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Samstag, 13. Oktober 1973 Kitzbüheler Anzeiger Seite 5 Wie wir bereits berichtet haben, hat der Tiroler Landtag am 11. Juli dieses Jahres eine Novelle zum Raumord-. nungsgesetz beschlossen, um den Bau von Appartementhäusern, Feriendör- fern und Wochenendsiedlungen unter Kontrolle zu bringen. Vzbgrn. Hans Brettauer teilt uns nun mit, daß das Gesetz durch den Verfassungsdienst ge- prüft wurde und am 21. September durch die Veröffentlichung im Landes- gesetzblatt für Tirol in Kraft getre- ten ist. Die wichtigste Bestimmung ist die, daß Appartementhäuser, Feriendörfer und Wochenendsiedlungen nur noch auf Grundflächen errichtet werden dürfen, die als Sonderflächen im Bauland für diesen Verwendungszweck ausdrücklich gewidmet sind. Es liegt nun also in der Hand des jeweiligen Gemeinderates ob er eine solche Einbeziehung beschließt und beantragt. Wie uns Vzbm. Hans Brettauer erklärt, ist er über diese Ent- scheidung des Tiroler Landtages sehr froh, da nun wirklich individuell inje- dem Ort entschieden werden kann, ob man Appartementhäuser will oder nicht. In Kitzbühel wird dieses Gesetz in Zu- kunft sicherlich sehr streng gehandhabt werden! In der Raumordnungsnovelle ist auch genau beschrieben, was man unter Ap- partementhäuser usw. zu verstehen hat. Wegen des allgemeinen Interesses ver- öffentlicht der „Kitzbüheler Anzeiger" diesen Abschnitt des Gesetzestextes. § 16a (3). Ein Appartementhaus ist ein Gebäude mit mehr als drei Wohn- einheiten, von dem auf Grund seiner Lage, seiner Auseestaltung und Ein- richtung oder auf Grund der vorgesehe- nen Eigentums- und Bestandsverhält- nisse anzunehmen ist, daß es nicht der Deckung eines ganzjährigen gegebenen Wohnbedarfes dienen, sondern über- wiegend als Aufenthalt während des Wochenendes, des Urlaubs, der Ferien oder nur zeitweilig als Zweitwohnung benützt werden soll. Als Appartement- haus ist ein Gebäude jedoch dann nicht anzusehen, wenn es als Gastgewerbe- betrieb geführt wird und die für diesen Zweck erforderlichen Einrichtungen auf- weist. (Anm. d. Red.: Wie man sieht, sind also Wohnbauten, die Einheimischen ständig dienen sollen, nicht betroffen. Ebenso nicht „Zweitwohnungen", wenn jemand in der Stadt sein Haupthaus hat, sich aber in der Umgebung ein Haus baut, um dort ständig zu wohnen.) (4) Feriendörfer sind Gruppen von Gebäuden, von denen auf Grund ihrer Lage, Ausgestaltung und Einrichtung In Folge 39/ 73 des „Kitzbüheler Anzei- gers" wird in einer Leserzuschrift heftig Kritik geübt an der durch Herrn Korn.- Rat Witzmann berichteten Idee einer Ver- legung der geplanten Schnellstraße 5 42 aus dem Erholungsraum Kitzbühel in das Windautal. Gestatten Sie mir als lang- jährigem Ferien-Kitzbü:heler hierzu eben- falls die Aeußerung einiger Gedanken: Der Schreiber der Zeilen lebt so wie ich in einer Großstadt, deren im wörtlichen Sinne atemberaubende Verkehrssituation wir täglich mitzumachen haben. Er sehnt sich wie ich - und dem Namen nach wahrscheinlich schon mit viel älterer und ortskundigerer Berechtigung - nach dem (noch!) vorhandenen Gesundbrunnen un- serer heimatlichen Berge. Er gebraucht ein Beispiel von den Lemmingen, das ich selbst schon gebrauchte und glaubt wie ich an die Größe des Menschen. anzunehmen ist, daß sie überwiegend zur Benützung als Ferienaufenthalt die- nen sollen, und die durch einheitliche Gesamtplanung, durch die Identität des Bauwerbers oder die vorgesehene ge.. meinsame Verwaltung oder Nutzungs- regelung eine Einheit darstellen. (5) Wochenendsiedlungen