Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 4 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 16. September 1972 noch nicht reif dafür. Ich frage nur, Gäste. Deshalb meine ich, muß in die- klusivpreise einführen sollten, da die ist sie es vielleicht jetzt, wo uns durch sem Falle die Vernunft gegenüber dem einzelnen Abgaben bzw. Entgelte in Zu- Gestank und Lärm der Fahrzeuge die Ideal oder vielleicht sogar gegenüber kunft nur mehr durch Schlüsselzahlen Gäste vertrieben werden? Ich weiß es einer Illusion den Vorrang haben, vom Endverbraucherpreis exakt ermittelt nicht. Ich wage zu zweifeln und bin Denn der Aribergtunnel kostet immer- werden können. Der Vortragende wies daran zu verzweifeln. Eine Zukunfts- hin einige Milliarden Schilling und um im Kapitel Gastgewerbe auch darauf prognose möchte ich auf Grund der Milliarden ginge es sicher auch beim hin, daß die Einführung der Mehrwert- bestehenden Schwierigkeiten lieber Projekt durch den Hahnenkamm. steuer die Besteuerung der freiwilligen nicht stellen. Wir alle wissen, daß die- Ich bilde mir nicht ein, daß meine sozialen Leistungen (freiwillig gewähr- ser mörderische Verkehr nur mittels Meinung die richtige sein muß. Ich te Verpflegung, Unterkunft etc.) als End- einer Umfahrungsstraße entschärft sehe es eben so und kenne das politi- verbrauch erforderlich mache. werden kann. Eine solche ist geplant. sehe Ränkespiel soweit, daß ich mir Die bisher bei gewissen Kleinbetrie- Von verschiedenen Kitzbühelern wird ausmalen kann, was passieren könnte, ben bestehende Möglichkeit der Umsatz- dieses Projekt wegen der Ortsnähe als wenn man das bestehende Projekt pauschalierung wird ab 1. Jänner 1973 ungeeignet, zumindest aber als nicht vereiteln würde. Ich glaube, wir müs- aufgehoben. Der weitere Bestand der ideal bezeichnet. Nun eine ideale Lö- sen vielmehr versuchen, aus dem Gewinnpauschalierung wird hiedurch je- sung ist es sicherlich nicht. Aber was gebenen das Beste herauszuholen. Und doch nicht berührt werden. geschieht, wenn sie nicht gebaut wird? deshalb frageieh - wrirn-i knrt rlip Halten wir einmal nüchtern fest. Die Planung für ein solches Projekt dauert einige Jahre. Wenn es dann endlich soweit ist, geht es um die Fi- nanzierung. Im konkreten Falle ist dieses Stadium erreicht. Die Fertig- stellung dieser Umfahrungsstraße wird weitere vier bis fünf Jahre in An- spruch nehmen. Das heißt, daß wir den stets steigenden Verkehr noch vier bis fünf Jahre verkraften müssen! Und wenn dieses Projekt vereitelt würde? Dann wären die lachenden Zweiten oder Dritten an der Reihe, denn die freigemachten Gelder würden ihnen zugesprochen. Bei uns aber würde mit der Planung neu begonnen und die Jahre gingen dahin und mit ihnen die Am 2. Sept. 1972 fand im Hotel Schloß Lebenberg ein ganztägiges Mehrwert- steuerseminar statt. Das ausgezeichnete Referat wurde von Herrn wirkl. Amtsrat Josef Waba vom Bundesministerium für Finanzen in Wien gehalten, und fand sowohl bei den veranstaltenden Wirtschaftstreuhändern, wie auch bei den eingeladenen Unter- nehmern und Gewerbetreibenden des Be- zirkes großen Anklang und Interesse. In dem Tagesseminar ist es dem Vor- tragenden gelungen, in spannender Form das ab 1. Jänner 1973 in Kraft tretende Mehrwertsteuergesetz einge- hend zu erläutern, aber auch auf einen großen vorbereiteten Fragenkatalog bis ins Detail einzugehen und den Groß- teil der aufgeworfenen Fragen erschöp- fend zu behandeln. Es kann hier natürlich nur ein kleiner Teil der Ausführungen des Vortragenden wiedergegeben werden. So führte-- Herr Amtsrat Waba aus, daß einer der wich- tigsten Teile des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug, d. h. die Rückfor- derung der vom Lieferanten in Rech- nung gestellten Umsatzsteuer vom Fi- nanzamt, bzw. die Verrechnung mit der eigenen Steuerschuld ist. Da die Umsatz- steuerpflicht mit Erbringung der Lei- stung entsteht, wird der zeitgerechten