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Seite 2 um 14 Uhr) dem Bürgermeister aus- führlich berichten. Im Baureferat wurde auf Antrag des Bürgermeisters die von den Eheleuten Rudolf und Hannelore Höfinger im Tauschwege übergebenen Grundflä- chen „im Gries" für eine öffentliche Benützung freigegeben. Im Straßenreferat berichtete Ge- meinderat Friedh,elm Copellari, daß die Anrainer der Unteren Gänsbach- gasse schriftlich den Wunsch geäußert haben, die Stadtgemeinde möge auf der straßenseitigen Uferkrone des neu verbauten Gänsbaches ein schmiede- eisernes Geländer montieren. Die Ufer- krone gegen die Häuserfronten Maria- eher, Weidner, Sieberer, Eggerwirt, odner und Grünwald wird von den Ährainern auf eigene Kosten mit Blu- menschmuck versehen. Der Gemeinde- rat erklärte sich dazu bereit. Es wur- de die Meinung vertreten, daß dieses historische Straßenbild es wert ist, so auszubauen, daß es der Ortsverschö- nerung dient. Der Ausschuß für die Ortsverschönerung wurde angewiesen, entsprechende Vorschläge vorzulegen. Genehmigt wurde auf Antrag des Referenten die Errichtung einer Re- paraturhalle für den Bauhof, die Fort- setzung der Ächenpromenade ab Wehrgasse in Richtung Högirainmüh- le, die Uebernahme der asphaltierten Teilstücke der Hausstattfeldstraße. Das Ansuchen des Fremdenverkehrs- verbandes auf Lärmschutz wurde ge- nehmigt. Demnach, ist die Benützung von Henzin-Rasenmähern an die Ver- ordnung über den Lärmschutz vom 14. Dezember 172 gebunden. Diese be- sagt, daß lärmende Baumaschinenwäh- rend der Sommersinson, d. i. vom 1. Juni bis 15. September, in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Dies gilt nun auch für Benzin-Rasen- mäher. Uebertretungen werden bis zu 5000 Schilling, und wenn diese nicht einzubringen sind, mit Arreststrafen bis zu drei Wochen geahndet. Während im Winter die Rasenmä- her sowieso ruhen, gilt das Verbot des Betriebes von lärmenden Maschinen vom 20. Dezember bis 20. März, analog wie in der Sommersaison. Das zweite Ansuchen des Fremden- verkehrsverbandes, die Mitnahme von Hunden zum Schwarzsee zu verbieten. wurde zur gründlichen Beurteilung zu- rückgestellt. Eine etwas hektische Debatte ent- wickelte sich zum Projekt Achenver- bauung und Bahnhofsbrücke. Der Re- ferent GR Capeliari berichtete, daß vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ein Schreiben einge- langt sei, daß auf Grund einer Vor- sprache von Gemeinderat Kahlbachei zur Verbauung der Kitzbüheler Ache ab Bahnhofbrücke 800.000 Schilling r Verfügung gestellt werden, falls Kitzbüheler Anzeiger das Land ebenfalls diese Summe auf- bringe und die Stadtgemeinde Kitzbü- hel 20 Prozent einbringe. Ursprünglich war jedoch vorgesehen, daß der sei- trag der Stadtgemeinde nur 15 Prozent betrage. Bei einer Gesamtbaukosten- summe (bis Oberndorf er Gemeinde- grenze) von etwa 31 Millionen Schilling machen die 5 Prozent aber 1.550.000 Schilling aus. Bürgermeister LA Hans Brett auer erinnerte den Gemeinderat Kahlbacher. daß die Vertretung der Stadtgemeinde durch den Bürgermeister erfolge oder durch einen beauftragten Mandatar. Er. Kahlbacher, hätte keinen Auftrag gehabt. Bei der Wasserrechtsverhand- lung am 12. Jänner 1973 wurde zwi- schen Bund, Land und Stadtgemeinde die Vereinbarung getroffen, daß der Beitrag der Gemeinde bei 15 Prozent liege. Ueber 21e Wasserrechtsverhand- lung wurde ein rectsverbindlicher Be- scheid erlassen, der in einem Rechts- staat auch Gültigkeit haben muß. Er habe sich aber, um der Sache willen, mit den verantwortlichen Referenten beim Amt der Tiroler Landesregierung, insbesondere mit dem Landesfinanz- referenten Dr. Bassetti, ins Einverneh- men gesetzt und hofft auch, daß die strittigen 5 Prozent vom Land über- nommen