Kitzbüheler Anzeiger

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Seite 12 Kitzbüheler Anzeiger Samstag, 21. Juli 1973 Mitgliedern und Freunden für die Mitar- beit, ganz besonders seinem Stellver- treter Gerd Ueberall für Organisations- arbeiten und seine Tätigkeit als Diöze- sansekretär. Dem Dank an die Mitarbeiter im Haus schloß sich die Generalver- sammlung ebenfalls mit herzlichen Ap- plaus an. Zu dem vorliegenden Vorvertrag mit der Pfarre führte Vorsitzender Franz Hofer aus, daß seit Jahren der Plan be- steht, bei Erhaltung des Kolpinghauses dieses aus- und umzubauen, um daraus ein Veranstaltungs- und Pfarrzentrum zu machen. Verschiedene Investitionen im Haus, die vorwiegend aus eigener Kraft getätigt wurden, waren in dieser Rich- tung angelegt. Im Jänner 1973 wurde ein erweiterter Hausausschuß eingesetzt, dem auch GR Friedhelm Capellari und Hans Wirtenberger angehören. Nach Ueber- arbeitung der Pläne, die vor Jahren an- gefertigt wurden, durch Architekt Hölzl wurden Baustufen festgelegt. Die erste Baustufe soll noch heuer begonnen wer- den. Im einzelnen sind folgende Arbeiten vorgesehen: Ausbau und Erweiterung des Kellergeschosses (Jugendräume, Bühnen- nebenraum), Vergrößerung des Kolping- saales mit Bühnenumbau und Errichtung eines kleinen Mehrzwecksaales, Ausbau des ersten Obergeschosses sowie Neu- bau auf dem bestehenden Geschäft Ober- nauer. Ebenso soll das zweite Oberge- schoß zumindest teilweise ausgebaut werden. Zahlreiche, neu zu schaffende Räume werden so adaptiert, daß sie durch die Pfarre genützt werden können. Die Be- sitzverhältnisse werden durch den Um- und Ausbau verändert, und zwar erhält die Pfarre 49 Prozent Anteil am Besitz des Kolpinghauses, sie stellt dafür die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfü- gung. Die gefundene Lösung ist für beide Teile befriedigend: Die Pfarre erhält die Jugend- und Veranstaltungsräume und damit das heute erforderliche pfarrliche Zentrum, die Kolpingfamilie besitzt durch diese Lösung die Möglichkeit, das Haus weiter zu verbessern und als Veranstal- tungsplatz zur Verfügung zu stellen. Durch zu schleppen. Ihnen gilt mein besonde- rer Dank für ihre Bemühungen und für die zahlreichen Schweißtropfen, die beim Aufstieg zum Gipfel geflossen sind. Für Jürgen war es der erste Gip- fel in seinem Leben, alle Achtung, und dies bei 50 Fackeln und einem Reifen am Buckel. Der herrliche Gipfelrund- blick an diesem schönen Sommerabend, die vielen Bergfeuer rundum, die rollen- den Böllerschüsse aus dem Tal von der festlichen Vorfeier drunten im Dor- fe, die flotten Klänge der Jochber- ger Musikkapelle, die deutlich hörbar waren, dazu das lustige Geläut der Zie- genglocken in unmittelbarer Nähe, de- ren Schar uns von der Schützaim bis zum Gipfel gefolgt war, das letzte rötli- che vom Gipfel aus zu sehen war, war die Erweiterung des Saales und die Be- dingungen für die Bühne und schließlich durch eine Sanierung der sanitären An- lagen, bietet sich der Kolpingsaal als Veranstaltungsraum auch weiterhin an. Der Vorvertrag, der mit dem Pfarrkir- chenrat abgesprochen wurde, hat die Zu- stimmung des Zentralverbandes der Kol- pingfamilien und der Finanzkammer der Erzdiözese Salzburg. - Die Generalver- sammlung nahm den Vorvertrag mit gro- ßer Stimmenmehrheit an. Der Generalversammlung lagen auch die interessanten Berichte des Kassiers Marktgemeinde St. Johann Aenderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann hat in der Sitzung vom 22. Juni 1973 beschlossen, die Entwürfe über die Aenderung des Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Gp. 1229-1 (Stefan Widauer, Notheggen), im Be- reich der Gp. 3473 (Matthias Hauser, Fricking) und im Bereich der Gpn. 3422- 6 und 3422-5 (Anton und Sonja Foidl, Rettenbach), nach den Bestimmungen des § 26 Abs. 1 des TROG, LGB1. 