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Seite 2 K.itzbüheler Anzeiger Samstag, 23. Juni 1973 1541 ..Wolfgang Hagsteiner, Prunmei- schriebenen Geländeskizze über dieWas-. Brixntoiarisch ster, Arbeiten an der Fleischbruggn. serleitungsanlage „Hausberg" steht ein von Diese Fieischbruggen befand sich (Dr. Vertrag, auf einem „3-Kreuzer-Stempel- er Jordan Johanna Felmayer, 3. Band) auf dem papier" geschrieben, der sich ebenfalls Aus dem 1972 erschienenen Büchlein Bühel, wo früher das Bergamtswasch- im Stadtarchiv befindet und hier im „Brixntoiarisch uichigspitzt - auf- Bühel, stand (heute Sportgeschäft Na- Originaltext wiedergegeben wird. Wer gschniedn und dalogn". (Erhältlich im gele). die „gewundene" Schreibweise bedenkt, heimischen Buchhandel). 1578 „Erneuerung der Brunnstuben kann verstehen, daß sich damals der auf dem Bichi". Diese Erwähnung deu- „normale" Bürger und Bauer nur zu tet darauf hin, daß auch außerhalb der ungern mit Schriftstücken der damali- Stadtmauern, auf dem Bichi (Gegend gen Amtszeit beschäftigte. (Für die Ent- Hotel Weißes Rößl) ein Brunnen stand. zifferung des Vertragstextes danke ich 1580 „Dem Hans zu Winckhln von 120 hier Herrn Manfred Rupert). Pron Rern aus dem Jochbergwald her- aus zu fiern gebn - 3 gld. 12 kr." „mer wie er die Rer geantwurt ime zu bösserung zahlt 1 Maß wein - 8 kr." Eine wichtige Mitteilung. In diesem Jahr wurde vermutlich die Hausberg.- Wasserleitung erneuert. Es geschah dies unter den Bürgermeistern Daniel Linndl bzw. Augustin Pergleitner (1580 erfolgte ein Bürgermeisterwechsel). Wieder Neubau der Hausberg- Wasserleitung Im Stadtarchiv befindet sich eine Zeich- nung aus dem Jahre 1788. Es dürfte sich um die älteste Geländeskizze handeln. Diese Skizze zeigt: die „Urquelle mit Fangtrogel in der obersten Hausberg Oetz" darunter ein Gebäude, bezeichnet als „Fangstollen" Ein weiteres Bauwerk, bezeichnet als „ Seichtrogel" zu unterst im Haus- bergthal Bauwerk „Teilstock" als Abzwei- gung für das Kapuzinerkloster Solche sogenannte .‚Teilstücke" befin- den sich in dieser Zeichnung auch für sogenannte Auslaufbrunnen, und zwar für: a) dem Brunnengarten, vermutlich in der Nähe des heutigen Stadtnarkes bzw. der Krautärten im Moorbadnark. b) „Bun im Pflegergarten" (Bezirks- hauntmannschaft', c) „Verweser Brunn" d. .Oberairner Brun" (Harisch), e) der Pflehofbrun". Vom Ursnrung (Oberste Hausber Oetz' bis zum 1. Teilstock beim Kanuzi- nerkloster wurden 452 Brunnröhre nro- eldiert und von dort bis zum Teilstock Pflecvhof weitere 112, insgesamt 564 Rohre. Der Zeichner (Proiektant) verlangte weiters ein ..dickeres" Einlaßrohr hei der Knnu7ineraßmauer. ..Bevm Gestädl des Herrn Lehrnerger. über dem Gattern in der Schattberg- gasse, hey dem Weg im Schattber ge- gen das Hausberthal sollen die Röhn mehr in die Gerade am Berg zu gelegt; Alle Fang- und Sechteitrögel sollen irößer gemacht und die Leitung der Röhn neben die Be- hausung am untern Hausberg herab ge- führet werden, wodurch bei 160 Röhn erspart werden dürften. Der ‚.Brunnenwasserleitungs-Accord von 1789" Im Zusammenhang mit der vorher be- Titelblatt-Beschriftung: „1789 Brunnenwasserleitungs-Accord entzwischen der hochgnädigen Ge- richtsherrschaft dann Matthäus Berger, Bauersmann am Unteren Hausberg. Zumalen von jeher und besonders durch die letzthinnigen Wassergüsse das hochherrschaftliche Brunnenröhrgeleit im Hausbergthal öfters ruinierte wor- den und dahero auf eine theils sichere, theils nähere Leitung angetragen ist, als wurde auf unterm 14. et präsentiert (vorgelegt) 19. August anni