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Seite 8 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 17. Juni 1972 Vom Kitzbüheler Rentnerausflug die bestehende Genehmigungspflicht Er stand im Zeichen des Vatertages wird die Art der Ausübung des Kanal- räumergewerbes gemäß § 54 Gew. 0. Am 11. Juni um 6 Uhr morgens ging es mit dem Autobus, geführt vom um- sichtigen Chauffeur Herrn Planer und unter der „Patronanz" von Käthe Ro- batscher und Obmann Sepp Hofer vom Feuerwehrplatz aus los. Bei herrlich- stem Wetter in St. Johann i. Pongar' angekommen, machten wir eine zwei stündige Rast, jeder nach seinem Be- lieben. In Hüttschiag angekommen, suchten wir den Gasthof „Almrösl" auf, wo uns schon nach kurzer Zeit mit einem lukullischen Mittagsmahl aufgewartet wurde. Nach dem Mahl wurde der Ort, die Umgebung und das mit Blumen reich geschmückte Kirchlein am Berg besichtigt. Zurück ins „Almröserl", wo wir die Jause einnahmen, wurde beim Spiel der Ziehharmonika auch getanzt. Nun hieß es Abschied nehmen und in flotter Fahrt ging es zu unserer letz ten Station, nach Breitmoos. Dort war tete eine große Ueberraschung auf die Herren der Schöpfung. Ein festlich ge- deckter Tisch, geschmückt mit Alm- rosen, einer wurderbaren pikanten kai ten Platte, kredenzt mit Wein waren von der Wirtin bereitgestellt. Es war ja der Vorabend des „Vatertages". Auch wir Frauen hatten dieselbe köst- liche Platte mit gutem Brot serviert bekommen. Wir glauben aber, daß sich die Herren in dieser langen Isolation nicht wohifühlten So wurden gegensei- tige Blicke gewechselt und bei flottem Ziehharmonika-Spiel fleißig das Tanz- bein geschwungen. Sicherlich wurde manch Beteiligter seiner Sorgenlast enthoben, ein unver. geßlicher Tag und Abend senkte sich dem Ende entgegen. Wir danken alle von ganzem Herzen Frau Käthe Robatscher und Obmann Sepp Hofer für diesen schönen Aus- flug, ebenso Herrn Planer, der uns si- cher über alle Klippen hinwegführte! Gewerbepolizeiliche Verordnung für das Gewerbe der Kanairäumer im Bezirk Kitzbühel Von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel wird uns mitgeteilt: Die derzeit ungeregelte Art der Fäka- lienbeseitigung gefährdet in zunehmen- dem Maße das öffentliche Interesse an einer Reinhaltung der Umwelt. Abla- gerungsstätten für Fäkalien sind geeig- net, durch die Umwelt bedrohende Be- triebsarten (übler Geruch, Grundwas- serverseuchung etc.) die Nachbarschaft zu gefährden und zu belästigen und sind demnach der Genehmigungs- pflicht von Betriebsanlagen im Sinne der §§ 25 ff Gew. 0. unterworfen. Zur Hintanhaltung der eingangs angeführ- ten Entwicklung bzw. im Hinblick auf folgenden Beschränkungen und Auf la- gen unterstellt: Binnen einer Frist von 2 Monaten ab Wirksamkeit dieser Verordnung (siehe Pkt. 5) hat jeder Unternehmer um die behördliche Genehmigung der jeweiligen Ablagerungsstätte bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel an- zusuchen: lagern mehrere Unterneh- mer an derselben Stätte ab, so hat nur einer um die Genehmigung anzusu- chen. Dieser haftet sodann der Behörde für die Erfüllung aller Auflagen bzw. für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ablagerungsstätte. Im Falle eines un- gerechtfertigten Ueberschreitens der 2-Monate-Frist ist mit einem Entzug der Konzession zu rechnen. Der Gewerbeinhaber hat sich bei der Auswahl und Anlage eines Abla- gerungsplatzes mit dem Bürgermeister der Standortgemeinde, dem Amtsarzt und einem wassertechnischen Sach- verständigen ins Einvernehmen zu set- zen. Die vorläufigen, positiven Stel- lungnahmen dieser drei Organe sind Voraussetzung für die Anheraumung der gewerberechtlichen Genehmi- Die am 8. Juni in Maishofen abge- haltene 334. Zuchtvieh- bzw. 17. Ein- stellerversteigerung