sind Grup- pen von mindestens vier Wochenend- häusern, die im Gegensatz zu den Fe- riendörfern weder hinsichtlich der Bau- träger noch hinsichtlich ihrer Planung eine Einheit darstellen. Ein Wochenend- haus ist ein Gebäude, von dem aufgrund seiner Lage und Ausstattung anzuneh- men ist, daß es nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes dient, sondern als Aufenthalt während des Wochenendes, des Urlaubs, der Fe- rien oder sonst nur zeitweilig als Zweit- wohnstätte benützt werden soll. Soweit also ein Ausschnitt aus dem neuen Gesetzestext. Wer Anfragen oder Probleme hat, kann sich direkt an Vzb. Hans Brettauer (Kitzbühel) wenden. Und doch fürchte ich, daß seine ganz einfache Idee, den Felbertauern-Verkehr zu bremsen und zurückziuschrauben (denn der heutige Zustand ist ja bereits uner- träglich) unserer Zeit vorauseilt. - Wenn nein, wäre ich sehr glücklich. Ich glaube, daß die Mauterhöhung, ab- gesehen von ihrer unguten psychologi- schen Wirkung, nicht den gewünschten Effekt bringen würde. Der in der Zuschrift nur allzu eindringlich und m. E. ganz rich- tig geschilderte Vakuumeffekt in neuen Autostraßen würde die erwünschte dämp- fende Wirkung vermutlich abschwächen, da das heute so „leichte Geld" den Fel- bertauern nach wie vor anziehend hält. Und die Felbertauern-Straße ist nun ein- mal da. Ich glaube, daß Herrn Kom.-Rat Witz- mann mit der vorgebrachten Idee be- stimmt nicht daran gelegen war, mög- Appartementwelle kann gestoppt werden Novelle der Tiroler Raumordnung ist Gesetz Felbertauern-Ausbau der Windc*u-Straße Kitzbühel zwischen Heute und Morgen Aus dem Arbeitsprogramm des Instituts für Städtebau, Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Hochschule Wien. durch starken Durchzugsverkehr auf der Bundesstraße B 161. Lösungsvorschläge: 1. Ausbaustufe Generalverkehrsplan und innerstädti- sche Verkehrslösung Um in Hinkunft ein leistungsfähiges in.nerstädtisches Straßennetz zu erhal- ten., sind bei der Planung folgende Be- din.gungen zu beachten: Trennung des überregionalen Ver- kehrs vom kommunalen Verkehr. Trennung des Fußgängerverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr im Altstadt- bereich. Schaffung einer verkehrstüchtigen Verbindung der Brixentaler Bundes- straße B 170 mit der St. Johanner Bun- desstraße B 161 (Uebereckverkehr). Ausbau des bestehenden Straßen- netzes zu einem leistungsfähigen zwei- bahnigen inneren Ringes, mit An- schlüssen zu den Bundesstraßen B 161 und B 170. Die Versorgung des inner- städtischen Kernes erfolgt durch diesen Ring. Schaffung von ausreichenden Park- möglichkeiten in den Ballungszentren. (Stadtkern, Hahnenkamm-, Hornbahn). Erhaltung des historischen - Altstadt- bildes durch Herausnahme des Kraft- fahrzeugverkehrs (Fußgängerzone). Ausbaustufen Verbesserung der Verkehrssituation Momentaner Zustand: Abtrennung des Siedlungsgebietes Sonnberg und des Skigebietes Kitzbüheler Horn vom Kern Ableiten und Umleiten des Durch- zugsverkehrs außerhalb des dicht be- bauten Gebietes durch den Neubau der Schnellstraße 5 42. (Hahnenkamm- tunnel) Durchzugsverkehr im historischen Kern Momentaner Zustand: Durch die hi- storische Stadtform sind dem Indivi- dualverkehr innerhalb des Kerns Gren- zen gesetzt. Diese Grenzen sind in Kitz- bühel nahezu erreicht. Verkehrsstauun- gen und Parkplatzmangel sind Beweise. Bei einer Zunahme des Motorisierunrs- grades (die sicher eintreten wird) ist der völlige Zusammenbruch des Verkehrs mit Sicherheit vorauszusagen. Oekolo-
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