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Seite 12 - KitzLtiheler Anzeiger Samstag, 6. Mai 1972 In den letzten 49 Jahren ist Gott sei Dank nach Oesterreich kein einziger Pockenerkrankungsfall eingeschleppt worden. Wir dürfen uns daher glück- lich schätzen, daß wir in unserer Hei- mat von dieser schweren Seuche in den letzten Jahrzehnten verschont geblie- ben sind. Dieses Glück dürfen wir je- doch nicht durch mutwillige Hand- lungsweisen und durch Auswahl von sogenannten „Prestige-Urlaubsplätzen" in Afrika und in Asien untergraben. Es ist international bekannt, daß so- wohl in Afrika als auch besonders im Fernen Osten die Pockenkrankheit im- mer noch endemisch auftritt. Ver- ständlich ausgedrückt heißt dies, daß in diesen Kontinenten diese hochan- steckende Volksseuche als ortsverhaf- tet anzusehen ist und nur durch stren- ge Impfungs- und Wiederimpfungs- maßnahmen der dortigen Regierung niedergehalten werden kann. Der Welt- gesundheitsorganisation werden jedoch immer wieder Pockenfälle aus diesen genannten Gebieten gemeldet. Da be- sonders unser Bezirk zum großen Teil vom Fremdenverkehr lebt, so soll ge- rade unsere Bevölkerung ein gesund- heitsgefährdendes Urlaubsziel meiden! Wenn ich nun von den sogenannten „Presti,e-Uriaubsplätzen" spreche, so will ich folgende Beobachtung kurz skizzieren: Mit der Ausweitung des Flugverkehrs und dem grandiosen Ausbau der in- ternationalen Fluglinien ist der Frem- denverkehr in vielen Ländern, so auch in Afrika und im Fernen Osten, als makabrer Wirtschaftszweig erkannt worden, dementsprechend wird auch dafür die Propaganda eingeschaltet. Nun waren einige Gruppen der Bevöl- kerung von Europa und so auch die Bevölkerung unseres Landes noch vor einigen Jahren zufrieden mit einem Urlaub in Italien, Griechenland, Spa- nien, Frankreich etc. Mit dem wirt- schaftlichen Aufschwung in den letzten Jahren hat sich auch bei uns die Reise- lust besonders in pockengefährdete Länder wesentlich gesteigert. Die Ur- lauber bestellen bei irgend einem Rei- sebüro schon einige Monate vorher ir gend eine Urlaubsreise nach Zentral- afrika, wollen dort zusätzlich entweder Safari oder einen Abstecher in den Ur- wald unter primitivsten hygienischen Bedingungen unternehmen oder sie fahren in den Fernen Osten, wo sie in das Innere eines Landes trotz der Kürze der Urlaubszeit eindringen wol- len. Sie sind oft nicht im mindesten theoretisch und praktisch darauf vor- bereitet, daß man sich dadurch in ge- wisse gesundheitliche Gefahren begibt. Es wird durch eine Reise nicht nur durch den Streß der ständigen Wohn- sitzveränderung, sondern auch durch die ständige Kostumstellung der Or- ganismus oft empfindlich geschwächt. Viele Urlauber, die von dort zurück- kommen habe ich gefragt, wie ihnen die Reise „angeschlagen" hat. Mehrere davon haben mir spontan erklärt, daß sie oft durch einige Tage hindurch an empfindlichen Erkrankungen der Ver- dauungsorgane litten und daß sie be- sonders die dortigen Trinkwasserver- hältnisse äußerst primitiv vorfanden, sich also schlecht erholt haben. Es hat also nach ärztlichem Ermes- sen für angestrengt arbeitende Perso- nen wenig Sinn, nur deshalb eine 14- tägige oder höchstens dreiwöchige Ur- laubsreise in fernste Länder zu unter- nehmen, weil man dem Nachbarn zei- gen möchte, daß man etwas mehr Un- ternehmungslust hat als ein gewöhnli- cher Italien-, Spanien- oder Heimat- urlauber. Es ist bekannt, daß im Ur- laub die Abwehrkräfte eines Men- schen, der sonst das ganze Jahr in Dauerstreß steht, wesentlich absinken und eine vermehrte Infektionsanfällig- keit bzw. Abwehrschwäche eintritt. - Diese Person kommt also von einer derartigen großen Weltreise eher ge- schwächt als etwas erholt zurück. Wei- ters bieten diese Fernurlauber, wenn sie nicht durch verschiedenste, recht- zeitig