Ausstellung der Rechnungen mit Inkraft- Straße nicht schon früher, das heißt vor den Skiübungswiesen unterirdisch geführt werden? Technisch dürfte dies, wie der Bau von Untergrundbahnen zeigt, doch sicher kein Problem sein! Nun, wie immer die Dinge liegen mö- gen, wir müssen handeln und zwar möglichst schnell, damit wir im Ver- kehr nicht vollends ertrinken! Es ist bekannt, daß Kitzbühel mit den Nächtigungen rückläufig ist. Im- mer wieder wird versucht, dafür Ent- schuldigungen zu finden. Ich glaube, wir müssen der Wahrheit ins „Ge- sicht" schauen und sie ertragen. Ein- zig und allein dieses Rezept wird uns über die Runden bringen und eine Bes- serung herbeiführen. treten des Umsatzsteuergesetzes 1972 noch mehr Aufmerksamkeit als bisher gewidmet werden müssen. Das Gesetz gestattet zwar, im § 19, Absatz 2, Zif- fer la, die Rechnung nach Ablauf des Kalendermonats in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde, auszustellen. Ein weiteres Hinausschie- ben der Rechnungslegung und damit der Steuerschuld sieht das Gesetz nicht vor. Für das Gastgewerbe liegt ein Ent- wurf über das Schema zur Berechnung der Steuern und Abgaben vor. Dieses Schema hat bereits die Zustimmung der Interessenverbände gefunden und wird voraussichtlich ab 1. Jänner 1973 als ver- bindlich anzuwenden sein. Das Schema für eine Weinkonsuma- tion hätte demnach folgendes Aussehen: Grundpreis 100.— + 10 Proz. Getränkesteuer 10.— + 10 Proz. Sonderabgabe von alkoh. Getränken 10.- 120.— + 10 Proz. Bedienungszuschlag 12.- 132.— + 16 Proz. Umsatzsteuer 21,12 Endverkaufspreis 153,12 Dieses Schema zeigt, daß alle Betrie- be, sofern sie ohnehin nicht schon um- gestellt haben, zum 1. Jänner 1973 In- Für nicht buchführende land- und forst- wirtschaftliche Betriebe gilt bekanntlich ab 1973 eine vereinfachte Besteuerungs- möglichkeit. Diese Verfügung kann aber auch auf alle Nebenbetriebe (z. B.: Fremdenbeherbergung) der Landwirt- schaft angewendet werden. Besonders wies Herr Amtsrat Waba darauf hin, daß die für die Erstellung der Inventur zum 31. Dez. 1972 zu leistenden Vor- arbeiten nicht früh genug in Angriff ge- nommen werden können. Es sollten vor- erst alle von Lieferanten eingehenden Waren mit der dafür geltenden Zoll- tarifnummer, bei selbstimportierten Wa- ren mit dem Entlastungssatz der Aus- gleichsteuer gekennzeichnet werden. Auch sollte frühest möglich eine Tren- nung der selbst erzeugten und der er- worbenen Ware erfolgen. Von Bedeu- tung ist auch die Erbringung des Näm- lich keitsnachweises bei Vorräten, falls die zusätzliche Entlastung für die letzte steuerpflichtige Lieferung beansprucht wird. Die Inanspruchnahme der Vorrats- entlastung kann, wie der Vortragende eingehend erläuterte, bereits am 1. Feb. 1973 beantragt werden. Zu den 1973 monatlich abzugebenden Voranmeldun- gen, in die übrigens auch die abzuführ- ende Investitionssteuer aufzunehmen ist, wird das Finanzministerium noch genaue nach Branchen getrennte Anleitungen herausbringen. Mit dem Erlaß der ge- nauen Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1972 ist leider nicht vor Ende Oktober 1972 zu rechnen. Dem Vortragenden gelang es. mit sei- nen Erläuterungen und Ausführungen alle Teilnehmer mit dem Wesen der neu- en Steuer vertraut zu machen. Es konn- ten vor allem Vorurteile beseitigt wer- den, so daß viele Teilnehmer eine sach- liche Einstellung zu den zweifellos noch zu bewältigenden Problemen gewannen. Das Seminar zeigte, daß der Ersatz des bestehenden Umsatzsteuerrechtes durch das Mehrwertsteuersystem eine dergröß- ten steuerlichen Aenderungen seit vielen Jahrzehnten darstellt und ein völlig neues Umdenken der Unternehmer er- fordert. Es bedarf selbstverständlich noch großer Anstrengungen, das neue System mit allen Konsequenzen inner- halb der zur Verfügung stehenden Zeit allen Beteiligten näher zu bringen. Neues von der Mehrwertsteuer
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