10- 1972, durch vier Wochen zur allgemei- nen Einsicht aufzulegen. Die genannten Parzellen werden ge- mäß § 11 TROG als Bauland gewidmet. Jedem, dem die Stellung eines Ge- meindebewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Aenderung des Flächenwidmungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann hat in seiner Sitzung am 22. Juni beschlossen, den Entwurf über die Aenderung des Flächenwidmungs- planes betreffend die Gp. 194-11 (Ei- gentümer Marktgemeinde St. Johann) von gemischtem Wohn- und Gewerbe- gebiet in Sonderfläche im Bauland ge- mäß § 16 TROG zum Zwecke des Ge- meindebedarfes (Bau einer Sprengel-. hauptschule) und die Gpn. 194-12, 194- 13, 194-15 und ein Teil der Gp. 194-1 für uns alle im Gesamterlebnis des Ge- schehens der zusätzliche Lohn am lo- dernden Feuer mit dem festlichen Kranz der brennenden Fackeln. Unbeschwert und guter Laune schrit- ten wir in später Nacht talwärts. Blü- hendrote Alpenrosen waren das Mit- bringsel für die wartenden Frauen. Es war sehr spät, als wir drunten anka- men. Bei Jause und etlichen Flaschen Bier plauderten wir noch lange von dem Erlebnis dieses Tages. Der Punkt auf dem kleinen „i" war schließlich noch die verblüffende Fest- stellung, daß wir drei der SPÖe bzw. SPD angehören und wir somit dem Sozialismus der absoluten Mitte als Staatspraxis vertrauen. Die praktizierte Verbindung von Christentum und So- und Hausverwalters Toni Kili und des Büchereileiters Toni Rieser vor. Beide arbeiten in ihrem Ressort seit Jahren mit Umsicht, die Generalversammlung ent- lastete sie und sprach ihnen den herz- lichen Dank für die Mühe aus. Die Generalversammlung, an der auch der Obmann der Heimatbühne Stefan Ritter teilnahm - er dankte für das Ent- gegenkommen der Kolpingfamilie und würdigte das ausgezeichnete Klima zwi- schen Bühne und Hausverwaltung, - en- dete mit einem gemütlichen Beisammen- sein. (Eigentümer Marktgemeinde St.Joiann) von gemischtem Wohn- und Gewerbe- gebiet in Wohngebiet nach § 12 TROG umzuwidmen und nach den Bestimmun- gen des § 26 Abs. 1 des TROG durch vier Wochen zur allgemeinen öffentli- chen Einsicht aufzulegen. Jedem, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schrift- lich Stellung zu nehmen. Aenderung des Bebauungsplanes Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Johann hat in seiner Sitzung am 22. Juni 1973 beschlossen, den Entwurf über die Aenderung des Bebauungs- planes im Bereich der Gp. 194-11 Hö- herzonung von 7 m auf 16,30 m, Eigen- tümer: Marktgemeinde St. Johann - Errichtung einer Sprengelhauptschule - nach den Bestimmungen des § 26 TROG, LGB1. Nr. 10-1972, durch vier Wochen zur allgemeinen öffentlichen Einsicht aufzulegen. Jedem, dem die Stellung eines Ge- meindebewohners zukommt, steht das Recht zu, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Bgm. A. Mariacher Gemeindeamt Kirchdorf Kundmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirch- dorf hat in seiner allgemein öffentlichen Sitzung am Freitag, 29. Juni einstimmig zialismus, in der Spaltung früher wenig denkbar, dürfte immer mehr zum Zug kommen. Die gemeinsame Arbeit um ein schönes Fest gehört allen und wir liebäugeln mit keiner Propaganda. Die volle Anerkennung und Unterstützung verdient allerdings stets der Kanzler als regierender Vater des Staates, da- mit gleiche Dinge zum Wohle und zur Freude aller sich reibungslos wieder- holen können. Nochmals herzlichen Dank für die Ka- meradschaft zwei deutscher Uriaubs- gäste, unserem erkrankten Pfarrer Lo- thar recht baldige Besserung und Ge- nesung und nochmals alle guten Wün- sche für Matthäus Bachler in Erinne- rung an die schönen Tage seiner Pri- miz daheim in Jochberg. A. S.
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