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Im Bundesstraßengesetz hat man den Umweltschutz vergessen, obwohl Stra- ßen durch Autoärm, Benzingestank und bei Tankwagenunfällen eine echte Ge- fahr für die Umwelt sein können. Land- wirtschaftliche Betriebe sind von kei- nem Gesetz erfaßt, obwohl sie durch moderne Maschinen nicht mehr zumut- baren Lärm verursachen können. In der Verfassung kommt das Wort „Um- weltschutz" nicht vor. Wasser, durch Gifte, Gase, schädliche Chemikalien, Bazillen, Strahlen, Rauch, Es wäre falsch, auch Zumutbares zu Staub, üblen Geruch, Lärm und Er- verbieten, weil damit die Arbeitsplätze Umweltschutz aus der Sicht des Juristen Hofrat Dr. Paul Kirchmeyr, Gewerbere erent des Amtes der Tiroler Landes- regierung In einem Rechtsstaat ist alles erlaubt was nicht durch Gesetz verboten ist. Der Mißbrauch dieser Freiheit erfor- dert staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen in ihrem Lebensraum. Um- weltschutz als Gesetzesauftrag kann sich nur gegen jene technischen und chemischen Auswirkungen richten, wel- che den Lebensraum der Menschheit, das sind Grund und Boden, Luft und beite b Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 3. Juni 1972 Luft z. B. hinsichtlich Staubbelästigung bzw. gas- und dampfförmige Luftver- unreinigungen gefordert werden, wel- z-he Grenzen gesetzt werden für Lärm- belastung und welche Maßnahmen zur Ueberwachung und Ueberprüfung ein- zuhalten sind. Ueber die Richtlinien und ihre Kontrolle hinaus aber müs- sen auch klare Vorsorgemaßnahmen z. B. durch Luftreinhaltung und Lärmbe- kämpfung und zwar durch Anforderun- en an Brennstoffe und Feuerungsan- lagen einerseits und durch Ruheanfor- derungen andererseits, getroffen wer den. Alle Maßnahmen der Raumpla- nung und Raumordnung müssen zu- sätzlich ganz gezielt eingesetzt werden. Gerade in Kur- und Erholungsorten er gibt sich heute noch die Möglichkeit dci- Mitarbeit jedes einzelnen, um ei- nen positiven Beitrag zu einer zukunfts weisenden Umweltgestaltung zu lei- sten. Die dadurch vielleicht mögliche Hebung des Fremdenverkehrs könnte auch einen wirtschaftlichen Anreiz da zu bieten. Oesterreich müßte und sollte über weite Strecken als Erholungs- und Gesundheitsland gestaltet werden. und der Wohlstand gefährdet wären Man kann den Unternehmer allein nicht zum Sündenbock machen, denn auch im Privathaushalt wird Heizöl und Pla- stik verbrannt. Es fährt auch jeder mit seinem Auto. Das Verursacherprinzip ist nur bei konkretem Verschulden an- wendbar. Genau so wie man die VÖEST nicht schleifen kann, genau so kann man nicht Privatunternehmer allein verantwortlich machen, besonders dann nicht mehr, wenn sie in die roten Zah- len kommen, denn ohne Gewinn rau chen keine Schlote und es gibt keine Arbeitsplätze. Es wird also vordringlichste Aufgabe des neuen Bundesministeriums für Ge sundheit und Umweltschutz sein, trotz vielleicht mangelnder Kompetenz für klare, vorbeugende Gesetze zu sorgen. Es wird auch für Ueberwachungsdien- ste mit entsprechenden Geräten sorgen müssen, denn ohne ständige Kontrolle kommt man Mißständen nicht bei. Das Weiterwursteln und das Auf-die-lange- Bank-schieben wird von der Bevölke- rung nicht mehr verstanden. Der Jurist hat nur ein Berufsethos: das Gerechte. Man gebe ihm die Waage der Justitia durch gute Gesetze, dann wird er auch für das Gleichgewicht in der Umwelt sorgen können, weil es uni das Leben aller geht. schütterung zu zerstören drohen. Land- - schafts und Naturschutz haben jm Alterzbischof DDr. Andreas Rohracher 80 Jahre Grunde mit Umweltschutz nichts zu run. Nur eindeutige Gesetze und voraus- schauende Judikatur können helfen, die auf uns zukommenden Gefahren zu bannen. Auf Landesebene wurde durch Raumordnungs-, Oelfeuerungs- und Abf allgesetze bereits ein wertvoller Beitrag geleistet. Auf Bundesebene be- stehen noch echte Mängel und Lücken. Es