Kitzbüheler Anzeiger

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Samstag, 7. September 1974 Kitzbüheler Anzeiger Seite 11 Beginn an den Kitzbüheier Schulen Schulbeginn 1974/75 an der Knaben- und Mädchen- volksschule Kitzbühel Montag, 9. September: 9 Uhr Eröff- nungskonferenz. Dienstag, 10. September: 9 Uhr Eröff- nungsgottesdienst in der Pfarrkirche. Die Schüler (mit Ausnahme der Anfän- ger) versammeln sich um 8.30 Uhr im Schulhof und gehen um 8.45 Uhr ge- - meinsam in die Kirche. Nach, dem Got- tesdienst werden die Schüler in die Klassen eingewiesen. Die Schulanfänger werden auf 9 Uhr in die Schule ge- bracht. Der Klassenlehrer gibt dann den Eltern die näheren Weisungen zum Schulbeginn. - Für die evangelischen Schüler findet der Gottesdienst in der Christuskirche statt. Mittwoch, 11. September: 7.30 Uhr Beginn des stundenplanmäßigen Unter- richtes. An diesem Tage sind die Haus- schuhe au& schuhe verläßlich mitzubringen. Sprechstunden der Direktion: Don- nerstag, 5. September und Freitag, 6. September jeweils von 10 bis 12 Uhr. Zu dieser Zeit ist Gelegenheit zur Ein- schreibung neu zugezogener Schüler so- wie für diverse Anfragen. Schulbeginn 1974/75: Allge- meine Sonderschule Kitzbühel Montag, 9. September: 9.00 Uhr: Konferenz in der Direktions- kanzlei. Dienstag, 10. September: 9.00 Uhr: Eröffnungsgottesdienst in der Pfarrkirche, Abgang um 8.45 Uhr von der Knabenvolksschule; an- schließend Einweisung in die Klas- sen. - Schreibsachen für Notizen sind mitzubringen. Mittwoch, 11. September: 7.30 Uhr: Beginn des stundenplanmäßi- gen Unterrichtes in der Knaben- Volksschule. (Hausschuhe mitbrin- gen!) Schulbeginn 1974/75 an der Knabenhauptschule Kitzbühel Montag, 9. September: 9 Uhr Beginn der Wiederholungsprüfungen. - Hiezu sind von den Schülern das vorläufige Jahreszeugnis, Schreibzeug und ihre Fe- rialarbeiten mitzubringen. 14 Uhr Er- öffnungskonferenz. Dienstag, 10. September: 8.30 Uhr Versammlung der Schüler im Schulhof. 8.45 Uhr Eröffnungsgottesdienst in der Stadtpfarrkirche, anschließend Einwei- sung in die Klassen, Bekanntgabe des Stundenplanes und Ausgabe der Schul- bücher. Mittwoch, 11. September: 7.30 Uhr Beginn des Unterrichts. Die Hausschuhe sind an diesem Tag unbedingt mitzu-. bringen! Sprechstunden der Direktion: Diens- tag, 3. September, Donnerstag, 5. Sep- tember und Samstag, 7. September je- weils von 9-10 Uhr. Schulbeginn 1974/75 an der Mädchenhauptschule Kitzbühel Montag, dem 9. September 1974: Das Schuljahr 1974/75 beginnt am Montag, 9. September 1974: 9.00 Uhr: Eröffnungskonferenz des Lehrkörpers; 14.00 Uhr: Beginn der Wiederholungs- prüfungen. - Hiezu erscheinen die Prüflinge mit erforderlichem Schreibzeug und bringen ihre Fe- rialaufgaben bzw. -Übungen mit. Dienstag, 10. September 1974: 7.30 Uhr: Versammlung aller k:atholi_ sehen Schülerinnen im Schulhof. - Anschließend Abgang zum Er- öffnungsgottesdienst in der Stadt- pfarrkirche. - Nachher geschlos- sene Rückkehr zum, Schulhaus, Einweisung in die Klassen, Be- kanntgabe des Stundenplanes, und div. Verlautbarungen. 