war ein voller Er- folg. Neben den inländischen Käufern waren es vor allem die Exportfirmen, welche der Versteigerung durch mas- sierte Ankäufe einen sehr rasantenVer- lauf geben. Insgesamt wurden 59 Pro- zent aller weiblichen Tiere sowie 93 Prozent aller Einstellstiere für den Export angekauft. Die 'Qualität der 122 zur Versteigerung zugelassenen weib- lichen Rinder und deren Futterzustand waren überdurchschnittlich gut, was, im Verein mit einer guten Durch- schnitts-Tagesleistung von fast 20 kg Milch der melkenden Kühe (max. 25,8 kg) und der lebhaften Nachfrage ganz allgemein, die Preisgestaltung sehr po- sitiv beeinflußte. Gegenüber der letz- ten, ebenfalls sehr gut verlaufenenVer- steigerung erhöhte sich der Durch- schnittspreis der Kühe um rund 560 S und jener der Kalbinnen um rund 600 Schilling. Gute Qualität hatte wie immer Vorrang. Folgende Ergebnisse wurden erzielt: Kühe: Auftrieb 102, bewertet 90, ver- kauft 85 zu Preisen von 9900 bis 20.800 Schilling. Kalbinnen: Auftrieb 33, bewertet 32, verkauft 31 zu Preisen von 8600 bis 15.100 Schilling. Den besten Preis erzielte eine junge 700 kg schwere ARGO-Tochter mit ei- ner Tagesleistung von 17,8 kg Milch. Sie wurde von Zehenthofer, Lackner gungsverhandlung. Mit Zustimmung des Amtsarztes kann eine Stellungnah- me des wassertechnischen Sachver- ständigen unterbleiben. Ab 1. Dezember 1972 ist eine Abla- gerung von Fäkalien an Plätzen, für welche keine behördliche Genehmigung (siehe Punkt 2 und 3) vorliegt, nicht mehr gestattet. Lediglich die Verwen- dung von Fäkalien zu Düngezwecken ist weiterhin erlaubt, hiefür muß je- doch der Gewerbeinhaber die schriftli- che Einwilligung des Grundeigentü- mers und die schriftliche Stellungnah- me eines wassertechnischen Sachver- ständigen zu der geplanten Düngung unaufgefordert der Bezirkshauptmann- schaft Kitzbühel und dem zuständi- gen Gendarmeriepostenkommando vor- legen. Eine Ablagerung von Fäkalien zu Düngungszwecken liegt dann nicht vor, wenn dem Boden mehr DUng- stoffe, als es vom agrartechnischen Standpunkt notwendig ist, zugeführt werden. Uebertretungen der gegenständli- chen Verordnung werden nach den Strafsanktionen der Gewerbeordnung siehe § § 131 ff Gew. 0.) geahndet. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1972 in Kraft. Alois aus Reitdorf gezüchtet und von der Firma Egger, Seekirchen, erstei- gert. Verkaufsrichtung: Salzburger Flach- gau 26, Salzburger Gebirgsgaue 8, Ost- tirol 5. Oberösterreich 3, Nordtirol 1, Export Italien 72. Die 17. Einstellversteigerung nahm ebenfalls einen ganz hervorragenden Verlauf. Von den 140 aufgetriebenen Einstellstieren wurden 135 um durch- schnittlich 22,85 Schilling, dem bisher höchsten erzielten Durchschnittspreis, verkauft und hievon 93 Prozent nach Italien exportiert. Auch hier war Quali- tät Trumpf, wobei die jungen, gut entwickelten Stiere am besten bezahlt wurden. In den einzelnen Gewichts- klassen wurden folgende Ergebnisse erzielt: Bis 250 kg, 58 Stück, 24,46 S-kg, 250-320 kg, 53 Stück, 23,02 S-kg; über 320 kg, 24 Stück, 20,23 S-kg. Insgesamt gesehen war die Nachfrage größer als das Angebot. Die nächste Versteigerung findet am Donnerstag, 10. August statt. Bei die- ser wird wieder ein größeres Angebot an gealpten Kühen und Kalbinnen erwartet. Telefonische Inseratannahme nur Redaktion Tel. 22 36. Eigentümer, Herausgeber und Verleger ,Anzeiger Gesellschaft mbH Kitzbühel. Vnre-'ed' '7 Verwaltung. Kitzbühel, Schw2r7"estraße 2. TpI 25 76; verantwortlicher Schriftleiter Martin Wörgötter, KiIz- hiihel, Hinterstadt 17, Tel. 2236: Druck: Grobstimm & Heirilriger KG, Kitzbühel, Wehrgasse 8, Telefon 25 15. Maishofen: Flotter Saisonschluß mit starkem Italienexport
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