vorgenommene Impfungen ge- schützt sind und sich nicht in einer optimalen Immunitätslage befinden, eine Gefahr für die eigene Familie oder die nächste Umgebung. Durch den Internationalen Fernver- kehr, durch das weltweit ausgebaute Handelsnetz und zum Teil auch durch das Gastarbeiterproblem befinden wir uns ja so und so schon in einer etwas prekären Situation, was die Möglich- keit der Einschleppung von Infek- tionskrankheiten anlangt. Ich komme daher mit folgenden Vor- schlägen zu Ihnen: 1. Einschränkung der Reiselust in ferne Kontinente und in Länder Euro- pas, in denen schwere Volksseuchen wie die Pockenerkrankung endemisch sind, z. B. nach Zentralafrika oder in den Fernen Osten oder Indien, auf das allernotwendigste. - 2. Unbedingte rechtzeitige Durchführung der in allen Staaten der Welt als Pflichtimpfung bekannten Schutzimpfung gegen Pok- ken. - 3. Abschluß einer Urlaubsreise bzw. Lösen einer Flugkarte nach der Durchführung der hiezu nötigen Wie- derimpfung gegen Pocken. - 4. Vor der Reise Einholung einer genauen In- formation über die Gesundheitsproble- me der Tropen bzw. über die Wirkung des tropischen Klimas auf den Euro- päer beim Hausarzt oder bei der zu- Feuernotruf Tel. nur für KtzbüheI Komm. Tel. 25 53 Wohnung 2161 Büro Stellv. Tel. 24 60 Wohnung 29 92 Büro Bausteineaktion Krankenhaus der Stadt Kithühe Einzahlungen bei der Sparkasse der Stadt Kitzbühel, Kto, 1290. Stand vom 26. April 3,163.993 Neue Spender: Die Stammtischruntle Planer-Stüberl Kranzablöse Franz Wendling 800 Stand vom 3. Mai 3,164.793 ständigen staatlichen Gesundheitsbe- hörde oder durch Anschaffung eines Gesundheitsbüchleins für die Tropen (z. B. von Ernst Haller). - 5. Genaue Information beim zuständigen Reise- büro über die Notwendigkeit der für das betreffende Land nötigen Schutz- impfungen. Dabei möchte ich feststel- len, daß unser Reisebüro in Kitzbühel die Urlauber in dieser Hinsicht beson- ders gewissenhaft beratet. Zum Schluß erlaube ich mir noch, auf die gesetzliche Vorschrift hinzu- weisen, die bereits 1948 neu in Oester- reich herausgekommen ist und die für den betreffenden Impfarzt und für den betreffenden Impfling einen Zeit- aufwand von mindestens 14 Tagen er- forderlich macht. Der Impfarzt ist ver- pflichtet, über die durchgeführte Pok- ken schutzwiederimpfung eine Nach- schau durchzuführen. Der Wiederimpf- ling hat nach jahrzehntelanger Impf- pause oft verstärkte Wiederimpfungs- reaktionen, die den allgemeinen Ge- sundheitszustand schwächen und so- mit auch die gewünschte Erholung in einem fernen Kontinent unterbind--" können. Dies heißt also nicht, daß der reiselustige Urlauber erst 14 Tage vor Antritt der Reise zum Arzt kommen soll oder knapp vor der Abreise einen Internationalen Impfpaß erzwingen soll, sondern daß er mit der Urlaubs- planung auch die sofortige Planung der gesetzlich vorgeschriebenen Wieder- impfung gegen Pocken und noch an- deren vorteilhaften Schutzimpfungen rechtzeitig miteinbezieht. Diese Aufklärung wurde deshalb in so deutlicher Sprache an Sie gerichtet, damit der Urlauber im gewissenhaften Impfarzt nicht eine berufliche Stur- heit sehen soll, sondern einen Mann, der besorgt ist um die Gesundheit des einzelnen und um die Volksgesundheit im allgemeinen. Also Vorsicht für sich selbst und Rücksicht auf die anderen Menschen, die sich in unserem schö- nen Land erholen wollen! Gemäß § 9 des Bundesgesetzes vom 30. August 1948 über die Schutzimpfun- gen gegen Pocken (Blattern), BGBl. Nr. 156, haben sich die Geimpften am 7. Tage nach der Impfung einer Nach- untersuchung zu unterziehen. Ergibt die Nachuntersuchung, daß die Imp- fung erfolglos geblieben ist, so ist die Impfung zu wiederholen. Pockeninfektionsgefahr im Ausland Von Amtsarzt OSR Dr. W. Puelacher
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