Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag; 31. Juli 1971 Kitzbüheler Anzeiger Seite 17 2. Die Abgabepflicht beginnt mit dem 111 I J I 0 Tag des Eintreffens in einem gemäß - Abs. 1 bestimmten Gebiet. Sie endet KT1 am Tag der Abreise, spätestens jedoch Hol mit dem Ablauf des 90. Tages nach Fremdenverkehrsverband Kitzbøhel dem Tag des Eintreffens. 7. Gästeehrung und 7. Wanderschuhverieihung im Grandhotel am 30. Juli 1971 Am Freitag, 30. Juli fanden im Grandhotel die 7. Gästeehrung und 7. Wanderschuhverleihung der laufen- den Saison statt. Wieder hatten sich zahlreiche Wandersportler und Stamm- gäste zur Ehrung in der Halle des Grandhotels eingefunden, begleitet von der Vermieterin Frau Kaiser sowie vielen Familienmitgliedern und Freun- den. Auch die Bergführer Mayrhofer, Maier, Haiss und Burger hatten sich eingefunden. Die musikalische Unter- malung besorgte wieder das beliebte Simon-Gasteiger-Quartett. Der Frem- denverkehrsverband Kitzbühel war durch Direktor Dr. Ziepl vertreten. Nach Verklingen der Melodien be- grüßte Dir. Dr. Ziepl die anwesenden Stammgäste und Wandersportler sowie alle übrigen Damen und Herren herz- lich namens der Stadt und des FVV. In seiner Ansprache an die Stamm- gäste betonte der Redner die Wichtig- keit des Stammgastes und unterstrich den besonderen Wert derselben für Kitzbühel. Kitzbühel wäre ohne seine treuen Gäste nicht das, was es heute ist. Sie sind Basis der Entwicklung und gestalten durch ihre Anwesenheit das Bild Kitzbühels mit. Den Wanderern und Bergsteigern gra- tulierte Dir. Dr. Ziepl zu ihren sportli- chen Leistungen. Das Grüne Wander- buch wurde eigens für den Gast Kitz- bühels geschaffen, um ihm mit geschul- ten Führern die Möglichkeit zu geben, die grünen Grasberge der Kitzbüheler Alpen kennenzulernen und gleichzei- tig Gesundheitssport betreiben zu kön- nen. Die ansteigende Zahl von Teilneh- mern an den Touren beweist die Rich- tigkeit der Aktion. Sie erhält von Wo- che zu Woche mehr Zuspruch. Die Verleihung der Ehrennadeln und Wanderschuhe hielt Photo Korn im Bild iest. Folgende Damen und Her- ren wurden geehrt: Gästeehrung: Bronze Frieda und Ernst Krotsch (Schweiz), 10 Aufenthalte im Haus Kaiser Wanderschuhverleihung: Bronze Maria-Luise Herck (Belgien), Meikl, Rennfeld 1 Hildegard und Annette Stein (BRD), Simon Oberacher Anneliese Dröge (BRD), Pension Ro- sengarten Herr und Frau Schien (BRD), Haus Gary Herr und Frau Vick (BRD), Pension Rosengarten Silber Rainer Walkenhorst (BRD), Pension Elvira Renate Klimesch (BRD), Pens. Elvira Ottilie Grings (BRD), Pens. Elisabeth Pauline Schachner (Oesterreich), Kolb Gold Rene Gutmann (Israel), Sporthotel Reisch Gold mit Granat Lieselotte Helfrich (BRD), Hs. Sebesta Meldewesen A) Novellierung des Aufenthaltsabga- begesetzes. Gemäß Mitteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung hat das Auf- enthaltsabgabegesetz LGB1. Nr. 9/1963 durch die im LGB1. Nr. 21/1971 ver- lautbarte Novelle folgende Änderungen erfahren. Wichtigste Auszüge: 1) Die bisher festgelegte Mindest- höhe der Auf en:haltsabgabe wurde von 5 1.- je Perscn und Nächtigung mit Wirkung 1. Dez. 1971 auf S 2.