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Samstag, 16. Juni 1973 Kitzbüheler Anzeiger Seite 3 Kitzbüheler Eissport Club Vorbereitungen für die kommende Saison voll im Gang anlagen etc, müssen ebenfalls die Zu- stimmung des Bundes haben. Die Stadt hat für die Erstellung ei- nes verbindlichen Terminplanes für alle Pianungsstadien und für alle an der Pla- nung Beteiligten, sowie eines Bau-Ter- minplanes, der an den Planungstermin anschließt, zu sorgen. Der Architektenvertrag bedarf vor rechtsgültigem Abschluß der Zustim- mung des Bundes. Die Ausschreibungen,Vergaben und Zuschläge sind nach den „Richtlinien für die Vergebung von Leistungen durch Bundesdienststellen" durchzufüh- ren. Das Bundesministerium für Bauten und Technik macht für das Bauvorha- ben einen Kollaudator namhaft. Diesem sind von der Stadt sämtliche angefor- derten Unterlagen zur Prüfung zur Ver- fügung zu stellen. Die Stadt ist einverstanden, daß, falls der Bund dies wünscht, die ad- ministrative Abwicklung des Baues durch das Land oder über vom Bund bestellte Organe erfolgt. Für die notwendigen baupolizeili- chen Bau- und Benützungsbewilligun- gen sorgt und haftet die Stadt als Bau- herr. Die Abnahme des Bauvorhabens erfolgt kommissionell binnen 3 Mona- ten nach Erteilung der baupolizeilichen Benützungsbewilligung durch Vertreter des Bundes. Die Stadt vermietet und der Bund mietet die Liegenschaft „Ruadl- feld" mit allen Objekten und Anlagen zur uneingeschränkten, ausschließlichen und alleinigen Benützung. Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 15 Jahren geschlossen. Dann geht die Liegenschaft in das Eigentum des Bundes über. Das Bundesmini- sterium für Bauten und Technik ver- pflichtet sich, die Grundbuchsordnung nach Vollendung des 15. Jahres der Mietdauer ungesäumt herzustellen. Während der Mietdauer trägt der Bund alle mit der Benützung der Lie- genschaft verbundenen Lasten, er sorgt auch für die innere und äußere Er- haltung. Ausgenommen sind Garantiere- paraturen, die die Stadt gegenüber den bauausführenden Firmen geltend zu machen verpflichtet ist. Als Mietzins pro Jahr wird der Betrag vereinbart, der der Amortisation von 50 Prozent zuzüglich 2 Millionen Schilling eines Darlehens (Kapital- tilgung und Zinsen) in der Höhe der abgerechneten Baukosten des Neubaues, jedoch abzüglich der Kosten der Be- schaffung, Aufschließung und Bestands- freimachung der Liegenschaft, bei fol- genden Konditionen entspricht: Verzinsung 71/4 Prozent pro ‚Jahr, 15jährige Laufzeit 100-prozentige Zuzählung keine Wertsicherung Die Mietzinszahlungen beginnen mit Von den bei der letzten Generalver- sammlung neugegründeten Arbeitsaus- schüssen stecken besonders der Werbe- und der Sportausschuß bereits mitten in den Saisonvorbereitungen. Erste Auf- gabe ist nach wie vor, die nötigen finanziellen Mittel für den Saisonstart auf die Beine zu stellen. Die Werbung wird daher heuer früher denn je in An- griff genommen. Das bisherige Programmheft des Ver- eines wird auf Großformat umgestellt und attraktiver gestaltet werden. Es geht daher bereits an dieser Stelle an die verehrten Inserenten der letzten Jahre die Bitte, auch heuer wieder diese Werbemöglichkeit zu nützen. Je eher dies geschieht, umso früher kann die Vereinsbroschüre erscheinen, was bisher nie vor Dezember der Fall war. Der Sportausschuß beschäftigt sich in- tensiv mit der Zusammenstellung des Teams für 1973-74, welches unbedingt um den Aufstieg in die Bundesliga mit- mischen muß, wobei das Hauptaugen- merk hundertprozentig den jungen Spielern zugewendet werden wird. Kein teurer Ausländer soll einem ein- zigen einen Platz verstellen. Die Ober- liga wird in einer Doppelrunde ausge- tragen, wobei heuer nur 6 Mannschaften dem Jahr, in dem der Baubeginn er- folgt, jedoch frühestens im Jahre 1974. Bis