Kitzbüheler Anzeiger

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Der Tiroler Landtag hat am 6. De- zember das Tiroler Raumordnungs- gesetz beschlossen. Landtagsabgeord- neter Dr. Otto Wendung nahm in der Generaldebatte zu diesem Gesetz wie folgt Stellung: Hoher Landtag! Das Tiroler Raumordnungsgesetz ist neben dem Landesbudgetgesetz wohl das wichtigste Gesetz, mit dem sich der Tiroler Landtag in diesem Jahre zu befassen hat. Es weist auf lange Sicht der künftigen Entwicklung unse- res Landes den Weg. Ein Gesetz, das allen Parteien in diesem Haus ein gemeinsames Herzensanliegen ist. Mag sein, daß es in manchen, ja viel- leicht sogar in vielen Belangen noch in Kinderschuhen steckt, was bei Be- schreiten von Neuland immer der Fall ist, ich bin jedoch davon überzeugt, daß es im Laufe der Jahre auf Grund der sich einstellenden Erfahrungen den Gehalt bekommen wird, der im gro- ßen und ganzen unseren gemeinsamen Vorstellungen entspricht. Der Anfang ist jedenfalls getan. Zum Gesetz selbst nehme ich na- mens der Freiheitlichen Partei grund- sätzlich wie folgt Stellung: Der Raum ist das knappste aller Güter und er ist daher in sorgfältig- ster Weise zu nutzen. Die Raumord- nung ist sohin ein wichtiger Teil der Strukturpolitik, wobei die Verlagerung der industriellen Entwicklungsdyna- mik in die natürlichen Ballungsräu- me anzustreben ist. Die zweite und auf längere Sicht noch wichtigere Auf- gabe der Raumordnung ist aber der vorbeugende Umweltschutz, das heißt die Bewahrung der Erholungsregionen vor jeder weiteren Umweltverschlech- terung, wie Zersiedlungen, planlose Industrieansiedlungen und dergleichen mehr. Als Fremdenverkehrsland muß Tirol besonders strenge Umweltschutz- maßnahmen treffen. Andererseits hat es aber als solches auch die Chance, die hohen Kosten des Umweltschutzes (ausländischen) Erholungssuchenden aufzubürden, die von Jahr zu Jahr mehr bereit sein werden, sich Ruhe, reine Luft und sauberes Wasser etwas kosten zu lassen. Die Landespolitik muß sich also eine möglichst voll- ständige Entflechtung von industriell- gewerblichen Ballungs- und touristisch- agrarischen Erholungsräumen zum Ziel setzen, denn nur so können wir die Doppelaufgabe meistern, zugleich Indu- strie- und Fremdenverkehrsland zu sein. Da in Europa Erholungsraum weit- aus knapper ist als industrietaugliches Gelände, bietet auf längere Sicht der Fremdenverkehr den Gemeinden oft wesentlich bessere Entwicklungschan- cen als die Ansiedlung vereinzelter In- dustriebetriebe. Insbesondere soweit die anzusiedelnden Industrie- oder Ge- werbebetriebe das Orts- und Land- schaftsbild beeinträchtigen, darf es nicht länger nur im Ermessen der Ge- meinden. liegen, eine Vorrangsentschei- dung zugunsten der Industrialisierung zu treffen, zumal dadurch der Erho- lungsraum einer ganzen Region gestört werden kann. Das gilt ganz besonders Seite 9 bezüglich der noch immer bestehenden Bergbaubestrebungen in ausgesproche- nen Fremdenverkehrsgebieten. Es wird daher nicht zuletzt auch dem erst vor wenigen Tagen zwischen dem Land Tirol und Hans Lechner aus Kufstein abgeschlossenen Vertrag hinsichtlich der Ausbeutung des Uranvorkommens im Gebiete Fieberbrunn - Hochfilzen ein besonderes Augenmerk zu widmen sein. Zugunsten der Gemeinden aber, die auf die Ansiedlung von Industriebetrie- ben verzichten oder verzichten müssen, wäre im Finanzausgleich für eine zweckmässigere Aufteilung des Ge- werbe- und des Lohnsummensteuer- aufkommens zwischen Betriebs- und Wohnsitzgemeinden zu sorgen. Da- durch würden Gemeinden mit einem