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Maximilian 1., eine der drei Porträtbüsten aus Bronze am Kitzbüheler Stadtbrunnen von akad. Bildhauer Sepp Dangl. Photo: Utto Eichhorn, Kitzbühel Samstag, 11. Dezember 1971 Kitzbüheler Anzeiger Seite 3 Unter Konig Maximilian kam Kitzbühel zu Tirol Aus: „Blick in das Leben der Stadt" v. Dr. E. Widmoser, 4. Band, Stadtbuch. Nach dem Tod des letzten Gliedes der Linie Bayern-Landshut, Herzog Georg der Reiche, im Jahre 1504 bestritt Pfalzgraf Ruprecht das alleinige Erb- recht der Linie Bayern-München. De- ren Vertreter, Herzog Albrecht, wand- te sich an König Maximilian um Hilfe und um eine rechtliche Entscheidung. König Maximilian ermahnte darauf- hin am 21. April 1504 (Stadtarchiv Kitz- bühel, Urkunde Nr. 201) den Pfleger des Landgerichts Kitzbühel sowie den Bürgermeister und den Rat und die Ge- meinde der Stadt Kitzbü- hel, getreulich bei der von der Landschaft den Herzö- gen Albrecht und Wolfgang von Bayern gegebenen Ver- schreibung zu bleiben und dem Herzog Ruprecht, des- sen Hauptleute wider alles Recht und gegen seine ei- genen versiegelten Briefe die Stadt Landshut überfal- len und eingenommen ha- ben, keine Gefolgschaft zu leisten. Am 10. Juni 1504 (Stadt- archiv, Urkunde Nr. 202) be- fahl König Maximilian dem Richter und Rat der Stadt Kitzbühel, dem in des Rei- ches Acht getanen Herzog Ruprecht von Bayern-Pfalz, der gegen des Königs und des Reiches Urteil sich von dem den Herzogen Albrecht und Wolfgang von Bayern rechtsmäßig zugesproche- nen Länderbesitz weiland Herzogs Georg mehrere Tei- le angeeignet habe, nicht zu huldigen oder Unterstüt- zung angedeihen zu lassen, sondern sich in des Königs Schutz zu begeben und am 17. Juni 1504 nach Ratten- berg zu den königlichen Hauptleuten und Kommis- sären eine Abordnung zu senden,welche die Entschlie- ßung der Stadt auf den kö- niglichen Befehl dort be- kanntgeben soll. Die Haupt- leute hätten den Auftrag, die Stadt allfällig gegen Herzog Ruprecht zu schützen. Sollte die Stadt dem kö- niglichen nicht Folge leisten, wird die Stadt bestraft. König Maximilian forderte für seine Hilfe gegen Herzog Ruprecht von den Herzogen Albrecht und Wolfgang eine Entschädigung. Diese bestand in der Uebergabe der Herrschaften Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel an Tirol. Die Herzoge Albrecht und Wolfgang gestanden ihm dies zu. Und durch den Köliner Frieden vom 30. Juli 1505, der den bayerischen Zwist beendete, er- folgte auch tatsächlich die rechtliche Uebergabe der drei Herrschaften. Bereits am 1. Jänner 1506 (Urkunde ebenfalls Stadtarchiv Kitzbühel) bestä- tigte Maximilian der Stadt Kitzbühel ihre Rrechte und Freiheiten. Aber schon am 30. Dezember 1506 verkaufte Maximilian, der wegen des Todes Kö- nig Philipps von Kastilien zu Rüstun- gen Geld benötigte, an Matheus Lang, Bischof von Gurk und Dompropst zu Augsburg und nachmals Erzbischof von Salzburg, und auf dessen Ableben dem königlichen Truchsessen Leon- hard Lang die Herrschaft Kitzbühel um 40.000 Gulden. Wie ging es weiter? 1525 Erzherzog Ferdinand bestätigt der Stadt Kitzbühel alle Rechte und Freiheiten. 1542 kam die Pfandschaft Kitzbühel an Markus Lang von Wellenburg, ei- nem Vetter des Erzbischofs Matheus Lang. 1580 vererbte Markus Lang von Wel- lenburg die Herrschaft Kitzbühel an seine Schwiegersöhne Kaspar von Wol- kenstein-Trostburg und Max von Lam- berg und deren Familien. 1629 Erzherzog Leopold V. bestätigt der Stadt Kitzbühel ihre Freiheiten und Rechte. 1644 traf Kaspar von Wolkenstein mit der Oberösterr. Regierung zu Inns- bruck ein Abkommen, wonach in Kitz- bühel wieder landesfürstli- che Pfleger bestellt werden sollen, doch eine faktische Rücklösung der Lang'schen Pfandrechte erfolgte damals nicht. 1652 erhielt Graf Max Lamberg die Administration der Herrschaft Kitzbühel und eine neuerliche landes- fürstliche Verschreibung. 1678 trat Gaudenz Fortu- nat von Wolkenstein seinen Anteil an der Pfandschaft Kitzbühel an Graf Franz A. von Lamberg ab, der 1679 durch Kaiser Leopold die Anerkennung als alleiniger Pfandinhaber d. Herrschaft Kitzbühel erhielt. 1693 verlieh Kaiser Leo- pold I. den Grafen von Lam- berg die Herrschaft Kitz- bühel zu einem ordentli- chen Mannslehen, das bis 1840 mit der Unterbrechung der Jahre 1809-1817 bei der reichsgräflichen Familie Lamberg blieb. 1786 verlor die Stadt Kitz- bühel, da sie den von dem Gesetz vorgeschriebenen rechtsgelehrten Magistrat nicht unterhalten konnte, ihre gerichtlichen Vorrech- te. Nur die freiwillige Ge- richtsbarkeit blieb der Stadt erhalten. 1809 legte die Stadt Kitz- bühel die Uebung der frei- willigen Gerichtsbarkeit zu- rück. Bis dahin laufen die Verf achprotokolle der Stadt Kitzbühel, die in der Stadt- schreiberei hergestellt und deren ein- zelne Urkunden vor dem Bürgermei- ster aufgerichtet und von ihm gesie- gelt werden. In diesen Verfachproto- kollen sind alle Rechtshandlungen ein- getragen, die Grund und Boden be- treffen. 1809 bis 1817 war die lambergische Pfandschaft verstaatlicht. 1817 übernahm das fürstliche Ge- schlecht der Lamberg wieder die Herrschaft Kitzbühel. 1868 wurde Kitzbühel Sitz der neu-
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