch, ärgere dich nicht!" spielen konnte. In den letzten Jahren mußte Toni viele von ihren guten Bekannten, Cilli Kröll, Sophie Meschenitz, Lisi Brandstätter, zu Ende 1969 zwei in Innsbruck lebende Rendl-Schwestern zu Beginn 1970 die Hinterseer-Mutter betrauern. Das hohe Alter brachte Behinderun- gen. Toni war imstande, die Hör- schwäche fast auszugleichen, denn sie konnte die Worte von den Lippen ab- lesen. Dr. Marx gab ihr im Herbst 1966 durch eine gelungene Staroperation die Sehfähigkeit so weit zurück, daß sie sogar ihre geliebten Zeitungen wie- der lesen konnte. Als längeres Gehen für Toni zu beschwerlich wurde, hal- fen ihr besonders Moidl Ritz, Anna Rendi und Maridi Weidner, indem sie für Toni Besorgungen machten und regelmäßig nach ihr sahen. Als sich Tonis Gesundheitszustand im Frühjahr 1969 verschlechterte, wur- de sie dankenswerterweise ins Alters- heim aufgenommen. So erlebte sie noch eine glückliche Zeit. Sie war voll des Lobes über Betreuung und Ver- pflegung. Tonis geistige Frische war bis zu- letzt ungebrochen. Als sie hörte, daß bei ihrem Familiengrab die Schrift nicht mehr zu lesen sei, veranlaßte sie noch im vorigen Herbst deren Erneue- rung. Die Grippe dieses Winters brach ihre Lebenskraft. Aber Toni war gut Liebe Gläubige! Bei unserer Diöze- sansynode wurde mit großer Mehrheit der Beschluß gefaßt, daß in bestimm- ten Fällen die Erfüllung der Gottes- dienstverpflichtung bereits am Vor- abend der Sonn- und Feiertage er- möglicht werden möge. Mein Vorgän- ger hat zu diesem Beschluß folgendes bekanntgegeben: „Auf die Eingabe der österr. Bi- schofskonferenz sind die Diözesan- bischöfe für die Dauer von fünf Jah- ren und für Erprobung bevollmäch- tigt worden, die Erlaubnis zur Er- füllung der Sonntagspflicht am Vor- abend unter bestimmten Vorausset- zungen zu geben. Seelsorgsvorstände. die nach Beratung mit dem Pfarr- gemeinderat eine dringende Notwen- digkeit für die Samstagabendmesse se- hen, können unter Darlegung der Grün- de um die erforderliche Erlaubnis beim eb. Ordinariat ansuchen" (Vdg. 119/69). Auf einige Ansuchen und in be- stimmten Fällen habe ich diese Er- laubnis bereits gegeben. Seither sind neue Ansuchen und die Bitte um all- gemeine Erlaubnis der Vorabend- messen an mich herangetragen wor- den. Die Seelsorger wurden zu die- ser Frage gehört; der Pastoralrat hat diese Bitte befürwortet. Ich mache deshalb von der vom Heiligen Stuhl erteilten Vollmacht Gebrauch und gebe im Sinne und Ausmaß obiger Vollmacht für unsere Diözese die all- gemeine 11- gemeine Möglichkeit, schon am Samstagabend eine Sonntagsmesse zu feiern. Es kann also in allen Kirchen und öffentlichen Kapellen unseres Di- özesangebietes am Vorabend der Sonn- und gebotenen Feiertage eine heilige Messe gefeiert werden, durch deren Mitfeier der Sonntagspflicht Genüge geleistet wird. Zum rechten Verständnis dieser grund- sätzlichen Erlaubnis will ich allerdings einige Erklärungen geben. In den Dekreten des II. Vatikani- auf den Tod vorbereitet. Bereits im Vorjahr hatte sie begonnen, ihren Haushalt aufzulösen. Als sie gegen Jah- resende sagte, daß sie das Rupertus- blatt und ihre Altbayerische Heimat- post für 1970 nicht mehr bestelle, war das Anlaß zur Sorge. Und dann starb sie am 19. Jänner. Das Leben der „Ku- sen-Toni" war von innerem Reichtum geprägt. Das Zusammensein mit ihr vermittelte immer wieder Zuversicht und Freude. Das liebe Fräulein Toni Hechenber- ger wird denen, die sie kennen durf- ten, sehr fehlen. Manfred Rupert schen Konzils und in den nachkon- ziliaren Dokumenten wird die Bedeu- tung des Sonntags im Leben der Kir- che und der einzelnen Gläubigen nach- drücklich betont. So heißt es in der Instruktion über die Feier und Ver- ehrung des Geheimnisses der hl. Eu- charistie vom 25. Mai 1967: „Sooft sich die Gemeinde zur Feier der Euchari- stie versammelt, verkündet sie den Tod und die Auferstehung des Herrn in der Hoffnung auf seine glorreiche Wieder- kunft. Das bringt am besten die Ver- sammlung am Sonntag zum Ausdruck, an jenem Tag der Woche nämlich, an dem der Herr von den Toten auferstan- den ist, an dem nach apostolischer Über- lieferung in besonderer Weise das österliche Geheimnis in der Eucharistie gefeiert wird" (Nr. 25). Der Sonntag ist gleichsam der Urfeiertag der Kirche, der den Gläubigen auch ein Tag der Freude und der Muße sein soll; er ist Fundament und Kern des ganzen litur- gischen Jahres (vgl. Liturgiekonstitu- tion Nr. 102 und 106). Im sonntäglichen Gottesdienst tritt die Kirche auch als Zeichen der Ver- einigung er- einigung mit Gott und der Ein- heit in- heit der ganzen Menschenfarriilie in Erscheinung. Denn nicht nur der ein- zelne, sondern die ganze Gemeinschaft ist verpflichtet, Gott zu loben, ihn an- zubeten, ihm zu danken, ihn zu bitten und ihm Sühne zu leisten. Wir haben also allen Grund, den Sonntag als den Mittelpunkt des kirchlichen Lebens zu betrachten. Ein Angebot Wenn nun in unserer Diözese - so- ferne die Gläubigen es wünschen und dies der pastoralen Situation und den personalen Möglichkeiten entspricht - die Erlaubnis gegeben wird, die Sonn- tagsmesse schon am Samstag abend zu feiern, so will diese Erlaubnis den Sinn des Sonntags keinesfalls verdunkeln oder den Besuch zum Sonntagsgottes- ERZBISCHOF DR. EDUARD MACHEINER: Zur Einführung der Vorabendmesse Auch in der Erzdiözese Salzburg die Erfüllung der „Sonntagspflicht" am Vorabend möglich
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