hohen Pendleranteil auch in die Lage versetzt, die infrastrukturellen Voraus- setzungen für die Entwicklung des Fremdenverkehrs zu schaffen. Eine wirksame Raumordnung ist jedoch un- denkbar ohne fühlbare Einengung der Entscheidungsfreiheit des einzelnen Menschen und der einzelnen Gebiets- körperschaft, insbesondere der freien Verfügung über Grund und Boden. Die Freiheitliche Partei verschließt sich dieser Notwendigkeit nicht, fordert je- doch die Einhaltung zweier Grundsät- ze: Erstens dürfen behördliche Ge- oder Verbote nur Platz greifen, wenn der anestrebte Zweck nicht auch durch wirtschaftliche, so etwa steuer- liche Anreize, erreicht werden kann und zweitens darf der Weg der Ent- eignung nur een volle Entschäd1ung und erst dann beschritten werden. wenn nachweislich alle anderen Mittel prsat heben. Es liegt nämlich auf r- ler Hand, daß durch den Fläehenwid- mungsplan, der den Gemeinden durch das Raumordnungsgesetz nunmehr zwingend vorgeschrieben wird, die Ei- gentümer von Flächen, die als Bauland ausgeschieden werden, große Vorteile gegenüber jenen Eigentümern erhalten; deren Grundbesitz im sogenannten Freiland verbleibt, in welchem nach dem Wortlaut des Gesetzes nur die Errichtung von Bauten für land- und forstwirtsch. Betriebe einschließlich der zu diesen Betrieben gehörenden Woh- nungen und Wohnräume zulässig ist. Es wären daher in das Raumordnungs- gesetz für besondere Härtefälle der Wertverminderung noch Entschädi- gungsbestimmungen aufzunehmen, die ich im vorliegenden Entwurf vermisse. Vergessen wir nämlich nicht, daß es gerade die Landwirtschaft war, die zur Samstag, 18. Dezember 1971 Kitzbüheler Anzeiger was unsere Vorfahren an Einrichtungs- Schatten einer kleinen Burg erlebte, stube geschaffen haben, können nur sein Wachsen als Marktsiedlung sah, staunender Hochachtung Danke sagen. seine Mündigkeit durch das Recht von Sie, die Kitzbüheler der vergangenen München bekam. Eine Stadt von der Jahrhunderte, erteilen die Antwort auf bayerischen Herzoge Gnaden, mit der die Frage „Was ist Kitzbühel": Würde als Sitz des Gerichts im Leu- Ein idyllischer Platz in den Tiroler kental mit der Bedeutung als Mittel- Bergen, umkränzt von den sanften punkt des Handelns und Wandeins, Gipfeln und bewacht vom kühnen Fels- mit der Bestimmung als Stützpunkt gestein des Wilden Kaisers. Ein trautes des Verkehrs zwischen Tauern und Städtchen, geziert vom stolzen Turm Bayern. Eine Bergwerkstadt, in der der der Kirche zu Unserer Lieben Frauen, Segen des Silbers und Kupfers den geschmückt vom wuchtigen Schiff des Wohlstand förderte und den Ruhm ver- Gotteshauses zum heiligen Andreas, goldete. Eine Heimatstatt der Künstler geformt von behäbigen satteldachigen mit kunstsinnigen Bürgern. Eine Stadt Bürgerhäusern, bewehrt vom kantigen in bäuerlicher Umgebung, harmonisch Pfleghof, bewacht vom schlanken Spitz- und organisch geworden und gewach- turm zu Sankt Katharina. Uralter Sied- sen in der Einheit des Tales. Eine wür- lungsboden, der schon vor 3000 Jahren zige Sommerfrische von internationa- Heimat eines tüchtigen Volkes war. Ei- ler Bedeutung. Ein Wintersportplatz ne Kulturlandschaft, geschaffen vom von Weltruf, der seine Berge den Fleiß und Schweiß seiner Bewohner. Freunden des weißen Rausches schenkt. Ein Ort, der seinen Ursprung auf den Eine Tiroler Stadt, altehrwürdig und edlen Chizzo aus dem bajuwarischen jung, geschichtsbeladen und zukunfts- Stamme zurückführt, sein Werden im froh. - LA Dr. Wendung zum Tiroler Raumordnungsgesetz
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