Kitzbüheler Anzeiger

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Nr. 68 /1925 1, wurde für den Bereich der Stadt Kitzbühel die planmäßige Vertil- gung der Ratten durch die Bezirks- hauptmannschaft Kitzbühel angeord- net, wobei zur Sicherung des Erfolges die zur Rattenvertilgung erforderlichen Maßnahmen auch auf die von der Rat- tenplage nicht unmittelbar befallenen Häuser oder Grundstücke erstreckt wurden. Die Kosten der Rattenvertil- gung sind gemäß § 5 d. G. vom Eigen- tümer (Pächter, Nutznießer) zu tra- gen. Um einen entsprechenden Erfolg zu gewährleisten, wurde die Durchführung einer Spezialfirma, nämlich der Firma Ferdinand RUMMEL, Schädlingsbe- kämpfung Taugl 12, St. Koloman/Hal- lein, übertragen. Mit der Aktion wird am 29. Novem- ber, um die Bekämpfung noch vor Sai- sonbeginn abschließen zu können, be- gonnen. Die Haus- und Grundbesitzer werden aufgefordert, das Auslegen der Giftkö- der durch die mit Ausweis versehenen Organe vornehmen zu lassen und die Kosten hiefür zu tragen. Nähere An- weisungen werden durch die Beauf- tragten gegeben. Den Anordnungen des Auslegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Kinder und Haustiere sind unbedingt von den Ködern fernzuhal- ten und die Köder dürfen auch nicht mit der Hand berührt werden. Werden 14 Tage nach Auslegen der Köder noch Ratten gesehen, so ist dies, unter Angabe des Ortes, beim Stadt- amt, Zimmer Nr. 9, zu melden. Wird die Durchführung dieser be- hördlichen Maßnahmen verweigert, oder den damit beauftragten Personen das Betreten der Häuser usw. unter- sagt, so werden gemäß § 4, Abs. 2 des erwähnten Bundesgesetzes die Vertil- gungsmaßnahmen durch die Bezirks- hauptmannschaft Kitzbühel zwangs- weise durchgeführt, wobei den Ver- pflichteten nebst der gesetzlich ange- drohten nge drohten Strafe die entsprechenden Mehrkosten auferlegt werden. Die Kosten der Vertilgung betragen: für Einfamilienhaus ohne Haustiere S 15.- für Häuser mit zwei oder drei WDhnarteiea S 16.— für Wirtschaftsojekte (Geschfts- häuser) 5 25.— für Landwirtschaft mit mehr als drei Stück Großvieh sowie Betriebe und Letensmitteles2häte, Gasthäuser je S 50.— für Gutshöfe, Fabriken u. dgl. nach Vereinbarung oder Köderauslegung für Zinshäuser je Wohnpartei S 5.— bei stark rattenverseuchten Otjekten erfolgt die Berechnung nach Köder- ausegung. Kitzbühel, 27. Oktober 1971 H. Reisch, Bürgermeister Marmorfensterbänke preiswert bei S. Trenkwalder. Steinmetzmeister, Kitzbühel, Tel. 42 47. SB-Lebensmittelgeschäft mit Trat (Br:xental), mit Wohnung (Bad), zwei Saisonen, günstig zu vermieten. Loka auch als Lagerraum geeignet. Zuschr- ten an die Verw. C. Bi. unter Nr. 5C5. Ford Cortina 1600, Baujahr 1971, 7200 km, Blechschaden, günstig zu ver- kaufen. Tel. (0 53 56) 46 28. Tüchtiget3 Mädchen, auch zum An- lernen, für die Wintersaison gesucht. 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