zur Feststellung der tatsächlichen Kosten werden die Jahresmieten mit 1,3 Mio Schilling festgelegt. Allfällige Zahlungsdifferenzen sind nach Fest- stellung der tatsächlichen Kosten in den folgenden Jahresmietzinsraten auszu- gleichen. Die Punkte XII bis XVII betreffen die üblichen Vertragsbeispiele. Der Vertrag, abgeschlossen zwischen der Republik Oesterreich, vertreten durch das Bundesministerium für Un- terricht und Kunst, dieses wiederum vertreten durch den Landesschulrat für Tirol und der Stadtgemeinde Kitzbü- hel, wurde vom Gemeinderat grund- sätzlich einstimmig genehmigt. Die bei- den Vizebürgermeister Gebhart H ä r- ting und LAbg. Hans Brettauer unter Beiziehung von GR LAbg. Dr. Otto W e n d 1 n g wurden vom Ge- meinderat rechtsverbindlich beauftragt, einige Vertragsänderungen zu errei- chen. Diese betreffen den Sportplatz Langau (Mitbesitzer Turnverein Kitzbü- hel), die 71/4 prozentige Verzinsung und die 100prozentige Zuzählung, da beide Verlangen nicht zu erreichen sind. In den Erläuterungen zum Vertrag wurde seitens des Gemeinderates fest- gehalten, diesen schon jetzt zu geneh- migen, auch wenn der ideelle Anteil von einem Siebtel des Grundstückes noch nicht Eigentum der Gemeinde ist. Die Gründe hiefür sind die frühestmögliche mit dabei sind. Dies wurde in der letzten Verbandsbesprechung in Zell am See, die von den Kitzbüheler Funktio- nären Otto Hölzl und Fritz Reiter be- sucht wurde, festgelegt. Der diesjährige Verbandstag findet am 30. 6. in Krems statt. Kitzbühel wird vertreten sein, um das Verhältnis zum ÖEHV endlich ent- scheidend verbessern zu können. Außer- dem dürfte die Anzeige des KEC wegen Verwendung dreier Ausländer in den letzten beiden Jahren durch WEV- Schwechater zur Rede kommen, was bis- her wohlweislich unterdrückt wurde. Eines kann den Anhängern jedenfalls versichert werden: man schläft nicht im Eishockeyclub, alle Kräfte werden für ein Wiedererstarken der Mannschaft forciert. Ab nächster Woche ist auch wieder Präsident Beetz in Kitzbühel und wird persönlich die Arbeiten in die Hand nehmen. Einer vordringlichen Re- gelung bedarf die Frage des nunmehr notwendigen SommertrockentraiflingS. Mitgliederwerbung: Alle Mitglieder mögen die neue Mitgliedskarte bei einem der Ihnen bekannten Funktionäre be- heben, Mitgliedsbeitrag S 50.— Sie un- terstützen den Verein wesentlich. Werden Sie Mitglied beim KEC! Einreihung des Bauvorhabens in das Bundesschulbauprogramm und die Er- wirkung des Rechtsanspruches auf Sub- ventionsposten. Im Falle einer Verzöge- rung besteht die Gefahr, daß Kitzbühel im Bauprogramm weit zurückgereiht wird. Ab dem Zeitpunkt der Verbund- lichung verbleibt der Stadt nur mehr die Bedeckung der Hälfte der Darle- hensannuität. In einer weiteren Schulsache geneh- migte der Gemeinderat auf Antrag von Vzbgm. B r e t t a u e r den Betrag von 366.000 Schilling zur Errichtung von 2 weiteren Klassen für die Handelsschule und je einer Klasse für die Mädchen- bzw. Knabenhauptschule. Die mit die- sem Aufwand geschaffenen neuen Klas- sen werden auch nach Auszug der städt. Handelsschule, die in der Doppelhaupt- schule untergebracht ist,von den Pflicht- schulen benötigt, da die Schülerzahl im Steigen ist. Die Bedeckung erfolgt aus den Mehreinnahmen. Vom Bürgermei- ster wurde versichert, daß Mehreinnah- men bevorstehen; eine Unsicherheit ist bei den Ertragsanteilen des Bundes vorhanden. Der Obmann des Planungsausschusses GR LAbg. Dr. Otto W e n d 1 n g be- richtete, daß am 13. Juni 1973 die Vor- besichtigung der Arbeiten des Studen- tenteams der Technischen Hochschule in Wien stattfindet. Univ.-Prof. DDr.Wur- zer steht an diesem Tage für die Ab- ordnung aus Kitzbühel ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Ausstellung in Kitzbü-
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