Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Phto litto Kit?huHl Der Stadtturm im Jubiläums-Fahnenschmuck Samstag, 31. Juli 1971 Kitzbüheler Anzeiger Seite :i 1972 hundert Jahre Freiw. Feuerwehr der Stadt K'itzbu ""hel Ziffernblätter in Freskomalerei von Hermann Mayer - 1. Chiemseeische Diözesansyn Dde in der Katharinenkirche 1419 Es war ein prachtvolles Bild, als in den Tagen der großen JubEäumsfeiern um den 5. und 6. Juni vom Stadtturm die großen Fahnen wehten. In der Bildmitte der Reichsadler und rechts der Tiroler Adler; ganz links die baye- rische Fahne der Wittelsbacher, je- doch im Sturm über die Fahnenstange gerollt. Obwohl die geflammte Bordüre am unteren Rand der Fahnen mit Bleiplatten eingelegt wurden, hielten die Fahnen den Stürmen in dieser Hö- he nicht stand, daher erfolgte durch die Erzeugerfirma Fahnen-Gärtner in Mittersill eine Erneuerung der Auf- hängevorrichtung. In Kitzbühel hoffen viele, sehr viele Leute, daß der Fahnenschmuck so bald als möglich wieder aufgerichtet wird. Die Ziffernblätter in Freskotechnik mit den in den Ecken angebrachten Wappen: rechts oben das Stadtwappen von Kitzbühel, links die Raute des Freistaates Bayern, rechts unten das österreichische Bindenschild und links der Tiroler Adler sind ein Werk des akad. Malers und Restaurators Her- mann Mayer. Ueber den 50 m hohen Stadtturm, das darin befindliche Glockenspiel, das den gefallenen Kameraden des Zweiten Weltkrieges geweiht ist, und die Katharinenkirche selbst konnten wir bereits verschiedentlich berichten. Neues bringt uns nun Dr. Johannes Neuhardt in seinem Beit:ag für den 4. Band des Stadtbuches „Kitzbüheler Seelsorgegeschichte" (S. 63 und 64): „Das bedeutendste Ereignis in der Kirchengeschichte der Stadt im 15. Jahrhundert war unstreitig die chiem- seeische Diözesansynode, die Bischof Engelmar Chrel für das Fest des hl. Pankratius (12. Mai) 1419 in die Ka- tharinenkirche zu Kitzbühel einberief. Es war die erste Synode dieses Bis- tums und die einzige, die je in dieser Stadt abgehalten wurde. Der überaus eifrige Bischof Engelmar (1399-1421) hatte das eben am 22. April 1418 zu Ende gegangene Reformkonzil von Konstanz und die noch im November desselben Jahres abgehaltene Provin- zialsynode in Salzburg mitgemacht und wollte nun sogleich deren Beschlüsse auch in seinem Kirchengebiet in die Tat umsetzen. Warum die Wahl des Ortes auf Kitzbühel fiel, ist unbe- kannt. Es muß deshalb bloße Vermu- tung bleiben, daß Kitzbühel als einzige Stadt des KirchensprengeLs von Chiem- see den Vorzug, Schauplatz der ersten Diözesanversammlung zu sein, in An- spruch nehmen durfte. Zwei Momente, die uns heute höchst aktuell erscheinen, zeichnen diese Synode aus: Einmal bestimmte Bischof Engelmar die Synode dürfe nicht länger als drei Tage dauern. Damit zwang er die Teil- nehmer zu gehaltvoller Kürze und sachlicher Arbeit. Die andere wichtige Bestimmung: Der Bischof berief schon mit der Ausschreibung der Synode am 1. Mai 1418 die sogenannten „Synodal- zeugen'. Diese waren rechtschaffene, angesehene Männer aus dem Volk, die, ohne unmittelbar ein kirchliches Amt zu bekleiden, während des kommenden Jahres die Diözese unparteiisch und objektiv durchforschen und alles, was der Verbesserung bedurfte, der Synode vorlegen sollten Denn nach dem Wil- len des Bischofs galt als ihr erstes Ziel, alle Ausschreitungen und schlech- ten Sitten (bei _Zlerus und Volk) sich vor Augen zu führen und Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Leider wissen wir weder über den Verlauf der Synode selbst noch über deren Beschlüsse etwas Näheres." Feuer- und Brandschutz in Kitzbühel (Blick in das Leben der Stadt von Er. Eduard Widmoser im 4. Band ds Stadtbuches, S. 287 ff). „Es wurden ständig Feuerbeschauen durchgeführt. Die erste Kunde davon haben wir aus dem Jahre 1522, da mehrere Personen von der Feuer- beschau wegen Fahrlässigkeit bean- standet und bestraft wurden. Den Feuerbeschauern, die alle Vier- teljahr ihres Amtes zu walten hatten, wird besonders eingeschärft, etwa auf- tretende Mängel und Fahrlässigkeiten abzustellen und über widersetzliche Personen Bericht zu erstatten. Wenn aber ein Feuer in oder auf,-er der Stadt im Burgfrieden „angeet", so sollen die Feuerwächter auf dem Stadt- turm, sobald der eine oder andere das Feuer bemerkt, es von „stund an dem Bürgermeister anzaigen". Sieht der Wächter aber, daß es irgendwo im Stadtbereich lichterloh brennt, dann war er angewiesen, durch einige Glok- kenstreiche unverzüglich Meldung zu machen. Stellt er aber außerhalb des Burgfriedens ein gefährliches Feuer fest, so soll er es durch ein „beschrei-
< Page 2 | Page 4 >
< Page 2 | Page 4 >