Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Seite 16 es: Jahr für Jahr dürfen wir uns für das Osterfest bereiten. Du mahnst uns in dieser Zeit zu Gebet und Werken der Liebe. Du rufst uns zu den Sakra- menten, die das Leben der Gnade in uns erneuern. Ein schönes Zeichen dieser Werke der Liebe unserer Pfarre ist das Er- gebnis des Familienfasttages mit 25.000 Schilling (samt Weitau) und der Ca- ritas-Haussammlung mit 41.600 Schil- ling. Allen edlen Spendern und auch den Sammlern ein herzliches „Ver- gelt's Gott!". Der Nachweis der Ver- wendung erfolgt wieder in der näch- sten Pfarrversammlung. Nützen wir auch noch die Einladung zu Gebet und Sakramentsempfang, be- sonders in den Kartagen mit der Li- turgiefeier: Palmsonntag 8.30 (Einzug Jesu). Gründonnersta 19.30 (Abend- Kitzbftheler Anzeiger Taekwon Do-Verein St. Johann Einladung zu der am Mittwoch, 25. April 1973 um 20 Uhr im Restaurant Traublinghof (1. Stock) in St. Johann stattfindenden außerordentlichen Jah- reshauptversammlung. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Fest- stellung der Beschlußfähigkeit, 3. Kas- sabericht, Kassaprüfung und Entla- stung des Kassiers, 4. Entlastung des Vereinsvorstandes, 5. Neuwahl desVer- einsvorstandes, 6. Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge, 7. Allfälliges. Anträge von Mitgliedern sind nach Paragraph 8 der Satzungen bis 18. April beim Vereinsvorstand einzubrin- gen! Wenn die ao. Generalversamm- lung zur festgesetzten Zeit nicht be- schlußfähig ist, so findet eine halbe Stunde später eine zweite statt, die Samstag, 14. April 1973 meindebewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister i V. Georg Oberleitner OBERNDORF - Tanz im Penzinghof Samsag, 14. April mit den „Fidelen Tirolern". - Freitag Hüttenabend in der Brechl- stube. - Cafe Strobl Tanz und Stimmung Samstag, 14. April mit dem „SpDnring- Quintett". Tankwagen 73 Kirchdorf Neue Spender: mahl), Karfreitag 19.30 (Kreuzvereh- onne ttucisicnt aui aie iani uer tn- rung), Karsamstag-Osternacht 24 Uhr wesenden beschlußfähig ist. Um pünkt- (Auferstehung), damit das Gottes-Le- liches und vollzähliges Erscheinen wird ben sich in uns erneuere! gebeten! Bausteineaktion „Altersheim" St. Johann i. T. Stand vom 15. März 158.550,13 Neue Spender: Fliegerclub St. Johann Kranzspende Peter Krottendorfer 250 Josef Sammer, St. Johann Kranzspende Christian Froidl 300 Fam. Ciomber-Widmoser, St. Johann Kranzspende Christian Froidl 250 Familie Wilhelm Kröll Kranzspende Christian Froidl 200 Stand vom 6. April 159.550,13 Spenden werden erbeten auf das Kto. 17.947 bei der Raiffeisenkasse St. Jo- hann. Erlagscheine liegen beim Post- amt und beim Marktgemeindeamt St. Johann (Zimmer 3) auf. Gemeindegespräche der SPOe St. Johann mit Information und Diskussion Das Sportplatzproblem war das Haupt- thema der letzten Diskussion. Schade, daß nicht mehr aktive Sportler daran teilgenommen haben. Bei dieser De- batte wurde klar der Wille ausge- drückt, sich weiterhin mit diesem Pro- blem zu beschäftigen und mitzuhelfen, eine gute, jedoch endgültige Lösung zu finden. So wird bei diesen schon traditionellen Gesprächen nicht die ho- he Politik betrieben, sondern über die noch zu lösenden Probleme der Ge- meinde gesprochen. Oder drückt uns „der Schuh" wirklich nirgends mehr? Daher: mitreden, mitgestalten beim nächsten Gemeindegespräch am Sonn- tag, 15. April um 10 Uhr im Hotel Bä.- ren, 1. Stock. Bezugsgebühr bezahlt? Marktgemeindeamt St. Johann Kundmachung Aenderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemein- de St. Johann in Tirol hat in dei Sitzung am 22. März 1973 beschlossen den Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2794/1 (Max Klausner) nach den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, LGBI Nr. 10/1972 durch v i e r Wochen zu-- allgemeinen ur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Umwid- mung von Freiland in Bauland vor und zwar einen Teil als Mischgebiet (§ 14 TROG) und den Rest als Wohn- gebiet (§ 12 TROG). Jedem, dem die Stellung eines Ge.. meindebewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister: 1. V. G. OberIeitne Marktgemeindeamt St. Johann Kundmachung Aenderung des Flächenwidmungsplans Der Gemeinderat der Marktgemein- de St. Johann in Tirol hat in seiner Sitzung am 22. März 1973 beschlossen, den Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungsplanes im Bereiche der Gpn. 915 und 916 (Erbengemein- schaft Adeisberger, Vordergrub) nach den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes, LGB1. Nr. 10-1972, durch vier Wochen zur- allgemeinen u: allgemeinen Einsicht aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Umwidmung von Freiland in Bauland vor und die genannten Parzellen sollen die Wid- mung Wohngebiet (§ 12 TROG) erhal- ten. Jedem, dem die Stellung eines Ge- Koroschec Josef, Monteur 300 Keuschnigg Sebastian, Post-Ang. 300 Trixl Jodok jun. 500 Hautz Stefan, Bergbahn-Ang. 500 Brantner Josef, Kraftfahrer 400 Wais Erich, Koch 200 Steinbacher Eduard, Fabrikant 1000 Zaß Thomas, Liftangestellter 300 Müller Wilhelm, Postamtsvorstand 200 Schery Josef, Direktor 1000 Lackner Katharina, Pensionist. 300 Schelihorn Thomas, Forstarbeizer 300 Troppmair Jakob, Landwirt 1000 Egger Johann, Tannbauer, St. Joh. 500 Prantl Andreas, Pensionist 200 Hammerl Ludwig, Pensionist 500 Georg Harasser, Landwirt 500 Raß Anton, Erdbeweg. St. Johann 975 Klanfer Anton, Bäckermeister 500 Den bisherigen Spendern ein aufrich- tiges „Dankeschön". Um weitere Spen- den bittet die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf. Kto. 2313 Aktion „Tankwa- gen 73 Kirchdorf". Gemeindeamt Kirchdorf Kundmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf 1. T. hat in seiner Sitzung am Freitag den 30. März 1973 einstim- mig beschlossen, die Lagepläne über die Aenderung des Flächenwidmungs- planes im Bereiche der Gr.indpar- zellen 108 und 109 KG. Kirchdorf in Tirol (Besitzer Josef Fankhauser), zur öffentlichen Einsichtnahme auf- zulegen. Es ist beabsichtigt, die genannten Parzellen von Freiland in Bauland um- zuwidmen. Jeder dem die Stellung eines Ge- meindebewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflagefrist zu den Entwürfen schriftlich Stellung zu nehmen. Der Bürgermeister Michael Nothegger
< Page 16 | Page 18 >
< Page 16 | Page 18 >