Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 2 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 24. Juli 1971 Fremdenverkehrsverband Kitzbühel eventuelle Erhöhung der Bergungsko- sten, die von 150.— bis maximal 500.— Jahresvollversammlung 00.— Jahresvollversammlung Zentraler-Pistenw Schilling gehen, zurDiskussion gestellt. rettungsdienst - Großraum Kitzbühel Entsprechende Vorschläge werden aus- Der Zentrale Pistenrettungsdienst des Großraumes Kitzbühel, welcher von Kirchberg über Eleith und Kitzbühel, Aurach, Jochberg bis zur Resterhöhe reicht, führte seine Jahresvollversamm- lung inklusive dem Geschäftsbericht des Winters 1970-71 am 5. Juli im Rat- haus der Stadt Kitzbühel durch. Dr. Josef Ziepl konnte als Vorsit- zender des Gremiums Vertreter Kirch- bergs, Kitzbühels, Aurachs und Joch- bergs sowie der Bergbahn begrüßen. In seiner Einleitung sprach der Vorsit- zende dem Chef der Großraumpisten- rettung GR Fritz Tschurtschenthaler, der diese Aufgabe ehrenamtlich durch- führt, im Rahmen aller Vertreter bzw. an der Organisation und Finanzierung beteiligten Institutionen den verbind- lichsten Dank aus. Die Pistenrettung unter der Regie von Tschurtschentha- ler hat ausgezeichnet funktioniert und ist im letzten Jahr weiter durchorga- nisiert worden. Der Zentrale Pistenret- tungsdienst ist heute ein Instrumenta- rium, das jederzeit einsatzbereit ist, und das Ziel, den verunglückten Ski- fahrer raschest zu versorgen und zu bergen, ohne Schwierigkeiten realisiert. Dr. Ziepl dankte ferner dem Einsatz- und Dienststellenleiter Remigius Höck, der diese verantwortungsvolle Aufgabe im vergangenen Winter erstmals über- nommen und mit Elan gemeistert hat- te. Hinter ihm stand ein durchschlag- kräftiges Team von ausgezeichneten Kräften, die sich als echte Kameraden erwiesen und mit Freude und Herz ständig im Einsatz waren. Auch ihnen dankte der Vorsitzende für ihre Ar- beit. Gedankt wurde auch dem Frei- willigen Bergrettungsdienst, der eben- falls stets zur Seite war, wenn es galt, schwierige Einsätze insbesondere bei Nacht durchzuführen. Anschließend berichtete Fritz Tschurt- schenthaler über den Pistenrettungs- dienst des Winters 1970-71. Es folgte sodann der Kassabericht, welcher von den anwesendenVertretern einstimmig genehmigt wurde. Tschurtschenthaler trug sodann das Nachtragsbudget für den Winter 1970-71 vor. Die Kosten- aufstellung dieses Winters mußte auf Grund der Mindereinnahmen bei Ber- gungen und entsprechender Personal- kosten mit einem Minusbetrag ab- schließen. Dieser ist auf die Institutio- nen umzulegen und von den einzel- nen Verbänden bzw. Körperschaften bzw. Unternehmungen zu bestätigen. Zum Nachtragsbudget wurden keine Einwendungen erhoben. Als Abschluß der Tagesordnung stand der Kosten- voranschlag des Pistenrettungsdienstes für den kommenden Winter zur Dis- kussion. Die voraussichtlichen Ber- gungserlöse werden mit 200.000 Schil- ling angesetzt. Diese können das Ge- samtbudget bei weitem nicht decken. Grundsätzlich sind alle anwesenden Seitens des Großraumes ist ein Ge- Vertreter des Zentralen Pistenrettungs- sarntsubventionsbetrag von ca. 600.000 dienstes des Großraumes Kitzbühel ei- Schilling zusätzlich erforderlich, da nig, daß diese Institution, welche ein die tatsächlichen Spesen für eine Ret- echtes Service am Gast aber auch am tung im Durchschnitt 1200 Schilling Einheimischen darstellt, entsprechend kosten. Um die Beiträge der einzel- unterstützt werden muß, um eine klag- nen Subventionen in einem entspre- lose Abwicklung aller Bergungen zu chenden Rahmen zu halten, ist eine ermöglichen. Dr. Oskar Ganster: Die Entwürfe der Strafrechtsreform reichen weit in die Zeiten der großen Koalition zurück. Wir sind heute zu- frieden, daß sich alle drei Parlaments- fraktionen für das neue Tierschutz- gesetz