Kitzbüheler Anzeiger

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bann JoUcIurftcr Ohcrndo, V. 1. n. r.: FVV-Obmann Alois Nothdurfter, Frau Bausewein (30 Jahre treuer Gast in Oberndorf), Herr Bausewein (50 Jahre treuer Gast in Oberndorf) so- wie Herr Gantschnigg als Beherberger der Gäste. Samstag, 28. April 1973 Kitzbüheler Anzeiger Seite 7 Das Jugendrotkreuz unter Bezirkslei- ter Schuldirektor Alfons Plattner, der schon seit vielen Jahren in dieser Funk- tion tätig ist, bemüht sich in umfassender Weises die Schuljugend mit dem Dienen und Helfen, den Idealen des Jugendrot- kreuzes, vertraut zu machen. Auch in die- sem Jahr werden wieder mehrere Kurse veranstaltet werden, ebenso sollen die freiwilligen Radfahrprüfungen wieder ins Programm aufgenommen werden. Aus der 6. Novelle zum Bauern-Krankenver- sicherungsgesetz Bekanntlich sind ab 1. Jänner 1973 Bauern, die neben ihrem land-(forst) wirtschaftlichen Betrieb mit einem Ein- heitswert von mehr als 12.000 S auch Die Musikkapelle Oberndorf, der Ob- mann des FVV Alois Nothdurfter mit einigen Ausschußmitgliedern, der Bör- gernzeister Franz Höck und die Vermie- ter Herr und Frau Gantschnigg hatten sich am Freitag, 6. April zur Ehrung der Stammgäste Bausewein im Hotel Lindner eingefunden. Bausewein fährt bereits 50 Jahre und seine Frau 30 Jah- re nich Oberndorf auf Urlaub. Die Mu- sikkapelle spielte unter der Leitung von Kpm. Michael Lichtmannegger den treu- en Gästen ein Ständchen. FVV-Obmann Nothdurfter überreichte nach einigen Worten der Anerkennung namens des Fremdenverkehrsverbandes einen Ge- schenkskorb. In Hoffnung auf ein bal- diges Wiedersehen feierten die Stamm- gäste mit den zahlreichen Gratulanten einen Gewerbebetrieb führen, nach dem Bauern-Krankenversicherungsgesetz (B- KVG.) pflichtversichert. Liegt der fest- gestellte Einheitswert des land-(forst) wirtschaftlichen Betriebes unter 12.000 Schilling, tritt Versicherungspflicht nach dem B-KVG. nur dann ein, wenn der Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag der Land-(Forst)wirtschaft bestritten wird. Von dieser Regelung werden in Ti- rol nicht wenige Inhaber von Misch- betrieben, also Bauern, die gleichzeitig einen Gewerbebetrieb - insbesondere Gastwirtschaft - führen, betroffen sein. Um diesem Personenkreis, soferne er sich bisher bei einem Versicherungs- unternehmen vertragsmäßig kranken- versichert hatte, die vorzeitige Aufkün- digung des Vertrages zu ermöglichen, sehen die Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Krankenvorsorge gemütlich bei einem Gläschen Wein im Hotel Lindner. Herr Christian Bausewein war über die Ehrung sehr beeindruckt und rich- tete an Obmann Nothdurfter einen Brief mit folgendem Inhalt: ‚Es ist mir ein herzliches und aufrich- tiges Bedürfnis, Ihnen für die mir und meiner Gattin erwiesene Ehrung anläß- lich meines 50jährigen Besuches der Gemeinde Oberndorf besonders zu dan- ken. Ich möchte Ihnen gerne versichern, daß ich auch künftig, solange mir Ge- sundheit und Leben geschenkt ist, der Gemeinde Oberndorf die Treue halten werde. Möge Oberndorf mit seinem „Kaiser" für die Erholungsuchenden je- ner anziehende Ort werden, der er für mich stets gewesen ist." der Privatversicherungsanstalten folgen- de Regelung vor: Wird ein Versicherter auf Grund ge- setzlicher Bestimmungen krankenversi- cherungspflichtig oder erlangt er An- spruch auf Familienhilfe durch eine Pflichtkrankenversicherung, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag für den Pflichtversicherten innerhalb eines Monats nach Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung, frühestens für Schluß des Monats kündigen, indem er den Eintritt der Versicherungspflicht der Anstalt nachweist. Die betroffenen Personen können sich daher bei der Landeskasse Tirol der Oesterreichischen Bauernkrankenkasse eine Bestätigung über den Bestand der Versicherungspflicht nach dem B-KVG. ausstellen lassen und unter Vorlage die- ser Bestätigung ihren bei einem priva- ten Versicherungsunternehmen abge- schlossenen Versicherungsvertrag für sich und ihre anspruchsberechtigten An- gehörigen ab sofort aufkündigen. Sprechtage der Landwirtschaft Die Land- und Forstwirtschaftliche Sozialversicherungsanstalt, die Pensions- versicherungsanstalt der Bauern und die Landeskasse Tirol der Oesterreichischen Bauernkrankenkasse halten am 4. Mai von 8 bis 10 Uhr in Kitzbühel, Bezirks- Landwirtschaftskammer, einen Sprech- tag ab. Es wird in allen Angelegenhei- ten der Pensions-, Unfall- und Zuschuß- rentenversicherung sowie der Bauern- krankenversicherung Auskunft erteilt. Frühjahrskonferenz der bäuer- lichen Jugend im Penzinghof Am Freitag, 27. April findet in Obern- dorf, Gasthaus Penzing, die Frühjahrs- konferenz der bäuerlichen Jugend des Bezirks Kitzbühel statt. Beginn 20 Uhr. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Be- grüßung durch den Bezirksjungbauern- obmann. 2. Tätigkeitsbericht. 3. Vor- schau auf das Sommerarbeitsprogramm. 4.„Landwirtschaft und Naturschönhei- ten in den USA". Lichtbildervortrag von Dir. Dipl.-Ing. Ludwig Partl, Weit- au. 5. Aussprache und Allfälliges. Die Jungbauernobmänner und Orts- leiterinnen werden gebeten, auch die Stellvertreter, Schriftführer und alle in- teressierten Mitarbeiter in der Land- jugend zur Konferenz einzuladen. Lehr- und Ausflugsfahrt für Pen- sionisten und Rentner aus der Land- und Forstwirtschaft Im Rahmen des ländl. Fortbildungs- instituts (LFI) veranstaltet die Bezirks- landwirtschaftskammer Kitzbühel heuer erstmals für Altbauern, Altbäuerinnen und ehemalige Land- und Forstarbeiter mit deren Frauen, eine Lehr- und Aus- 50 Jahre treuer Gast in Oberndorf
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