werden, so daß die Gemeinde kein unmittelbarer Schaden trifft. Wei- ters erwähnte der Bürgermeister, daß für den Neubau de Bahnhofbrücke kein Projekt vorhanden ist, abgesehen davon, daß weder für die eine noch für die andere Sache im Haushaltsplan Mittel aufscheinen und ein außeror- dentlicher Haushaltsplan aufgestellt werden müsse. Nach., dem Bescheid zur wasserrechtlichen Verhandlung war vorgesehen, daß zuerst die Aschauer Ache, dann die Fie'berbrunner Ache und erst 1975 die Kitzbüheler Ache ausgebaut wird. Es waren daher auch für 1974 keine Mittel vorzusehen. Um die Stadtgemeinde abzusichern, daß vom Bund nicht auch für de folgenden Bauabschnitte ein 20prozentiger Bei- trag verlangt wird, habe er folgenden Beschluß vorzulegen: „In Abweichung vom rechtskräftigen Bescheid der Bezirkshauptmannscha ft Kitzbühel vom 12. Jänner 1973, betref- fend die Regulierung der Kitzbüheler Ache vom Flußkilometer 30,003 bis 32.713, womit die Stadtgemeinde Kitz- bühel mit einem Kostenbeitrag von 15 Prozent der Gesamtkosten belastet wird, beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 1974, für den 4. Bauabschnitt das Angebot des Bun- desministeriums für Land- und Forst- wirtschaft vom 9. Oktober 1974 anzu- nehmen und einen Kostenbeitrag von 20 Prozent zu leisten. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, vom Land Tirol einen Zu- schuß von weiteren 5 Prozent zu er- bitten. Samstag, 2. November 14 Wandertip der Woche Kitzbüheler Wanderung Gegen Ende der Wanderzeit ent- scheiden wir uns für eine Route mi Talbereich, bei der wir von Verkehrs- mitteln völlig unabhängig sind und Wege benützen können, die befestigt sind und daher von der Witterung et- was unabhängiger bleiben als ausge- sprochene Wanderwege. Ausgangspunkt ist der Park des Kurhauses, wir gehen über Pulverturm und Höhenweg bis zum Schwarzsee, verfolgen ein Stück den Fahrweg bis Brugg, wandern auf dem Fahrweg hinter dem See bis Haus, durch das Hausertal bis zur Schwarzen Brücke und streben der Achenprome-. nade zu, die beim Felseneck beginnt und uns über den Bahnhof zur Stadt zurückführt, Die Wanderung ist ohne weiteres, da wir von Verkehrsmitteln unabhän- gig sind und die Strecke wenig Höhen- differenz aufweist, auch in der Gegen- richtung zu machen. Die Wege sind durchwegs markiert und für einen Ein- heimischen bieten sich keine Probleme. Auf unserer Wanderung queren wir zuerst den Bereich des früheren Berg- baues Sinwell. Nur noch der Pulver- turm, der um 1500 zur Aufbewahrung des Pulvers erbaut wurde, und die Frauenhöhle erinnern an den Bergbau, der von etwa 1500 bis 1871 geführt wurde. Der höchste Punkt war der Keebichl (heute Seidlkopf), der Sin- wellbergbau erstreckte sich vom Scatt- bergbau bis zum Klausnergraben. Man fand auch Fahlerz. Im Kitzbüheler Stadtbuch bringt der 2. Band grundsätzliche HinweTse zum Bergbaugebiet Sinwell auf Seite 25, die geschichtliche Entwicklung wird recht knapp und klar ab Seite 181 dar- gestellt. Die Wanderung bietet auch die Mög- lichkeit, den Schwarzsee aus einer an- deren Perspektive zu sehen und den stadtnächsten Teil des Wanderge'ie'ts Bichlach zu erleben. Für die weiteren Bauabschnitte er- wartet jedoch die Stadt Kitzbühel die Einhaltung des rechtsverbindlicher Be- scheides, mit den sie mit 15 Prozent der Gesamtkosten belastet wird." Gemeinderat Kahlbacher. d-rin ssiner Rechtfertigung den Gemeinderat keinesfalls überzeugen konnte, vertieß aus Protest über den Beschluß die Sit- zung. Zum Projekt „Ausbau des Wa]sen- hachweges" berichtete Gemeinderat C a- p e 11 a r i, daß im Zuge der Grundabiö- sungsverhandlungen festgestellt wurde. daß von früheren Wegbauten her aus (Fortsetzung auf Seite 9)
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