gibt einzelne Gesetze wie das Strah- lenschutz- und Wasserrechtsgesetz, wel- che den Schutz der Umwelt beinhalten. Das bedeutendste Umweltschutzgesetz, nämlich das Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung, ist veraltet, es muß neu gefaßt werden. Formalrechtlich ein- wandfreie Entscheidungen des Verwal- tungsgerichtshofs haben diesem Ge- setz die Wirksamkeit teils genommen. Dies nützen manche Unternehmer aus Entscheidungen über „Baustellenein- richtungen" geben den Behörden keine Möglichkeit mehr, Anordnungen etwa zur Naßentstaubung oder zur Verwen- dung von schwefelarmem Heizöl zu treffen, obwohl die Gefahr einer Luft- verunreinigung offenkundig ist. Das Berggesetz kennt keinen Nachbar- schutz, nicht einmal die Länder haben bei bergbehördlichen Verfahren ein Mitspracherecht. Schutzbestinimungen des Allgem. bürgen. Gesetzbuches sind nur unter Berücksichtigung der Orts- tlblichkeit anwendbar, sie sind nicht vorbeugend. Auch das Strafrecht ent- hält keine wirksame Waffe gegen die Umweltverschmutzung. Am 31. Mai vollendete Alterzbischof DDDr. Andreas Rohracher das 80. Le- bensjahr. Die Vertreter der gesamten Erzdiözese fanden sich in Salzburg als Gratulanten ein, um dem Oberhirten der nach der Zeit der Zerstörung und Wirrnis den Wiederaufbau der Kirche von Salzburg mutvoll vollzogen hat, die besten Glück- und Segenswünsche zu übermitteln. Alterzbischof Dr. Rohr- acher lebt seit seinem freiwilligen Amtsverzicht auf Grund des Alters und des Gesundheitszustandes im Marien- wallfahrtsort Altötting, ist aber mit der Erzdiözese, die er 26 Jahre leitete, aufs engste verbunden. Andreas Rohracher wurde in Lienz geboren, studierte in Brixen, Klagen- furt, Innsbruck und Rom und erwarb drei Doktorgrade. 1939 wurde er Ka- pitelvikar in Klagenfurt, 1943 nach Salzburg berufen. Die Wahl des Diöze- sankapitels erfolgte einstimmig. Erz- bischof Dr. Rohracher war der 86. Nachfolger des hl. Rupertus, aber der erste Erzbischof, der bei der Amstein- führung seines Nachfolgers anwesend war. Dr. Rohracher veranstaltete drei Synoden, die letzte verarbeitete als erste österreichische Synode die Im- pulse des 2. Vatikanischen Konzils. - Der Kontakt zum Klerus und Volk hat Erzbischof Dr. Rohracher zum Diözesanfamilienvater gemacht. Er war ganz Tiroler und bald auch ganz Salzburger und er hat die Einheit der Diözese in Wort und Tat ganz versinn- bildlicht. Das Land Tirol, dessen nord- östlicher Teil seit den Anfängen einer Bistumseinteilung zur Erzdiözese ge- hört, verleiht ihm die höchste Aus- zeichnung. Das Andenken an unseren Alterz- bischof werden nicht nur der wieder- errichtete Dom und neuerbaute Kir- chen - so die Pfarrkirchen von Erp- fendorf und Hochfilzen und die Bern- hardkapelle auf dem Kitzbüheler Hah- nenkamm - berichten, sondern auch eine „Erzbischof -Rohracher-Stif tung", die zur Auswertung der Diözesange- schichte geschaffen wurde. Rohracher hat in einem Vierteljahrhundert, das durch Niedergang und Umbruch be- stimmt war, mit Tatkraft und Mut die Diözese erneuert, er hat alle Seelsorgs- stationen mehrmals besucht, hat die großen Feste mitgefeiert und die täti- ge Sorge für die Leidenden bewiesen, der Jugend neue Wege gewiesen und die Seelsorge den Erfordernissen an- gebahnt, hat Versöhnung und Zusam- menarbeit vorgelegt und war getreu seinem Wahlspruch „Diener Jesu Chri- sti". Mit allen ehemaligen Diözesanen wünschen die Dekanate Brixen und St. Johann Alterzbischof Dr. Rohracher Gottes Gnade und Gesundheit. Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Kitzbüheler Anzeiger Gesellschaft mbH, Kitzbühel, Vorderstadt 16: Verwaltung: Kltzbühel, Schwarzseestraße 2, Tel. 2576; verantwortlicher Schriftleiter: Martin Wörgötter, Kitt- bühel, Hinterstadt 17, Tel. 2236-, Druck: Grobstimm 5 Heininger KG, Kitzhühel, Wehrgasse 8. Telefon 25 15
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