ausgesprochen haben. Zukünftig wird also Tierquälerei, ob sie absichtlich oder aus grober Fahr- lässigkeit geschieht, kein Kavaliers- delikt sein, welches bestenfalls mit ei- ner Verwaltungsstrafe, wie falsches Parken oder Geschwindigkeitsüber- schreitung, belegt wird. Der Tierquä- ler wird sich zukünftig vor einem Ge- richt verantworten müssen. Wenn wir Tierschützer das Ende des bisherigen Zustandes so besonders zu- frieden zur Kenntnis nehmen, so wol- len wir auch dazu keine alten Wunden aufreißen und deshalb auch keine Kri- tik an den Behörden üben, welche im Rahmen der Landesgesetze bisher eine oft undankbarste Aufgabe zu erfüllen hatten. Ich möchte an dieser Stelle besonders unserer Bezirksbehörde für all den guten Willen und das gerechte Bemühen danken, mit der sie die zu- ständigen Tierquälereien untersucht und behandelt hat. Tatsache ist, daß weder die Landes- tierschutzgesetze schlecht gewesen sind noch, daß die Unterschiede in den ein- zelnen Bundesländern von Bedeutung gewesen sind. Der Stein des Anstoßes war die „Weisungsgebundenheit" der Verwaltungsbehörden. Aus einer über 10jährigen Erfahrung auf Bundesebe- ne wird man mir vielleicht zugestehen, daß ich mehr als genug Einsicht in die Praxis der Verfolgung der schweren Tierquälereien hatte. Die Funktionäre im Arbeitskreis österr. Tierschutzverei- ne haben einen jahrelangen zähen Kampf geführt und nun endlich Recht bekommen. Von dieser Warte gesehen, muß jeder demokratisch denkende Mit- bürger unseren Kampf und Erfolg prinzipiell begrüßen. Durch die Strafrechtsreform ist nun die Verfolgung von Tierquälereien prak- tisch den Landeskompetenzen entzo- gen worden. An die Stelle von Verwal- tungsverfahren werden zukünftig or- dentliche Gerichte darüber urteilen, ob eine Tierquälerei vorliegt oder nicht. Es wird der Staat aus moderner mora- lischer, aber auch sachlicher Sicht das leidende Geschöpf schützen und es wird sich der Beschuldigte nach den Spielregeln des Rechtsstaates verteidi- gen können. Diese Kompetenzverlagerung von der Verwaltungsbehörde zum Gericht bringt allerdings auch eine moralische Belastung mit sich. Wenn wir Tier- schützer Gerichte verlangen, um Tier- quäler abzuurteilen, wie es ihnen in manchen Fällen zweifellos gebührt, so bietet sich uns aber auch eine schwere Gewissenspflicht an. Wir dürfen ja nicht ins Gegenteil verfallen und aus Bagatellefällen womöglich ein widerli- ches Anzeigertum, ein Denunzianten- tum, eine Vergiftung der zwischen- menschlichen Beziehungen da und dort unterstützen! Meine persönliche An- sicht dazu ist, daß die Tierschutzverei- ne zukünftig gut tun, sich möglich nicht offiziell als Anzeiger zu betäti- gen. Unser Tierschutzverein wird sich sehr eindringlich darüber beraten. Die echte Tierquälerei soll vor Gericht! Aufgabe der Tierschutzvereine könn- te es aber sein, in Bagatellefällen durch sachkundige Belehrung einzuwirken. Es darf nicht unsere zukünftige Auf- gabe sein, möglichst viele Gerichts- prozesse anzufachen, sondern im Ge- genteil, im gesellschaftlichen Kontakt Dinge aus der Welt zu schaffen, die im Randbereich der Tierquälerei liegen. Man mag über karitative Arbeiten denken wie man will. Jeder hält seine Mission als die wichtigste. Der Tier- schutzgedanke ist nur ein kleiner Stein im Mosaik einer humanen, modernen fortschrittlichen Gesellschaft. Wenn wir aber an einer toleranteren Zukunft arbeiten wollen und den Haß der Welt, die Kriege und politischen Morde der Tagesordnung überwinden wollen, wenn eine sozialere und gerechtere Welt unseren Kindern Heimat werden soll, denn muß man unten anfangen. Die Tiere dürfen z. B. keine Sache sein. Und sie sind es nicht mehr mit dem neuen Tierschutzgesetz. Wir Tierschützer tlanhen !! Was bringt uns das neue Tierschutzgesetz?
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