- im gan- zen Land erhöht. Durch die Novellierung wurde nicht nur der Niederstsatz, sondern auch die Höchstgrenze mit Wirkung 1. 6. 1971 nunmehr von 5 6.- auf S 10.- angehoben. Innerhalb der neu- en Mindestgrenze von 5 2.- und der neuen Höchstgrenze von 5 10.- kön- nen gemäß Beschlußfassung der Voll- versammlung die Ortsabgaben festge- legt werden. Im § 2 obigen Landesgesetzes Nr. 21/1971 ist die Verpflichtung zur Entrichtung der Aufenthaltsabgabe ge- regelt. Die wichtigsten Punkte sind: 1. Zur Entrichtung der Abgabe sind alle Personen verpflichtet, die sich im Gebiet eines Fremdenverkehrsverban- des (§ 1 Abs. 2 des Tiroler Fremden- verkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 8/1963) oder eines Kurbezirkes (§ 16 des Tiro- ler Heilvorkommen- und Kurortegeset- zes, LGB1. Nr. 55/1961) ohne dort ih- ren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, vorübergehend aufhalten und in gast- gewerblichen Beherbergungsbetrieben, in Privatunterkünften oder auf Cam- pingplätzen nä±tigen (Fremde), so- fern sie nicht gemäß Abs. 3 von dieser Verpflichtung befreit sind. 3. Von der Entrichtung der Abgabe sind befreit: f) Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die in Jugendherber- gen nächtigen Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die in Jugendheimen oder Ferienlager nächtigen, die von ei- ner inländischen Jugendorganisation oder von inländischen Wohlfahrtsein- richtungen betrieben werden. B) Der Fremdenverkehrsverband führt regelmäßige Meldekontrollen durch. Es wurde anläßlich der 8. Aus- schußsitzung vom 2. Aug. 1971 auf Grund der Erfahrung und der Berech- nungen des Meldeamtes festgestellt, daß im Verhältnis zwischen der Be- setzung und der gemeldeten Gäste ein eklatantes Mißverhältnis festzustellen ist. Dies beruht erwiesenermaßen auf Nichtmeldungen von Gästen. Der Aus- schuß stellte einstimmig fest, daß ein solches Vorgehen nicht nur ein Ver- stoß gegen das Meldegesetz und Auf ent- haltsabgabegesetz ist, sondern auch ein Verstoß gegen die guten Sitten bzw. gegen die Ehrlichkeit der rest- lichen Vermieter, die sich jahraus jahr- ein bemühen, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Der Ausschuß hat da- her den Beschluß gefaßt, ab sofort kei- ne Verwarnung mehr auszusprechen und einvernehmlich mit der Bezi:ks- hauptmannschaft Kitzbühel rigorose Bestrafung von jeder Nicht- oder Spät- meldung zu verlangen. Wir machen die Vermieter auf den Umstand aufmerk- sam, daß keine Toleranz in obiger An- gelegenheit zu erwarten ist. Fremdenverkehrsverband Kitzbühel Der Obmann: Karl Koller Der Schriftführer: Gerhard Resch Leistungsschau der Wirtschaft des Bezirkes Kitzbühel Die am 23. Juli eröffnete und bis 8. August laufende Leistungsschau der Wirtschaft des Bezirkes Kitzbühel ist eine echte Dokumentation der Stärke und Güte der heimischen Wirtschaft. Handel, Gewerbe und Industrie sowie Fremdenverkehr haben Seite an Seite ausgestellt und vermögen dem Be- schauer mit den Erzeugnissen bzw. offerierten Produkten den Eindruck eines soliden und gut fundierten Wirt- schaftsraumes zu geben. Der Fremden- verkehrsverband Kitzbühel und die Vereinigung der Fremdenverkehrsver- bände Kitzbüheler Alpen gratulieren
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