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Der 1902 errichtete öffentliche Brunnen in der Graggaugasse; ein zweiter öf- fentlicher Brunnen wurde in der Ehrenbachgasse aufgestellt. Ein weiterer „öffentlicher Brunnen" wurde vom Gemeinderat gern. Sitzung vom 26. Juni 1902 bei der St.-Katharinenkirche genehmigt. Hier handelte es sich jedoch um einen „Saisonbrunnen". begrenzt auf die Lauf dauer vom 1. April bis 1. November. In der gleichen Sitzung wurde der Antrag von Bürgermeister Franz Stitz einstimmig angenommen, nach welchem ‚.die jetzt bestehenden öffentlichen Brunnen bis 1. Juli 1903 zu verbleiben haben und bis dahin aus der neuen Wasserleitung gespeist werden, um den Hausbesitzern die Möglich- keit zu beschaffen, bis dahin die Installationen vornehmen zu können". Seite 14 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 14. Juli 1973 nach knapp siebenjähriger Benützung rung wurden bestimmt: als Leiter der Das Wasserregulativ von 1902 wurde das Heim von der Stadtgemeinde Kreisstelle: Landrat Dr. bt to Wersin; aus finanziellen Gründen verkauft. Al- Stellvertreter Dr. v. Hohenbalken, Ad- In der Sitzung vom 6. Juni 1902 wurde bert Primus erlitt einen Nervenzusam- jutant und Abteilungsleiter II Albert das „Regulativ für die Wasserleitung menbruch; sein Nachfolger als Obmann Primus; Bereitschaftsführer Fr. Wend- der Stadtgemeinde Kitzbühel" einstim- mig wurde der Schneidermeister Michael ling; Bereitschaftsführerin Frau v. Ho- beschlossen; am 8. Juni 1904 sowie Nagele. Die Abteilung bezog die not- henbalken; Abteilungsleiter III: Frau am 21. Feber 1905 geringfügig ergänzt dürftig hergerichteten Räume im Keller Landrat Wersin und Abteilungsleiter und mit 22. Feber 1905 veröffentlicht. der alten Volksschule. Michael Nagele. Im Jahre 1941 schieden Die Genehmigung vom Tiroler Landes- Gänzlich umwälzend für die Freiwil- lige Rettungsabteilung wurde ihre Ein- gliederung in das Deutsche Rote Kreuz im Herbst 1939. Es entstand das „Deut- sche Rote Kreuz Kitzbühel". Zur Füh- rrau v. 1- lonenualKen und ii'i micnaei - Nagele aus. Zur Leitung dieser Stellen Heute noch interessante Auszüge: wurden Frau Maria Wendung und Fi § 1 Die Trinkwasserleitung der Stadt- nanzsekretär Hermann Menz bestimmt. gemeinde Kitzbühel bildet einen selb- (Fortsetzung folgt) ständigen Verwaltungsgegenstand der Gemeinde. III. Teil In der Gemeinderatsitzung vom 28. Fe- ber 1902 wurden auf Vorschlag von In- spektor Hohenleitner, dem in der Sit- zung das Wort erteilt wurde, an die Firma Bridarolli vergeben. Bridarolli mußte 10 Prozent der Gesamtverdienst- summe als Kaution auf ein Jahr zu- rücklassen, ferner auf drei Jahre für die Tadellosigkeit der Rohrleitung ga- rantieren. n der Sitzung vom 13. März 1902 wurden die Wasserrechte angekauft. Das Protokoll gibt hierüber wie folgt Auskunft: 1. Alois Obernauer verlangt hiefür 1700 Kronen und das Recht, seine Was- serleitung einen halben Meter über der Stadtleitung führen zu dürfen. 2. Veit Hechenberger, Schwenterbauer, verlangt gleichfalls 1700 Kronen zu- züglich 100 Kronen für die Abtretung des Wasserrechtes am Luegeggerbach. Johann Hinterholzer, Waldhaus- bauer, verlangt für die Abtretung 2000 Kronen. Johann Reiter, Pfeiferbauer, ver- langt 1200 Kronen. Graf Larnberg verlangt für die Durchleitung 75 Heller per laufenden Meter. Mit der Lieferung der „Armaturen" wurde die Firma „Armaturen- und Ma- schinenfabriks-AG, vormals Hilbert. Wien, beauftragt. Ebenfalls wurde die Anschaffung von Wassermessern aus Hartgummi ‚Paleal-Schiegl' beschlossen. § 13 Die Benützung der über Bes±luß des Gemeindeausschusses belassenen öf- fentlichen Brunnen ist dem einzelnen nur zum Trinken und zur Wasserentnah- me für den Haus- und Wirtschafts- gebrauch gestattet. Zuwiderhandelnde werden bis zum Betrag von 20 K oder mit Arreststrafen bis zu 48 Stunden geahndet. § 14 Bei Brandfällen bleibt der gan- ze Wasservorrat zu Löschzwecker. zur Verfügung; jeder größere Wasserver- brauch zu anderen Zwecken ist einzu- stellen. § 16 Die Abgabe des Wassers erfolgt nach Maß, weshalb in jede Hausleitung ein Wassermesser einzuschalten ist. Es kosten per Jahr: Die ersten 12C cbm 10 Heller, die zweiten 120 cbm 8 Heller, die nächsten 2000 cbm 6 Heller die weiteren 4000 cbm 4 und jedes wEitere Wasserquantum 2 Heller. Der Minimal. wasserzins beträgt vierteljährlich 3 K und ist auch dann zu entrichten, wenn die Berechnung einen geringeren Zins ergeben würde. 18 Für Neubauten, deren Besitzer Wasserabnehmer werden, ist vom 1 No- vember 1903 an für das Wasserbezugs- recht bei 150 qm Bebauungsfläche eine einmalige Einkaufstaxe von 50 Kronen und für solche von über 150-20') am 100 K und darüber eine Taxe von 150 Kronen zu entrichten. (Vergleichswerte: Eine Zimmereinrich- tung kostete z. B. 1908 80 Kronen; eine Maurerschicht 3 Kronen und eine Hilfs- arbeiterschicht 2.80 Kronen) § 31 Die Wasserkommission ist im Ein- vernehmen mit dem Gemeinde-Aus- schusse berechtigt, an die Nachbarge- meinde Kitzbühel-Land gegen beson- dere Vereinbarung Wasser abzugeben. In der Sitzung vorn 14. August 1902 berichtete der Obmann des Finanzkomi- tees GR Gebhard Dörler, daß auf Grund der Vergrößerung des Reservoirs sowie der Wasserversorgungsanlage gegenüber den ursprünglichen Plänen ein Mehr- aufwand erforderlich sei. Der Bürger- meister wurde ermächtigt, bei der Spar- kasse der Stadt Kitzbühel ein weiteres Darlehen von 30.000 Kronen gegen an- derthalb Prozent Amortisierung und viereinhalb Prozent Verzinsung aufzu- nehmen. (Bericht wird fortgesetzt) Doppeljubilchm der Stadtwerke Kitzbüffiel 80 Jahre Elektrizitätswerk - 70 Jahre Wasserwerk.
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