Kitzbüheler Anzeiger

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Im Bild. Die neue Großbackanlage liefert in der Minute 100 Semmeln; von rechts: der Monteur der Fa. Fringand, Thionville, Bgm. Oek.-Rat Reitstätter, Dipl.-Vwt. Dr. Hubert Nagler, Bäckermeister Hans Ebersberger jun. und Gäste. Handel und Handwerk im alten Kitzbühel Aus der Festschrift „Tiroler Handelskammer - Bezirk Kitzbühel" Seite 6 Kitzbttheler Anzedger Samstag, 16. Juni 1973 60 Antlaßritt Neue Großbackanlage in Kossen Am Sonntag, 27. Mai wurde in Kös- sen die neue Großbackanlage der Bäk- kerei Hans Ebersberger (HEBACK) der Oeffentlichkeit vorgestellt. Die zur Be- sichtigung frei zugängliche vollautoma- tische Anlage zur Erzeugung von Weiß- gebäck hat eine Stundenleistung von 6000 Stück Weißgebäck. Die Münchner Firma Grubeljnk lieferte die technischen Anlagen für eine kontinuierliche Erzeu- gung und die Firma Fringand, Thion- Tille, baut dazu einen Netzbandback- ofen. Beide Konstruktionen sind in ih- rer Ausführung absolute Spitzenklasse. Durch das Zusammenwirken europäi- scher Firmen wurde im Land eine Bäckerei von internationalem Format eröffnet. Mit Urkunde vom 6. Juni 1271 wurde Kitzbühel von Herzog Ludwig II. von Bayern zur Stadt erhoben und mit dem Stadtrecht von München ausgestattet. 1297 wurde Kitzbühel Sitz des Landes- gerichtes (vorher St. Johann). Die wirtschaftliche Grundlage der Stadt bildeten der Handel und das Gewerbe. Bereits durch die Urkunde vom 23. April 1297 wurde der Handelsverkehr im Landgericht Kitzbühel geregelt. Viztum (heute würde man Kanzler sagen) Hein- rich von Wolfratshausen befahl mit die- ser Urkunde dem Landrichter u. a. „Das Gastungsrecht darf nur von den alther- gebrachten „Tafernen" in St. Johann. Kirchdorf und Kössen ausgeübt werden. In Kitzbühel gilt das Gastungsrecht unbeschränkt. Der Handel im ganzen Nach der Begrüßungsansprache des Betriebsinhabers Hans Ebersberger jun. wurde die Anlage von Hw. Herrn Pfr. Josef Wagner eingeweiht. Von den an- wesenden Ehrengästen sprachen weiters Bürgermeister Oek.-Rat Stefan Reitstät- ter, Landesinnungsmeister Anton Le-. ner und Dipl.-Vwt. Dr. Hubert Nagler, Kufstein. Die neue Anlage, eine der modernsten in Österreich, wurde nicht nur von der Be- völkerung von Kössen und Umgebung, sondern auch von Fachleuten aus den Bundesländern sowie aus Süd- und Mit- teldeutschland besichtigt. Man war über, den Fortschritt der Bäckereitechnik in Kössen sichtlich beeindruckt. Gericht darf sich nur auf offenen Märkten abspielen. Die Bürger von Kitz- bühel und München unterliegen aber keinem Marktzwang, sie können Han- del treiben, wo und wann sie wollen." Von diesen Rechten waren allerdings die „Pfahlbürger" ausgeschlossen. Pfahl- bürger waren die Bewohner außerhalb der Stadtmauern. Der enge Bereich des Burgfriedens, dem Teil des Stadtbezirkes, der durch die Stadtmauer umgrenzt war, wurde in Kitzbühel bald gesprengt. Schon die Einbeziehung des Schattberges (bis zum Jufen) in den Burgfrieden im Jahre 1297 deutete diese Entwicklung an. Auch der Begriff des „Pfahlbürgers" ver- schwand und wurde durch den „Inwoh- ner" ersetzt. Verkehrsbeschränkung auf der Brixen- taler Bundesstraße Im Interesse der Sicherheit und Leich- igkeit des Verkehrs wird von der Be.- zirkshauptmannschaft Kitzbühel zur stä- ungsfreien Durchführung des traditio- nellen Antlaßrittes auf der Brixentaler Bundesstraße folgende Verordnung er- lassen: Am 21. Juni 1973 'ist die Brixentaler ißundesstraße aus Anlaß der Fronleich- namsprozession (Antlaßritt) in der Zeit von 12 bis 17 Uhr im Bereich der Ge- meinden Kitzbühel-Klausen und Bri- xen im Thale für den gesamten Durch- zugsverkehr aller Fahrzeuge gesperrt. Die Umleitung des Verkehrs in Rich- tung Kitzbühel und Wörgl hat in Söll- Leukental und Kitzbühel-Reischhof über die Wiener Bundesstraße zu erfolgen. Kraftfahrzeuglenker, die sich während der Zeit von 12 bis 17 Uhr innerhalb des Bereiches der Sperrzone befinden, haben dafür zu sorgen, daß Verkehrs- behinderungen unterbleiben. Die Bri- xentaler Straße darf in beiden Richtun- ger erst nach beendeter Prozession durchfahren werden. Die Durchführung der erforderliclaen traßenpolizeilichen Absperrmaßnah- men obliegt dem Bezirks-Gendarmerie- kommando Kitzbühel und die Kund- machung der gegenständlichen Vercrd- iung durch Aufstellung der notwencil. en Verkehrszeichen und Einrichtun- gen zur Regelung des Verkehrs, der uständigen Straßenmeisterei Kitzbül-iel. Die Verkehrsumleitung in Wörgl-S.öll/ Leukental wird von der Bezirkshaupt- mannschaft Kufstein veranlaßt. Feuernotruf TeL 122 nur für KItzbühe Notruf Gendarmerje Tel. 133 Rettung (Rotes Kreuz) Tel. 44 Ein brauchbares Mittel, den Käufer- zu aräntieren, war der Wäge- wang auf der Stadtwage. „Jedes 1-Jan- delsgut, dessen Gewicht einen Viertel- zentner übersteigt, muß auf der Stadt- waage gewogen werden. Das ist Jie „fronwag!" Der Landesfürst hat über Maße und Gewichte zu bestimmen und gab dieses Recht an die Städte weiter. „Fronwage = Stadtwaage!" In den Wägebestimmungen heißt es: „Wer kauf, der geit von dem zenten am halber und der verkauft ain halber". Nach unserem Sprachgebrauch ist hier die Mehrwertsteuer gemeint. Wer ein- kaufte, mußte eine Abgabe leisten, wer verkaufte ebenso. 1354 entstand ein neues Stadtrecht. In diesem waren bereits die Satzungen für Bäcker, Metzger. Gold- und Silber- schmiede, Zinngießer, Weber, Hutma- eher, Schneider und Kürschner enthal- ten. Es enthielt auch das Verbot der
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