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Seite 20 Ktzbüheler Anzeiger Samstag, 26. Oktober 1974 den in dem damals noch kleinen Aus- schußgebiet 64 Füchse, Dachse oder Marder abgeschossen. In diesem Zusammenhang soll noch einmal auf das Wesen der Krankheit ein- gegangen werden. Die Wutkrankheit ist eine auf Mensch und Tier übertragbare Infektionskrankheit (Seuche). Der Erreger ist ein Virus. Die Krankheit wird auf Mensch und Tier in erster Linie durch den B i ß (Speichel) wutkranker Tiere (vor allem Raubwild, Wild, Hunde und Katzen) übertragen. Der Erreger findet sich aber auch im Blut und fast allen Organen kranker Tiere. Da das Virus recht widerstandsfähig ist und mit dem Speichel auch auf das Fell oder die Haut eines Tieres oder 'auf Gegen- stände, mit denen wutkranke Tiere in Be- rührung kommen, verschleppt wird, kann sich der Mensch schon durch die bloße Berührung eines solchen Tieres oder Gegenständen anstecken. Die Gefahr ist besonders groß wenn z. B. an den Hän- den kaum wahrnehmbare Abschürfungen oder Wunden vorhanden sind. Ist ein Mensch von einem wutkranken oder wutverdächtigten Tier gebissen oder gekratzt worden oder mit einem solchen Tier anderweitig in Berührung gekom- men, so ist in jedem Falle sofort ein Arzt aufzusuchen. Nur eine rechtzeitige Wutschutzbehandlung kann vor schwerer Erkrankung und dem sonst sicheren Tod schützen. Der gegenwärtige Seuchen- gang ist gekennzeichnet durch das Auf- treten der Krankheit unter den Wildtie- ren (Füchse, Dachse, Marder, Iltisse, Rehe usw.) wobei der Fuchs, Hauptträ- ger der Seuchenverbreitung ist. Naturgemäß ist in tollwutg'efährdet'en Gebieten die in der Land- und Forst- wirtschaft sowie in der Jagd tätige Be- völkerung einer Ansteckungsgefahr am meisten ausgesetzt. Gefährdet sind in solchen Gebieten aber auch alle Perso- nen gelegentlich der Berg-, Wald- und Auenwanderungen. Hier wiederum sind es die Kinder, die schon wegen ihrer na- türlichen Neugierde in große Gefahr ge- raten können. Jede Berührung ei ne's verdächtigen, erkrankten oder toten Tieres ist zu ver- meiden! Keinesfalls dürfen zutrauliche oder krank erscheinende Wildtiere ange- faßt oder gar mit nach Hause genommen werden. Besonders Kinder sind diesbe- züglich in geeigneter Weise aufzuklären! Tot aufgefundenes Wild ist liegen zu las- sen und davon der zuständige Jäger oder der nächste Gendarmerieposten zu verständigen. Krankheitserscheinungen beim Wild: Auffallend ist, daß wutkrankes Wild die sonst natürliche Angst und Scheu vor Menschen und Haustieren verliert. Es ist ungewöhnlich zutraulich, nähert sich Jä- gern, HolzfäFlern, Spaziergängern, menschlichen Siedlungen usw. Die Tiere werden mitunter aber auch angriffslustig gegenüber Mensch und Tier (beißen, kratzen, stoßen), starkes Speicheln und Lähmungen treten auf, sodann qualvolles Verenden der Tiere. In allen Fällen, in denen die sonst scheuen Tiere der freien Wildbahn vor Menschen nicht flüchten, sondern unge- wöhnlich zutraulich sind oder sie sogar angreifen oder in menschlichen Siedlun- n angetroffen werden, besteht der Verdacht auf T o 11 w u t. Bei Haustieren, z. B. Hunden, äußert sich di'e Krankheit oft nur durch ver- änderte Verhaltensweise und Launen- haftigkeit. Im fortgeschrittenen Krank- heitsstadium wird das Tier besonders unruhig, versucht zu entweichen. Es kommt dann auch vor, daß ein tollwütiges Tier alle Lebewesen in seiner Nähe - Menschen wie Tiere - anfällt und beißt und kratzt, ehe es an Lähmungen ver- endet. Bei Katzen ist auffallend die große Unruhe der Tiere und die Heftigkeit der Beiß- und Kratzsucht. Werden tollwut- verdächtigte Tiere beobachtet oder tote Tiere aufgefunden, so ist