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Almh 0 c i 0 nge am Kitzbüheler werden aufgeforstet Horn Anschlu1gebührefl für Wasser und Kanal erhöht .- Subventionen für „Einheimische" - 69. Gemeinderatssitzung. 7.7 P.b.b. Erscheinungsort und '/erlagsposiamt 6373 KiIzbühel .. zbeier iizeicjer Samstag, 23. September 1972 Preis 2.— Schilling, Jahresbezugsgebühr 100 Schilling 28. Jahrgang, Nr. 38 Sa., 23. Helene So., 24. Rupert Mo., 25. Nikolaus Firmin Di., 26. Zyprian Mi., 27. Hiltr. Do., 28.Wenzel Fr., 29. Michael Am Donnerstag, 14. September hielt der Kitzbülieler Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Her- mann Reisc.i die 69. ordentliche Sit- zung ab. Der Bürgermeister berichtete zuerst über die Lösung der Schulraum- fragen in den Doppelhauptschulen, wc durch die vorübergehende Aufnahme der Handelsschule, die heuer vier Klassen benötigt, und die steigenden Klassenzahlen der Hauptschulen die Sonderrüume für Englisch und Geo- metrisches Zeichnen als Klassen ver- wendet werden müssen, otwohl zwei Pausenräume in Klassen umgestaltet wurden. Der kleine Pausenraum konn- te als Veranstaltungsraum sowie für das Schulfernsehen freigehalten wer den, dafür wurde vorübergehend eir MädchenhandarbeitSraum als Maschin- schreibraum für die Handelsschule be- reitgestellt. Die in der Doppelhaupt- schule untergebrachten Schulen arbei- teten bei der Lösung des Raumpro- blems bestens zusammen, das Ver- ständnis für vorübergehende Ein- schränkunge-n, die mit dem Bau der Handelsschule gelöst sein müssen, war allgemein vorhanden. Allerdings zeigt sich, dß kaum mehr weiter zu- sammengedrängt werden kann, ohne den Schulbetrieb zu gefährden. Dankschreiben sandten der Verein „Die Kitzpichler" für die umfassende Organisationshilfe beim Seefest, die: Organisatoren des Radrennens zun- Kitzbüheler Horn, der Künstler Hugc. Bonatti für die gewährte Subvention seines Buches „Irrlichter der Zeit" un einige Anrainer am Einsiedeleiweg füi die Asphaitierung der Straße. Die Wildbach- und Lawinenverbau ung, Gebietsleitung Wörgl, erbat vor der Gemeinde die im Zuge des Flä• chenwidmungsplanes notwendige Er- klärung, welche Gebiete als Baugebiet ausgewiesen werden. Sie wird dann bis Herbst; 1973 einen Katalog jener Flächen erstellen, die als gefährdet an- zusehen sind und von einer Verbauung ausgeschlossen werden müssen. Bgm. Reisch informierte den Ge- meinderat. daß zur Sicherung vor Rutshgefaiir gegen den Walsenbach vorgesehen ist, das Gebiet Goinger Alm, Kagringaim und Kasbichl aufzu- forsten und nur die Trassen für die Skiabfahrten freizulassen. Bet der Ehrenbachverbauung konnte das neue Gerinne im Unterlauf ab der Brücke fertiggestellt werden, in dieser Woche wurde die Brücke verlegt, dazu mußte die Straße gesperyt werden. - Durch den Einsatz der bisher im Eh- renbachgraben tätigen Partie soll noch im Herbst ein weiterer Bauabschnitt im Unterlauf in Angriff genommen werden. D:e Verbauung des Unterlaufs des G'änsbaches ab Einmündung des Pfarraubaches, bi der die Gemeinde 50 Prozent der Kosten übernehmen muß, wird in mehreren Jahresetappen Salvenkapelle wird an diesem Sonntag wiede re röffn et Wegen der ungünstigen Witterung konnte die feierliche Wiedereröffnung der Kapelle auf der Hohen Salve am vergangenen Sonntag nicht durchge- führ werden. Sie findet nun bei jeder Witterung an diesem Sonntag, 24. Sep- tember, dem Festtag unseres Diözesan- patrons St. Rupert, statt. Das Pro- gramm bleibt unverändert. Um 13 Uhr ist ein Festgottesdienst, zu dem alle Liebhaber des Gotteshauses, insbeson- dere alle Förderer und Spender, herz- lich eingeladen s:nd. Für alle Teilneh- mer gibt es ab Hopfgarten und Söll verbilligte Auffahrten, für Fahnen- abordnungen wird Freifahrt gewährt. erfolgen. Das Gerinne wird wesentlich verbeitert werden. Im Finanzreferat wurde auf Antrag des Stadtrates als Finanzausschuß eine Erhöhung der Kanalanschlußgebtihren von 15 Schilling auf 40 Schilling pro Quadratmeter Grundfläche vervielfacht mit der Zahl der Geschosse (Keller und ausgebaute Dachböden gelten als je ein Geschoß, unausgeba.ute Dachbö- den als halbes Geschoß) vorgenom- men. Der bisherige Satz hatte seit 1964 gegolten. Ebenso wurde die einmalige Wasseranschlußgebühr von 20 Schil- ling je Quadratmeter umbauter Grund- fläche, vervielfacht mit der Zahl der Geschoße (Sonderregelung wie oben) auf 50 Schilling erhöht. Die erhöhten Gebühren gelten für alle Bescheide, die nach dem 1. Oktober vorgeschrieben werden. Gleichzeitig beschloß der Gemeinde- rat eine Subventionierung der An- schlußgebühren in folgenden Fällen: Der Gemeinderat kann Personen, de- ren Hauptwohnsitz Kitzbithel ist, die während der letzten sechs Monate hier ständig gelebt und die in die Wähler- evidenz eingetragen sind, über Ansu- chen Subventionen von 50 Prozent der vorgeschriebenen AnscHußgebtihren gewähren. Begünstigt sind Haus- und Wohnungsbesitzer und Wohnungsinha- ber, die direkt oder indirekt zur Zah- lung der Anschlußgebühr verpflichtet sind, sofern der Wohnraum im Inter- esse der Stadt Kitzbühel geschaffen wird. Erwerbsbetrieben kann die Sub- vention gewährt werden, wenn sie für die Stadtgemeinde Kitzbilhel von wirt- schaftlichem Interesse sind. Bei Ver- kauf oder anderweitiger Eigentums- übertragung innerhalb von 5 Jahren ist der Subventionsemfänger zur Rückzahlung der Subvention verpflich- tet. Die Erhöhung der einmaligen An- schlußgebfthren war von der Finanz- verwaltung mit reichem Zahlenmate- rial begründet worden, wobei klarge- stellt wurde, daß die ständig notwen- dig werdende Ausweitung des Netzes nicht aus Mitteln finanziert werden soll, die aus dem Wasserverkauf stam- men. Uebersichten zeigen auf. daß der Wasserverbrauch zwischen ständig in
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