currentis (im laufenden Jahre 1789) erfolgte Rati- fikation der hochlöblichen, hochfürstli- chen lambergischen freundschäftlichen (hier verwandtschaftlichen) Administra- tion etc. etc. zu Linz entzwischen unter- fertigten Stadt- und Landrichter, auch Pfleger dieser Herrschaft Kitzbühel ei- nes -‚ dann Matthäus Berger, Bauers- mann am Untern Hausberg, anderstheils verabredet und abgeschlossen nachfol- gender Vergleichs-Accord. Primo: will er, Matthäus Berger, für sich und seine Erben sich verbindlich gemacht haben, das bemelte Brunnen- geleit der hochgnädigen Gerichtsherr- schaft nach hochderselben bester Ge- legenheit oder der jeweiligen Herren Pfleger, solang es diesen gefällig seyn wird, durch seine Wießmääder und Bau- gründe am Untern Hausberg, soweit sich diese erstrecken, mittels Röhren ohne seiner Entgeltniß herabführen, auch die künftig nörige Reparationen hieran vornehmen zu lassen, jedoch der- destalt, daß die Röhre bei den Baugrün- den (Ackergründen) so tief gelegt seyn sollen, daß der Pflug beym Anbau selbe nicht erreiche; nicht minder zu gestat- ten, daß Secundo: das Nachwasser unter sei- nen Brunnen zu fangen und in dieses Rohrgeleit eingeführt werden; wie auch Tertio: für dermal selbst zur Erhe- bung einer Furch mit dem Pfluge über seine Gründe von oben bis unten zu ziehen; darüberhin Quarto: gegen die unteinkommende Zehentbefreyung zur Recognition jähr- lich zu Weihnachten ein Zehentgeld per 2 Gulden zum löblichen Pflegamte zu erlegen; und endlich Quinto: das zu diesem neuen Brun- nengeleit erforderliche Röhrholz, solang selbes sich über seine Gründe und Wie- sen erstrecken, um einen billigen Werth; für das künftige hingegen Lichtmeßtag - Schlenggltag Wanns daher Liachtmeß weascht, aft hun i s nett: is 's go nimma gnettig und die Kost weascht schö fett. Wia i mi schindt und plag - allwei alls schlecht - geht 's af'n Liachtmeßtag - alls wieda grecht. Gehni mitn Schlengglpack aussi bei Loch: Baua und Bäurin send dermaßn zoch: Michi hi - Michi her, toa brauchst fast go nix mehr, wannst na grad bleibst a Jahr, gwiß oundla wahr. Ob 1 ma 's bössa mach? Nia kimmt nix bössas nach! Ganz lötz is 's a nit da, bleib i halt no. Wear i an Deanst huia decht ni aufsagn. A Schuach und an Pfoatnzuig, daß'n muaß 's tragn! Viaschzehn Tag spata is 's Muaß wied truckn, kust di mitn Feischtaggwand a die Pfann eichihuckn. Arbit gwiß gnuag und zan Schneizn kam Zeit und af Liachtmeßn hi is 's halt no woitan weit. Sexto: nur wenn er ein Holz ent- rathen kann, jedoch eben in einem wohl- feilen Werthe, der hochgnädigen Ge- richtsherrschaft gegen Bezahlung her- dann zu geben; hingegen und zum Ge- genersatz für diese Zusage undVerbind- lichkeiten will Septimo: die hochgnädige Gerichts— iinhabung (jedoch ohne Verbündlichkeit für die künftigen Nachfolger) den be- sagten Matthäus Berger außer der jähr- liehen Rekognition per 2 Gulden den sonst schuldigen Lebenberger Sack- zehent gänzlich nachgesehen und erlas- sen; Octavo: sich auch verbunden haben, das Brunnengeleit stetshin in gutem Stande einzuhalten. soferne aber durch cEJeses Brunnenwasser ein namhafter Schaden geschehen sollte, solchem nach Erkenntn.iß zweyer unpartheyischer von beeden Theilen zu benennender ver- ständiger Männer bar zu ersetzen. - Febrigens aber Nono: behalten sich Hochselbe bevor, dieses Brunnengeleit nach Erfordernif3 der Umstände anderwärtshin außer des Matthäus Bergers Gründe zu versetzen, in welchem Falle dann derselbe und sei- ne Nachfolger wieder gehalten seyn sal-
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