10.00 Uhr: Fortsetzung der Wieder- holungsprüfungen. Mittwoch, 11. September 1974: 7.30 Uhr: Beginn des stundenplan- mäßigen Untei'richts. An diesem Tage werden von den Schülerinnen auch die Wechsel- schuhe mitgebracht. Sprechstunden der Schulleitung in der letzten Ferienwoche: Täglich von 11 bis 12 Uhr. Beginn des Schuljahres 1974 /75 am Polytechn. Lehrgang Kitzbühel Montag, 9. September: Einschreibung von 8 bis 11 Uhr im Haupt- schulgebäude, 1. Stock. Das Zeug- nis der zuletzt besuchten Klasse ist mitzubringen. Dienstag, 10. September: 8.00 Uhr: Einweisung in die Klassen; 9.00 Uhr: Eröffnungskonferenz. Mittwoch, 11. September: 8.00 Uhr: Eröffnungsgottesdienst, an- schließend Beginn des stundenplan- mäßigen Unterrichts. Hausschuhe sind unbedingt mitzubringen. Schuljahr 1974/75 der Kaufm. Berufsschule in Kitzbühel Montag, 9. September: Einschreibung für die 1. Klassen und zwar von 8-12 und von 13-17 Uhr. Mitzubringen sind: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschafts- nachweis, das letzte Schulzeugnis, der Lehrvertrag oder eine Bestätigung des Lehrherrn mit genauer Angabe des Lehrberufes (EHK und GHK mit Bran- chenangabe, BK, 1K) und der Lehrmit-. teibeitrag. Lehrlinge, die in die 2. oder 3. Klasse der Kaufm. Berufsschule Kitz- bühel neu eintreten, kommen ebenfalls an diesem Tag zur Einschreibung. Dienstag, 10. September: 8 Uhr Wie- derholungsprüfungen und Nachtrags- Prüfung! Es sind dazu mitzubringen: das Jahreszeugnis, auf dem die Berech- tigung zur Wiederholungsprüfung auf- scheint, die schriftlichen Vorbereitungs- arbeiten, Füllfeder, Bleistift und Lineal. Laut SchUG. 1974 kann ein Schüler mit einem ' ,Nichtgenügend" nur dann auf- steigen, wenn er zur Wiederholungsprü- fung angetreten ist. Mittwoch, 11. September: normaler Unterricht. Wocheneinteilung: Montag: 1 c (Fach- klasse für EHK-Lebensmittel), 2b, 3be. Dienstag: 2e, 3a (Fachklasse für EHK- Textil), Mittwoch: 3a (Fachklasse für EHK-Lebensmittel mit einer Abteilung von EHK (diverse Branchen), 2a, lb BK, Donnerstag: 2ad, 3b, 1? (Ausweichklasse) Freitag: la (Fachklasse für EHK-Tex- til), 2be. BD Leo Tschurtscherithaler Städt. Handelsschule Kitzbühel Verlautbarungen für Schuljahr 1974/75 Montag, 9. September: 7.30 Uhr: Wiederholungs- und Nach- tragsprüfungen. Dienstag, 10. September: 7.30 Uhr: Einschreibung in den zweiten und dritten Jahrgang. 8.00 Uhr: Einweisung in die ersten Klas- sen. Mittwoch, 11. September: 7.30 Uhr: Klasseneröffnung, anschlie- ßend Eröffnungsgottesdienst Donnerstag, 12. September: 7.30 Uhr: Beginn des normalen Unter- richtes. Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen Gemäß Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht .ind Kunst, ZI. 041.904 - LEG/74, sind Schüler im Schuljahr 1973/ 74 berechtigt, in die nächst höhere Schul- stufe auch dann aufzusteigen, wenn ihr Jahreszeugnis in einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend" enthält. Die- se Bestimmung ist nur auf Schüler an- wendbar, die im Herbst ihre Wieder- holungsprüfung ablegen. Schülern, die von ihrem Recht, im Herbst 1974 eine Wiederholungsprüfung abzulegen, keinen Gebrauch machen, ist somit der Aufstieg verwehrt. Allerdings ist nach § 25 (2) des Schul- unterrichtsgesetzes ein Schüler, dessen Jahreszeugnis in einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend" enthält, nur dann berechtigt, in die nächst höhere Schulstufe aufzusteigen, wenn die Klas- senkonferenz feststellt, daß der Schüler aufgrund seiner Leistungen in den übri- gen Pflichtgegenständen die Vorausset- zung zur erfolgreichen Teilnahme am Un- terricht der nächst höheren Schulstufe aufweist. Gemäß Erlaß des Landesschulrates für Tirol, ZI. 168/2-56 vom 17. Jänner 1956, haben Schüler, die krankheitshalber nicht
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