umgehend die Gemeinde oder der nächste Gendarme- rieposten zu benachrichtigen. Um ein Einschleppen der Krankheit in die Wohnungen zu verhindern, wird die Bevölkerung ersucht, Hunde und Katzen nicht unkontrolliert frei herumlaufen zu lassen. Sollten sie Hunde und Katzen besitzen, für deren Pflege und Beauf- sichtigung Sie nicht mit Sicherheit sor- gen können, wird Ihnen dringend ge- raten, diese Tiere abzuschaffen. SI3rirftGnadjritIJ1dn ST. JOHANN - Getraut wurden: am 18. Oktober der Bauer Josef Wörgötter, St. Johann, Winkl, Schattseite 76 mit der Hausge- hilfin Brigitta Burgstaller, St. Johann, Winkl, Sonnseite 43; am 18. Oktober der Bauer Franz Treichl, Kirchdorf in Tirol 117, mit der Hausgehilfin Fran- ziska Ebner, St. Johann, Taxaweg 46. - Geboren wurden: eine Julia dem Maurer Siegfried Widauer und seiner Frau Erna geb. Kohlbacher, St. Johann, Ulm.bichlweg 7; ein Hubert dem Wald- aufseher Franz Egger und seiner Frau Gertrud geb. Wieser, Hauptschullehre- cm, St. Johann, Winkl, Schattseite 10 a. - Gestorben sind: am 11. Oktober die Hausfrau Helene Kuhn, St. Johann, Brauweg 6, 84 Jahre; am 12. Oktober die Gastwirtin Hermine Strasser geb. Schwarzmann, St. Johann, Hauptplatz 3, 87 Jahre; am 16. Oktober der Zim- mermann Johann Ho'lastner. Kirch- berg in Tirol 111/237, 69 Jahre; am 19. Oktober der Maschinist Stefan Lofe- rer, Kössen 320, 81 Jahre. - St. Johann. Jugendzentrum. Diens- tag, den 29. Oktober 1974 Hitparade; Donnerstag, den 31. Oktober 1974 Herbstparty. Ehrentafel der Landessieger vom Lehrlingswettbewerb 1974 der Tiroler Handelskammer Zweimaliger Landessieger: Peter Stei- ner, Spengler, im Lehrbetrieb Mai.- ramhof & Co. OHG, Hopfgarten. Einmalige Landessieger: Felix Schipf- unger, Zimmerer, Lehrbetrieb Josef Obermoser, Aurach Reinhard Kurz, Tapezierer und Bett- warenerzeuger, im Lehrbetrieb Georg Kurz, Kössen Nikolaus Gschnaller, Elektroinstalla- teur, im Lehrbetrieb Bartl Lechner, Fieberbrunn Raimund Burger, Kraftfahrzugme- chaniker, im Lehrbetrieb Anton Bur- ger, Kirchdo'rf Peter Aschaber, Schmied, im. Lehr- betrieb Franz Unterainer, Brixen im Thale Rudolf Auer, Buchdrucker, im Lehr- betrieb Franz Hutter, St. Johann i. T. GOTTESDIENSTZEITEN in der Dekanatspfarrkirche St. Johann Sonntag, 27. Oktober (Weitmissions.. sonntag): 6.30 Uhr Frühmesse, 8.30 Uhr Pfarrgottesdienst, 10 und 19 Uhr Singmesse. Montag, 28. Oktober: 6.30 und 19.30 Uhr hl. Messe. Dienstag, 29. Oktober: 6.30 und 19.30 Uhr hl. Messe. Mittwoch, 30. Oktober: 6.30 und 19.30 Uhr hl. Messe. Donnerstag, 31. Oktober: 6.30 Uhr hl. Messe, im Krankenhaus um 9 Uhr hl. Messe, 19 Uhr Vorabendmesse. Freitag, 1. November, Allerheiligen (Herz-Jesu-Freitag): 6.30 Uhr Früh- messe, 8.30 Uhr Singmesse, 10 Uhr Pfarrgottesdienst, 13.30 Uhr Seelen- rosenkranz anschließend Friedhof- Umgang, 15 Uhr Friedhof-Umgang im „Neuen Friedhof", 19 Uhr Sing- messe. Samstag, 2. November, Allerseelen: 7 und 7.30 Uhr hl. Messen, 8.30 Uhr Requiem und Friedh ofumgang im „Alten Friedhof" anschließend im „Neuen Friedhof", 18.30 Uhr hi. Mes- se im Altersheim, 19.00 Uhr Vor- abendmesse. Sonntag, 3. November (Allerseelen- sonntag): 6.30 Uhr Frühmesse, 8.30 Uhr Pfarrgottesdienst, 10 Uhr Sing- messe, bei Schönwetter um 14 Uhr Totengedenken am }1edenfredhof, 19 Uhr Singmesse. Der Ablaß für die Verstorbenen kann am Allerseelentag oder auch am Aller- heiligentag nachmittags oder ani dar- auffolgenden Sonntag gewonnen wer- den. Bedingung: Sakramentsempfang und Gebet auf Meinung des Papstes. In der letzten Woche im Oktober wie auch in der Allerseelenwoche ist je- weils 20 Minuten vor der Abendmesse gemeinsamer Rosenkranz.
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